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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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die andern Richter oder die Gesctzbcamtcn der Krone ma-chen könnten. 6)

Z. Von Libellen gegen den König und seineRegierung n. s. w-

Man nennt Libelle gegen den König undseine Negier ring jedes Ltbell, welches die Person desregierenden Monarchen beleidigt, seine» Rechtstitcl be-streitet oder sein Ansehen erschüttert, oder welches diedurch seine Beamten und Minister verwaltete Sraarsre-gierung lacherlich oder verächtlich z» machen sucht.

t. Wahrend die politischen Grundsätze der englischenVerfassung einerseits die Macht dcS Königs oder das,was die Englander die königliche Prärogative nennet,,mit einer heilsamen Eifersucht beschränken, bekleiden siedoch andrerseits den Monarchen selbst mit einer beson-dern Heiligkeit. Daher betrachtet man jede üble Re e,die gegen ihn ausgestoßen oder niedergeschrieben woiden,wegen der Erhabenheit seiner Person und der Würde sei-nes Amtes als das größte Verbreche», welches mandurch ein Libcll begehe» kann.

e) Man bemerkt, daß seit dem Gesetze vom I. 1792 keinProzeß dieser Art geführt worden. Vorher waren sieben Be-schlüsse oder llrtheile in dieser Beziehung von der Königsbankgegeben worden. Man hatte als Lidell Bedford's Abhand-lung über die erblichen Rechte verdammen sehn, einWerk von großer Allgemeinheit und dessen Verfasser von keinemZweige der öffentlichen Gewalt insonderheit sprach.