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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
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Um Ordnung und Klarheit in diese Abhandlung z»bringen, »vollen »vir nun folgende Punkte erötern:

1. Die jetzt in England geltenden Rechrsbestimmun-gen wegen des Libells.

2. Die Anwendung derselben auf die verschiednenArle» von Beleidigungen durch Libelle.

z. Die von, Gesetze dem Beleidigten angewieseneKlage »veg n jenes Vergehens und die dabei zu befol-gende Art des Verfahrens.

4. Die besondre Gesetzgebung in Ansehung der Presse.

5. Die Gesetzgebung »vegen der Journale und Neuig-keitsblätter.

ce). welche wahr sein kann, als auf die wirkliche Verleumdung(cslomnie), welche lügenhaft ist, anwendbar sei, bei der An-wendung jedoch jene nicht so leicht und so schnell in England ge-straft werde, als diese, wabrcnd das französische Strafgesetzbuch(B 3. Z. 2, Art. ZH7. 363. und 371,.) beide Vergehen genauunterscheide Die Erklärung ist aber auch in andrer Hinsicht zuweit. Denn ein Gemälde, wodurch Jemand lächerlich gemachtwird, kann doch nicht unter den Begriff des Libells subsumirtwerden. Auch erscheinen in England eine Menge von Karikatu-ren, welche die angesehensten Personen ans das Bitterste durch-zieh» und doch nicht als Libelle in Anspruch genommen und be-straft werden. Neberbaupt ist obige Definizion mehr Beschrei-bung als logisch scharfe Erklärung, welche zu geben eine schwerzu losende Aufgabe sein mochte. Dagegen gab unlängst der be-rüchtigte Burdctt folgende ironische und vielleicht nicht ganzuntreffende Erklärung:Ein Libell ist jedes Ding, von dem die Gesetzbeamten der Krone im Stande sind, zwölf Männer,die der Vorsitzer des Krongerichts auf- und ausgesucht hat,,, glauben zu machen, daß es eine Beleidigung des Ministeriums.. Sr. Majestät enthalte." A. d. U.