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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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der geistigen Entwicklung und Ausbildung des deutschenVolkes Abbruch zu thun. Diese Voraussetzung gründetsich auf die in Wien unterm 8. Inn rZiz abgeschloßnedeutsche Bundesakte selbst, in welcher bekanntlich unterandern festgesetzt worden, daß wegen Abfassung gleich-förmiger Verfügungen über die Preßfreiheit bei der Vun-desversammlung zu Frankfurt a, M. Beratbung gepflo-gen werden solle. Die nächste Veranlassung zur Abfas-sung jenes Entwurfes aber gab ein königl. sächsischesReskript vom 4. März iZlb an die Universität zu Leip-zig, worin der Universität befohlen war, ihr unvorgrcif-lichcs Gutachten darüber z» geben, was in Ansehung derPreßfrciheir zu bestimmen räthlich sein möchte, um da-nach den königl. sachsische» Gesandten bei der Bundes-versammlung zu instruiren. Die Universität setzte deshalbeine Kommission nieder, bei welcher der Verfasser alsMilkommitlirter nach dem hier erweiterten Entwürfe seineStimme abgab.

Dem Entwürfe selbst liegt die Idee zum Grunde,beide vorhin angezeigte Mittel gegen den Misbrauch derPresse, Verantwortlichkeit und Jensur, dergestaltmit einander zu verbinden, daß jedes mit Ausschluß desandern nur in einer gewissen Sphäre und unter solchenModisikazioncn angewandt werde, welche dem Verkehreder Geister in unsrem Vaterlande allen zum Gedeihender Wissenschaften und Künste und zum Wohle des Staa-tes selbst nöthigcu Umschwung gestatten. Uebrigens aberist der Verfasser sehr weit von der Anmaaßuug entfernt,gch auch nur in Gedanken durch diesen Entwurf ein ge-