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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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Wir müssen aber hier noch einem Einwurfe begeg-nen, der ganz neuerlich gegen die hier vcrtheidigte Sachegemacht worden und beim ersten Anblicke recht blendendscheint, weshalb auch der Urheber desselben ein besondresGewicht Saraus legt. Herr von Kvtzeb uc sagt nämlichin Nr- 14. seines literarischen Wochenblatts un-ter andern:Immer ist und bleibt es ein eben so siar- ker als unwiderlegbarer Einwurf gegen die Noth- wendigkeit der übrigens löblichen Prcßfreiheit, daß inRom und Griechenland nichts gedrucktwurde und doch das Wort nicht gebunden, und dochdie Gesetze und Einrichtungen dem Sinne und Bedürf-nisse des Volks angemessen waren." Daher meint erauch, daß, wenn die Griechen die Buchdruckerpresse ge-kannt, der berühmte Demagoge Pcrikles auch wohlden Gebrauch derselben durch Zensur beschrankt habenwürde. Wir bezweifeln dieß gar sehr, und zwar ausfolgenden Gründen:

Die Preßfreiheit ist nur eine besondre Art der Rede-und Schreibsreiheit. Da nun Griechen und Römer inder Blülhezeit ihrer Staaten volle Rede- und Schreib-freiheit hatten und eben dieß ein Hauptgrund ihrer hohengeistigen und bürgerlichen Kultur war; da sie ferner inihren Abschreibern eben solche Buchvcrvielfalriger, wiewir in unser« Buchdruckern, und auch öffentliche Buch-führer oder Buchhändler hatten; und da bei ihnen dieVerfasser neuer Schriften, so wie die öffentlichen Buch-führcr, ihre Schriften durch Vervielfältigung der Ercm-plare mittels der Abschreiber bekannt machen und verbrei-