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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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Rcmplin erblich wiederum acquirirten und 0 Hufen bettagenden Antheil in Moltzow, nichtsuccediren können, weil derselbe in lines «ollsteisli nur den Agnaten u^ue »6 4tum Kiuäumincl. zu Lehn erlheilt worden, gedachte Prätendenten aber sichtbarlich viel entferntere Agnaten sind.

11.

Daß weder diesen zur Succession in die Grubenhäger Güter jetzt berechtigten drey Ge-brüdern Ferdinand, Friedrich und Adolf, Reichs-Freyherrn von Maltzan auf Pcntzlin, Peccatelund Wionzowna 8ul> IV. 4. e. 2., IV. 3. e. 3, IV. 3. e. 4., noch ihren beiden WetternJoachim-Alerander-Casimir, und Joachim-Cäsar-Eugen, Gebrüdern Grafen von Maltzan aufMilitsch «üb IV. 3- A 1 und^ IV. 4. Ib. 2., noch auch den übrigen unter dem NamenMaltzan vorkommenden und zur jüngern Pommcrschen Linie sich rechnenden Prätendenten dieBenennung Malhan entgegensteht, weil zuförderst die Großhcrzoglich Mecklenburgsche Lehn-Kammer zu keinen Zeiten die Namen Moltzan und Maltzan für zwei verschiedene Namen, nochweniger aber für Namen zwey verschiedener Geschlechter gehalten hat, oder gar Verschiedenheitder Successions-Befugnisse daraus ableiten wollen,

Herzog Albrccht 7 der Schöne zu Mecklenburg vielmehr durch die im Jahre 1530, II. Aug.beyden vom Kaiser Carl 5 Tags vorher in den Freyherrn-Stand erhobenen und in solchemFrcyherrn-Briefe unter dem Namen Maltzan vorkommenden Brüdern Joachim und GeorgMoltzan auf Wartenberg und Pentzlin 8uli IV. k'. ^r. und IV. I«'. (deren erstercr derStamm-Vater der jetztlebenden Reichs-Freyherrn und Grafen von Maltzan ist), wie auch allenübrigen mit ihnen in Gesammt-Lehnen sitzenden Moltzanen ertheilte Erbfolge-Versicherung, dieIdentität solcher aus dem Oesterreichschen, Böhmischen und Schlesischen Dialecte entstandenenBenennung Maltzan und des Namens Moltzan anerkannte und mithin dieselbe ohne einigenNachtheil für die wechselseitige Erbfolge sanctionirte, sowie auch vier in den Jahren 1702,17<>8, 1712 und 1700 der Freyherrlich Maltzanschen Inunolre: auf Neuschloß über die von der

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nachhin ausgestorbenen Frcyherrlich Maltzanschen Special - Linie auf Pentzlin derselben cedirte

Herrschaft Pentzlin ertheilte Lehnbriefe, in welchen die belehnten Glieder solcher biunelre als Ab-kömmlinge und mitbelehnte Descendenten des ersten zu Ende des 15len und zu Anfang deslOten Jahrhunderts lebenden ersten Erwerbers von Pcntzlin, nämlich des Ritters Berend Moltzan(auch Maltzan) auf Wolde, Pentzlin zc. «üb IV. L. ^V, der bei solcher ersten Belchnung mitPentzlin im Jahre 1501 als Aguat der damals auf Pentzlin mitbelehnten Moltzan - Gruben-hagenschen Linie anerkannt worden, von der Herzoglich-Mecklenburgschcn Lehnkammer angesehenwurde, die auch in neuern Zeiten geschehene Anerkennung der Identität beider Bennennungcndocumcntiren, zu geschweigen, daß seit Anfang des lOten bis zu Anfang des 18ten Jahrhundertsauch verschiedene, theils auf Grubenhagen, theils auf Rothenmohr und theils auf Ulrichshausengesessene Glieder der Grubenhagenschen Linie, aus Nachahmung gleichfalls unter dein NamenMaltzan zuweilen in ^Voti« vorkommen, ohne daß ihnen darum solche Güter von der Lehn-kammer streitig gemacht, oder die Führung solches Namens ihnen untersagt worden.

12.

Daß mithin die beiden jüngsten von dem Herzoge Christian Ludwig zu Mecklenburg demLand-Marschall Volrath-Levin von Moltzan auf Grubenhagen v. p. 8uti IV. m. 1. und dessenBruder, dem Königlich-Dänischen Kammerherrn :c. Johann-Lothar-Friedrich von Moltzan aufRothenmohr w. e. p. 8ub IV. m. 2. im Jahre 1753 ertheilte» Lehnbriefe über Grubenhagenund Rothenmohr e. wodurch beide Güter wiederum in alte und Gcsammt-Lehne verwandeltwurden, und in lineu eollutersli alle Agnaten eines Namens, Schildes und Helmes die Mit-bclehnung darüber erhielten, dahin zu erk.ären sind, daß der Denckungs-Art des Herzogs

Albrecht 7. des Schönen zu Mecklenburg und dessen Nachfolger an der Regierung im lOten,17tcn und 18ten Jahrhundert getreu, keinen Unterschied zwischen den Namen Moltzan undMaltzan machen wollen, sondern vielmehr beide Benennungen für einen und denselben Namengehalten und mithin den zur Wolde-Pcntzlinschen Linie gehörenden Freyherrlich und Gräflich

Neuschloß

Maltzanschen brunclren auf Militsch und l in den unter eben diesem Namen

Maltzan vorkommenden, zu der gegen Ende des 15ten Jahrhunderts aus der Woldeschen Liniehervorgegangenen jüngern Pommcrschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde :c. sich rechnendenGliedern, als Vettern des gedachten Land-Marschalls Volrath-Levin von Moltzan auf Gruben-hagen 8ub IV. m. I. und seines Bruders Johann-Lothar-Friedrich von Moltzan auf Rothen-mohr e. p. 8ul, IV. m. 2., die Mit-Belehnung auf die Güter Grubenhagen und Rochenmohrv. p., allerdings ertheilt habe.

13.

Daß die auf die Grubenhäger Güter gegenwärtig erhobenen Lehns - Ansprüche sowohl der