dem Misbrauche unterworfen sein, wenn man nicht etwaden Menschen anch die Zunge und die Finger lahmenwollte, damit Niemand mehr sprechen und schreibenkönnte. Es ist mit der Preßfreiheit wie mit der Freiheitüberhaupt. Wer diese will, muß anch den Misbrauchder Freiheit d. h. das Böse zulassen. Darum hat selbstGott daS Böse in der Welt zugelassen, weil er freie We-sen schaffen wollte. Wenn also von Gesetzgebung in Be-zug ans Prcßfrciheit die Rede ist, so kann die AbsichtdeS Gesetzgebers bloß dahin gehen, den Misbrauchder Presse zu erschweren und minder gefahr-lich zu machen, ohne zugleich den rechten Ge-brauch zu hindern.
Aus diesem Grunde nun sind im vorstehenden Ent-würfe die Fälle sorgfältig unterschieden, wo Zensnr-freihcit und wo Zcnsurpflichtigkeit stall findensoll, wenn man sich nicht (was wir immer für das Bes-sere halten) mit der bloßen Verantwortlichkeit der Schrift-steller begnügen will. Ans jenen Unterschied wünschtenwir daher die prüfende Aufmerksamkeit der Leser vorzüg-lich zu lenken. Dadurch nämlich, daß nach Z. g. und 6.die Icnsurfreiheit von den Schriftstellern durch eignesVerdienst erworben und durch eigne Schuld verloren wer-den kann, haben wir zweierlei beabsichtet, einmal, dasEhrgefühl unsrer Schriftsteller ins Spiel zu ziehen, da-mit sie sich von selbst dcS Misbrauchs der Presse enthal-ten, und zweitens, die deutschen Regierungen zu veran-lassen, daß sie den vaterländischen Schriftstellern in demMauste mehr Preßfreiheit gestatten, als jene derselben