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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
92
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Die englischen Nechtsgelehrten leiten ans obigemGrundsatz als Folgerungen ab, daß es eine offenbareVerachtung und Verletzung der Vorrechte des Parleme, tssei, wenn man eins seiner Glieder beschuldigt, es »ebmeGeld, Gnadengehalre, Platze oder Acmler, als Pe^isfür seine besondre Scinnnc oder für sein allgemeines Be-tragen im Laufe der Parlementsverhaiwlungen wennman sagt, die eine oder die andre Kammer habe unge-recht und ohne Gründe in einer Untersuchung oder Ver-handlung entschieden wenn man ein Purlemcnrsgliedwegen seiner Stimme, seiner Reden, seines Benehmensim Parlemente, im Bilde verbrennt, zum Gegenstandedes Gelächters oder einer Karikatur macht.

Es ist zu bemerken, daß die Glieder des Unterhau-ses vom Gemeingesetze nicht als Personen von höhererWürde betrachtet werden; daß das Gesetz lle «n-nulglismsgnaium auf sie nicht anwendbar ist; daß daher dasHaus tnr Gemeinen in der Vrrlheidigung seiner Rechte,als eines moralischen Körpers, aufmerksamer und stren-ger gewesen, als in Bezug auf die Rechte seinerGlieder. Indessen hat es doch auch die Ehre dieser,vermöge seiner Privilegien, in verschiednen Libellsällenbeschützt.

A f Seiten der Pars hingegen, da diese das obenangeführte Gesetz <le su-müsIis magustum ansprechenkonnten, wenn sie sich nicht an das Gcmeingesetz haltenwollten, mußte d-e Zahl der Prozesse wegen Libelle, kraftder Privillgien des Parlements geführt, weit geringer