che» Gerechtigkeit und Billigkeit anschmiegt. Dieß istder Charakter, welcher in den Angou jedes englischenRechrSgelchrteu das Gemcingesetz (coimnon Inn-)in England auszeichnet. Es verdankt denselben weit mehreinem glücklichen Zusammentreffen zufälliger Ereignisse, alseinem ausdrücklichen Entwürfe, einer vorbedachten Ab-sicht, zu den natürlichen Prinzipien aufzusteigen oder garaus den Quellen der mosaischen oder der römischen Ge-setze zu schöpfen ').
Die Erhaltung der Ehre, des guten Namens derIndividuen ist gewiß ein absolutes und persönliches Rechtderselben. Es ist nicht bloß an sich ein vollkommnesRecht, sondern es gibt auch allen übrigen einen größernWerth, da die Unverletztheit unsrer Ehre und unsres gu-ten Namens ein Bestandtheil unsrer individualen sowohlals gesellschaftlichen Glückseligkeit ist.
Es ist also überflüssig, den Grundsatz aufzustellen,daß die Gesellschaft ihren Mitgliedern für die Erhaltungihres guten Namens eine gesellschaftliche Bürgschaft
s) Es würde sehr schwer sein, eine genaue Vorstellung vomGemciugesetze in England zu geben; denn es ist zusammenge-setzt aus alten, veralteten oder fast abgeschafften Gesetzen, ansThatsachen, Gewohnheiten, Entscheidungen, Meinungen derRechtsgelehrten, und besonders aus Entscheidungen der Ober-gerichtc, den sogenannten Präzedenzen, was man in Frank-reich die Jurisprudenz der Gerichtshofe oder Irrels nennt,s ltnsre Juristen nennen es den Gerichtsbrauch, usus ko,i, wic-fernc derselbe durch frühere Entscheidungen ähnlicher Fälle be-stimmt ist. A. d. U. s Die folgende Abhandlung wird dieß nochbesser erläutern.