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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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138
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Dieses Recht ist nicht minder heilig, als alle dieandern. Die Journale sind daher in England fr i her-ausgegeben worden, ohne Fesseln und Besichranknngen,seil ihrer Erfindung bis zum I. 1798.

Wahrend des Laufes des 18. Jahrhunderts war zuzwei verschied»?« Zeiten, unter Lord North's und unierPitl's Ministerium, vorgeschlagen worden, die Journaleeiner Zensur zu unterwerfen. Aber beidemal wagte dasKabinet es nicht, diesen Vorschlag dem Parlemente zurVerhandlung zu übergeben. Er blieb verschlossen in denBeralhungszimmern und geheimen Ausschüssen des Mi-nisteriums. ')

Die von diesen Ausschüssen angestellte Prüfung be-traf das Recht, die Dienlich keir und die Aus-übungsart der Zensur.

1. Das Recht eine Zensur aufzulegen.

Die Bcfugniß, Journale herauszugeben, war ebenso unangreifbar, als die Vefugniß, sich der Presse zubedienen, und geholte mit zu dieser. Indem man dieHerausgabe der Journals als Thatsache zergliederte,fand man nichts weiter als die an bestimmte Tage oderZeile» gebundene Bekanntmachung kleiner, meist anckdo-tenartiger, Aufsätze, enthaltend Berichte und Erzählun-

') S ein wenig bekanntes Werk unter dem Titel: ^ 5------

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