Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
175
Einzelbild herunterladen
 

175

gedachten drey Gebrüder Ferdinand, Friedrich und Adolf, Reichs - Freyherrn von Malhan aufPentzlin, Peccatcl und Wionzowna «üb IV. 4. e. 2., IV. 4 e. 3., und I V. 4 e. 4., alsauch im Allgemeinen ihres nach Aussterben der Grubenhagenschen Linie gleichfalls mit Tobe ab-gegangenen Vetters Joachim Carl, Grafen von Maltzan auf Militsch «üb IV. 3. 1^, an dessenStelle seine angeblich hinterlassene beide Söhne Joachim-Alexander-Casimir, und Joachim-Cäsar-Eugen, Gebrüder Grafen von Maltzan auf Militsch «ub IV. 4. Ii'. 1. und IV. 4. V. 2.,seitdem getreten sind, abgesehen von den zur jüngern Pommerschen Linie auf Osten, Sarow,Wolde w. sich rechnenden Lehns-Prätendenten, deren Abstammung von dem Stifter solcher Linienoch erst erwiesen werden muß, außer der Abstammung, Mit-Belehnung und Gleichheit desNamens, auch durch Gleichheit des Wapen - Schildes und Helmes begründet wird, weil solcheFreyherrliche und Gräfliche Prätendenten, nicht nur dieselben Bilder in ihren Wapen haben,welche der verstorbene Erb-Land-Marschall Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan auf Gruben-Hagen :c. «uk IV. o. in dem seinigcn führte, nämlich in einem in der Mitte von oben nachunten getheilten Schilde, rechts zwcy rechtssehende oder auswärts gerichtete Hasenköpfe, und linkseine Rebe mit zwey Blättern und einer Traube, sondern auch, was den Helm betrifft, der ge-nannten Freyherrn zu Anfang des I8ten Jahrhunderts noch lebender Elter-Vater, der ObristHans-Heinrich und dessen ältster Sohn Heinrich-Leopold, Freyherrn von Maltzan auf Neuschloßund Pentzlin «ub IV. 3. b. und IV. 3. e. I., in ihren Siegeln neun stehende Federn auf demHelme führten, sowie selbige in derselben Anzahl in den Siegeln der beiden vorletzten Gliederder Grubenhagenschen Linie, nämlich des Groß-Vaters und des Vaters des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagcn :c. «ub IV. um dieMitte und in der zweiten Hälfte des I8ten Jahrhunderts angetroffen werden, welche AnzahlFedern man wahrscheinlich auch in seinem und in den Siegeln der gedachten Freyhcrrlichen undGräflichen Prätendenten, wie auch ihres Vaters Joseph-Christian-Heinrich «ub IV. 3. 6. I.,und ihres Groß-Vaters Otto-Julius «uk IV. 3. e. 6., Freyherrn von Maltzan auf Pentzlinantreffen würde, wenn nicht selbige, thcils eine offene Krone statt des Helmes, theils schwanckendeherabhangende Federn, statt der stehenden Federn beliebt hätten, sowie im Betreff solcher Helm-Federn überhaupt noch zu bemerken ist, daß, wenngleich zwischen der Grubenhagenschen Linie undder Wolde-Pentzlin-Wartenberg-Militzschen Linie, zu welcher letztern gedachte Freyherrliche undGräfliche Prätendenten auf Pentzlin, Peccatcl, Wionzowna und Militsch gehören, in den mittlemZeiten Abweichungen und Verschiedenheilen Statt fanden, ihre beiderseitigen in der zweiten Hälftedes 14ten Jahrhunderts lebende Stamm-Väter Gebrüder Moltzan, nämlich der Ritter undHerzoglich - Pommersche Marschall Bercnd Moltzan de Oysta «ub I V. Stifter der

Waldesch?» Linie, und der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen «ub IV. a., Stifter derGrubenhagenschen Linie, völlige Gleichheit unter sich beobachteten, und jeder von ihnen 7 Federnauf seinem Helme führte, wie solches alles oben gezeigt worden.

14.

Daß, was das von dem mehrgedachten Freyherrn Ferdinand von Maltzan auf Pentzlin «ubIV. 4. e. 2., als Senior der in den Mccklenburgschen Landen angesessenen Wolde-PentzlinschenLinie, gleichfalls in Anspruch genommener, von der Grubenhagenschen Linie fast 4W Jahre hin-durch, und zuletzt von dem verstorbenen Erb-Land-Marschall Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzanauf Grubenhagen zc. «ub IV. c>. verwaltete Land-Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden be-trifft, der besonders darüber angefertigten urkundlichen und actenmäßigen Darstellung zufolge,nicht nur gesammte jetztlcbende Rcichs-Freyherrn und Grafen von Maltzan, sondern auch diezur jüngern Pommersche» Linie auf Osten, Sarow, Wolde w. sich rechnenden adlichen Moltzaneund Maltzane, vorausgesetzt, daß diese ihre Abstammung von dem Stifter solcher Linie erweisenkönnen, im Allgemeinen ein Erbrecht auf solches Amt haben, wobey die anscheinende Ver-schiedenheit des Namens Maltzan solchen ihren Erb-Ansprüchen aus obigen Gründen wiederumnicht nachtheilig seyn kann, daß aber zu der würcklichen Verwaltung solches Amtes, nur der inhiesigen Landen ansäßige, und mit den übrigen erforderlichen Eigenschaften ausgerüstete Senioroder Sub-Senior berechtigt ist.

— > —