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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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8- 7.

Die von der Ulrichshausenschen braue Ii e geschehene Verpfändung desGutes Ulrichshausen e. p. betreffend.

Nachdem mehrgedachte 6 Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen «ub st- I. bis st- 6. gegenEnde des ersten Viertels des 18ten Jahrhunderts das durch Konkurs aus diesem Geschlechtegefallene Gut Grubenhagen e. ?. als Neu-Lehn erworben,

mchdcm einer von ihnen, nämlich Berend Ludolf Moltzan auf Ulrichshausen «ub st- 4. in denZahren 1623 und 1634, fünf Husen auf der Feldmarck Moltzow nebst dazu gehörigen Gerechtig- -WS, I6Z4.leiten erblich acquirirt hatte,

oerpfändeten nach seinem ohne männliche Leibes-Lehns-Erben erfolgten Ableben, seine Brüder,Brüder-Kinder :c., nämlich der Land-Marschall Jochim Moltzan auf Grubenhagen «ub st- 3.und Vicke Wangelin für sich und in Vormundschaft Vicke's und Dietrichs Gebrüder Moltzan«ub st- 1. und st- 2. hinterlassener unmündiger Kinder, wie auch Vicke von der Lühe undJohann-Albrecht Moltzan «ub st- 6., als seine Lehn- und Land-Erben, mit Einwilligung seligenJohann-Dietrich Moltzans wailand auf Rothenmohr erbgcsessen «ub IV. i. 2. hinterlassener un-mündiger Söhne Hans-Ernst, Cüne-Christof, und Jochim-Dietrich, Gebrüder Moltzan «ub IV.k. 2., IV. Ic. 3. und IV. Ir. 4., als nächster Agnaten und Lehnfolg er, (Rothen-mohrscher krsnebs) unterm 14. März 1649 das Gut Ulrichshausen sammt dem Vorwerck tt.MärzltUS.Marckshagen und dem ganzen Dorfe Rambow, nebst denen auf dem Dorfe Damen nach Ulrichs-hausen gehörigen zweien Bauren, zweyen Halb-Pflegern und einem Kossäten nebst der Krug-städte, ungleichen das Vorwerck zu Moltzow sammt den in demselben Dorste hierzu gehörigenzwey Bauerhöfen mit der Krug- und einer Kossatenstädte, und dann auch der ruinirtenMühle zu Rothenmohr, an den Königlich-Schwedischen Obristen Carl-Dietrichson Rutt, Ober-Commandant über die Guarnisonen in der Neu-Marek, auf 39 Jahre für 19999 Rthlr.,welche Pfandstücke nach des Pfandnehmers Ableben von desselben Erben an den Baron JohannHeinrich von Erlenkamp unterm 3. Sept. 1687 weiter verpfändet wurden und bis zum I. 3. Sept. 1687.1762, wie weiter unten in dieser Abthcilung selbst H. 13. et 17 gesagt worden, im von Erlen-kampschen Besitze blieben, nachdem schon früher durch das im Febr. 1722 erfolgte Ableben desLieutenants und titel. Land-Marschalls Christos Friedrich von Moltzan, auch Maltzan, auf Tarnow«ub st- 2. b. als letzten Gliedes der Ulrichshausenschen branebe und bisherigen Lehnträgers vonUlrichshausen e. p., solches Gut als ein altes Moltzansches Stamm-Lehn, an die nah-verwandtein der Grubenhagenschen Linie alleine noch übrige Rothenmohrsche branobe gekommen war.

Abermalige einem zur Ulrichshausenschen brsuebe gehörenden Gliedsiure feudi novi ertheilte Belehnung über Grubenhagen v. ?.

Hatten jene 6 Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen «ub st- 1. bis st- 6. das durch Konkursaus diesem Geschlechte gefallene Gut Grubenhagen e. p. zwar gemeinschaftlich als Neu-Lehnan sich gebracht, so scheint dasselbe dennoch nicht lange in Communion geblieben, sondern demLand-Marschall Jochim Moltzan «ub st- 3., als dem dritten in der Ordnung, in der Auseinander-setzung mit seinen Brüdern und Brüder-Kindern und zwar schon vor 1649 zugefallen zu seyn;denn nicht nur in obiger Pfand-Verschreibung über Ulrichshausen o. p. aus eben diesem Jahre,in welcher er nebst seinem Bruder Johann-Albrecht Moltzan «ub st- 6. und einigen Brüder-Kindern :c. austritt, erscheint er alleine als auf Grubenhagcn gesessen, sondern auch nach seinemam 23. Sept. 1663 erfolgten Ableben schreibt sein hinterlassener einziger Sohn der Land-Marschall Adolf Friedrich Moltzan «ub st- 3. a. in zweyen Muthungs - Gesuchen wegen desGutes Grubenhagen vom 27. und 39. Jun. 1666, daß nach dem am 23. September 1663^ "^?^^""-erfolgten Absterben seines Vaters des Erb-Land-Marschalls Jochim Moltzan auf Grubenhagenerbgesesscn, das Gut Grubenhagen, wovon sowohl der Antheil, den sein Vater, als auch derTheil, welchen Vicke von Moltzan (sein Vaterbruder «ub st- 1.) inne gehabt, durch vorigeKriege, an Gebäuden und sonsten sehr ruinirt und mit schweren von ihm zum Theil schon ab-gebürdeten Schuldpösten belastet worden, auf ihn, als seinen rechten und einzigen männlichenLchns-Erben verfallen sey, und wurde «ub dato Güstrow 7. Sept. 1666, nachdem er Zuvorden oben erwähnten seinem Vater und Vaterbrüdcrn unterm dato Güstrow 24. Jan. 1622 töö«.ertheilten Lehnbrief originaliter producirt hatte, für sich und seine männliche Leibes-Lehns-Erbenmit dem Lehngute Grubenhagen nebst allen Zubehörungen, sowie sein Vater und seine Vor-Eltern dasselbe zu Lehn empfangen und getragen, seinem darinn habenden Pfandrechte unbe-schadet, belehnt.

Original-Concept des Lehnbriefes.

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