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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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Das Gesetz verbietet sie also nolhweiidig bloß in xenere

et in priuoipio.

Man begreift, welche Misbranche aus einem solchenGrundsätze hervorgeht« können. Er führt herbei eine be-waffnete Regierung, eine neue Sterntammer, gefallige,wo nicht bestochene, Richter, beliebige Gewalien gegendie Freiheiten der Bürger. Diese Msbranche haben Ab-hülfe gefunden in der Billigkeit der Richter der Königs-bank, vornehmlich in der des Lords Ellenborough, undin der Scharfsichtigkcit und Festigkeit der Geschwvrnen.

Dieser Grundsatz, welcher von den Nechtsgelehrte»der K'one im Parlemcnre mit Hartnäckigkeit verthe>digtwird, ist durch die Bcredtsamkeit und dialektische KunstdeS Lords Holland in der Parskammer den 4. Marz «811heftig bestritten worden.

Lord Holland bemerkte, daß die englischen Gesetzeeben so streng gegen das po itische Librll waren, als ge-gen den Verrath; daß der Verraih klar bestimmt wäre,das politische Lidcll nicht; daß man einen Unterschiedmachen sollte zwischen dem politischen und dem gemei-nen Libelle, indem jenes den Staat, den König, dieRegierung, dw Verfassung, die Kammern des Parle-ments, angreife, dieses nur Privatpersonen; daß das po-litische Libell eben so klar bestimmt werden könnte, alsder Verraih; daß es nicht schwieriger sei, die vcrschiedncnGrade der Verschuldung bei dem eine» Vergehen, alsbeim andern, zu bestimmen; daß das Recht der freienDiskussion über die Handlungen der öffentlichen, von der