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und unterscheidet sich hiervon das Siegel seines vorhin genannten gleichzeitigen und zur jungemPommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde :c. gehörenden Vetters gleiches Namens, dadurch,daß in diesem letztern die übrigens gleichen Wapenbilder eine ungewöhnliche Stellung haben,indem die Rebe mit den Blättern und der Traube im obern Thcile des Wapenschildes, die beidenHasenköpse aber im untern Theile desselben stehen. Dieser Lütke Moltzan auch Maltzan aufGrubenhagen «ub IV. s. 3., welcher nach 1539 (s. vorhin §. 23 suli 4. angeführte Urkundeaus diesem Jahre), in hiesigen Acten und Urkunden nicht weiter vorzukommen scheint, und ^we-nigstens 1556 nicht mehr war, indem er in einer, weiter unten, Periode 3. Abtheilung 1. seinemhinterlassenen Sohne Wedege Moltzan auf Rothenmohr sud IV. K. 2. sä Ii. a. bemerckten Ur-kunde selig genannt worden,
hinterließ zwey Söhne, nämlich Ulrich Moltzan auf Ulrichshausen suh IV. K. 1. und WedegeMoltzan auf Rothenmohr sub IV. S. 2. Erstercr, Ulrich Moltzan auf Ulrichshausen «ul> IV.
1., unter dem des Gutes Ulrichshausen in hiesigen Urkunden und Acten zuerst Erwähnunggeschieht, wurde der Stifter der Ulrichshausenschen Krsnclik, welche, wie vorhin Z. 22 bereitsvorläufig gesagt worden, das im ersten Viertel des 17ten Jahrhunderts in Konkurs gekommeneGut Grubenhagen e. als Neu-Lehn kaufsweise acquirirte, und gegen Ende des ersten Viertelsdes 18ten Jahrhunderts ausstarb.
Letzterer, Wedege Moltzan auf Rothenmohr suli IV. K. 2., wurde der Stifter der jüngernRothenmohrschen drsnelie, welche dadurch merckwürdig ist, daß sie alle übrige branelion derGrubenhagenschen Linie überlebte, mithin in deren Lehne succedirte, und mit dem jüngst-verstor-benen Erb-Land-Marschall Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagcn, Rothenmohr,Ulrichshauscn und Moltzow e. I>. gleichfalls ausstarb,
und daß das Gut Rothenmohr v. ?. unter dieser brsnelie in der zweiten Hälfte des 17tenJahrhunderts ebenfalls durch Konkurs aus diesem Geschlechte siel, und von eben derselben nachhinkaufsweise und als Neu-Lehn wieder acquirirt wurde.
Von dieser jüngern Rothenmohrschen hrsnelie bis zum Aussterben derselben am 1. Dec.1815, handelt die erste Abtheilung der folgenden dritten Periode, von der Ulrichshausenschenhiaiielie aber, welche hier nur insoferne von Interesse ist, weil unter dem Stifter derselben,nämlich Ulrich Moltzan auf Ulrichshausen, des Gutes Ulrichshausen zuerst Erwähnung geschieht,ferner, weil selbige das im ersten Viertel des 17ten Jahrhunderts durch Konkurs aus diesemGeschlechte gefallene Gut Grubenhagen mit den damals dazu gehörenden Dörfern Groß- undKlein-Lukow, Barß, Kirchenhagcn, Altcnhagen, Steinhagen und dem Kirchlehn zu Grubenhagen,Rambow und Damen, kaufsweise und als Neu-Lehn aus Kreditoren Händen erblich an sichbrachte, fünf Hufen auf der Feld-Marck Moltzow nebst dazu gehörigen Bauren im Dorfe daselbstkäuflich acquirirte,
das Gut Ulrichshausen sammt dem Vorwerck Marckshagen und dem ganzen Dorfe Rambow,nebst denen auf dem Dorfe Damen nach Ulrichshauscn gehörigen zwey Bauren, zwey Halb-Pflegern und einem Kossäten nebst der Krugstädte, imgleichen das Vorwerck zu Moltzow sammtden in demselben Dorfe hierzu gehörigen zwey Bauerhöfen mit der Krug und einer Kossaten-Städte, und dann auch der ruinirten Mühle zu Rothenmohr auf länger als 169 Jahreverpfändete, im ersten Viertel des 18ten Jahrhunderts ausstarb und ihre Lehne auf die alleinenock überlebende Rothenmohrsche bisnelie der Grubenhagenschen Linie vererbte, spricht zumbessern Verstehen der von dpr Rothenmohrschen bisnelie handelnden ersten Abtheilung der nächst-folgenden dritten Periode, die Vor-Erinnerung zu derselben.
Dritte Periode.
I. Vom Jahre 1539, bis auf jetzige Zeiten,
für
die Wolde-Pentzlinsche Linie der Moltzane, und die daraus hcrvorgegange Schlesischc und Schle-sisch - Pcntzlinsche Linie der Freyherrn und Grafen von Maltzan, wie auch für die aus derWoldeschen Linie hervorgegangene jüngere Pommcrsche Linie der Moltzane und Maltzaneauf Osten, Sarow, Wolde :c.;
II. Von etwa seit der Mitte des 16ten Jahrhunderts, bis auf jetzige Zeiten,
für
die Grubenhagcnsche Linie der Moltzane und Maltzane, als hier vorzüglich interessirende Linien;
III. für verschiedene andere, während diesem Zeit-Raume ausgestorbene, theils zu solchen beidenLinien gehörende, theils nicht dazu gehörende Moltzansche Linien, nämlich: