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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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4. «1. 1.) IV. .1. 6. 2. Was die Schreib-Art seines Geschlechts-Namens betrifft, so findet sichderselbe in allen ihn betreffenden Acten - Stücken, und insbesondere in dem, ihm und seinenBrüdern im Jahre 1712 ertheilten Lehnbriefe über Pentzlin, wie auch in dem über Pentzlin undNeuschloß zwischen ihm und seinem Brudersohne dem Freyherrn Heinrich Wilhelm von Maltzanauf Neuschloß im Jahre 1738 abgeschlossenen Vergleiche stets Maltzan geschrieben. Sein aufeben gedachtem Vergleiche befindliches aufgedrücktes Siegel führt in einem, dem Auscheine nachan das Johanniter-Kreuz gelehnten ovalen Schilde rechts im blauen Felde zwey rechtssehendeHasen-Köpfe und links im goldenen Felde eine Rebe mit einer Traube und zwey Blättern; umden Wappenschild eine Hermelin-Decke und darüber eine offene Krone.

Nach dem Zeugniß verschiedener bei den Acten, seine Absendung an den Königlich PreußischenHof zu Berlin von Seiten des Herzogs Carl Leopold zu Mecklenburg-Schwerin in verschiedenenLandes-Angelegenheiten im Jahre 1736 betreffend, noch aufbewahrter Couverte, führte er aberauch noch ein anderes Siegel, auf welchem der Wappenschild nicht an das Johanniter-Kreuzgelehnt war, sondern dieses letztere sich auf dem Wappenschilde selbst in einem kleinen besondernHerz-Schilde befindet.

§ ii

sst IV. 4. 6. 1. Joseph Christian Heinrich j „

-ä IV, ä, 2, H-NS Carl Jochim j s-brtt.- °°» Maltzan,

Freyherr zu Wartenberg und Pentzlin;ersterer erhandelt nach erreichter Majorennität und nach Ab-sterben seines Bruders Hans Carl Jochim ohne männliches-» ? Leibes-Lehns-Erben, die von seinem Vetter aus der damals

N? noch bestehenden Freyherrlich Moltzan- auch Maltzanschen^ Special-Linie, vormals auf Pentzlin, nämlich dem Freyherrn

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Georg Heinrich Bogislaff von Maltzan «uli IV. Ii', f. er-hobenen Lehns-Ansprüche auf die Herrschaft Pentzlin, undZ Z bekommt einen auf sämmtliche vom Imo ^ecjuirente der-selben originirende Agnaten eines Namens und Schildes er-WH? wetterten Lehnbrief darüber, mit der Befreiung von Neh-^ ^ mung erneueter Lehnbriefe für ihn und seine Nachfolger.

Nachdem Namens beider von dem verstorbenen Freyherrn :c. Otto Julius von Maltzanauf Pentzlin «ub IV. 4. c. 6. nachgelassener unmündiger Söhne Joseph-Christian-Heinrich undHans-Carl-Jochim, Gebrüder Freyherrn von Maltzan sub IV. 4. d. 1. und IV. 4. <1. 2.,deren Mutter Dorothea Sophia, geb. von Winterfeldt, beim Regierungs - Antritt des HerzogsChristian-Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin, die Baronie Pentzlin e. p. gemutet hatte, die Ab-leistung des Lehn-Eides aber bis zur Entscheidung des von ihrem zu der bis zum Jahre 1702auf Pentzlin ansäßig gewesenen Freyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie aufPentzlin gehörenden Vetter, dem Freyherrn Georg Heinrich Bogislaff von Maltzan sub IV.kV f. beim Hof- und Land-Gericht anhängig gemachten Revocations-Prozesses ausgesetzt, undinmittelst der jüngere dieser beiden Brüder, nämlich der Freyherr Hans-Carl-Jochim vonMaltzan etwa um das Jahr 1764 ohne männliche Leibes-Lehns-Erben mit Tode abgegangenwar, so meldete sich der überlebende Bruder, Freyherr Joseph-Christian-Heinrich von Maltzan«ud IV. 4. <1. 1., nach erreichter Majorennität, mittelst zweyer Gesuche <!. cl. 13. Mai 1764,1764,15. Maida gedachter Revocations-Prozeß noch nicht entschieden war, zur Ableistung des Lehn-Eideswegen der alleine auf ihn devolvirten und von seinem sel. Vater abgestammten Baronie Pentzlinv. in welchen Gesuchen er den verstorbenen Freyherrn Otto-Julius von Maltzan seinenVater, Dorothea Sophia von Winterfeldt seine Mutter nennet, und den Tod seinesBruders Hans-Carl-Jochim anzeigt.

Weil dieser Eid aber bis zum Austrag solches Streites ferner ausgesetzt blieb, so verglicher sich schon unterm 18. Jul. defselb. Jahres mit gedachten seinem revocirenden Vetter, dem^^-^'^ul.Freyherrn Georg-Heinrich-Bogislaff von Maltzan dahin: daß er demselben das Gut Mallin,gegen Abtretung des früher ihm angewiesenen Gutes Neuhof und aller Ansprüche auf die Herr-schaft Pentzlin, sä dies vitse cedirte, welcher in beglaubigter Kanzlei-Abschrift hier aufbewahrteVergleich unterm 14. Aug. deffelb. Jahres die lehnherrliche Bestätigung erhielt, und nunmehro i?k«, 14. Aug.wurde gedachter Freyherr Joseph-Christian-Heinrich von Maltzan zum Lehn-Mann wegen derHerrschaft Pentzlin förmlich angenommen, dadurch, daß er am 9. Aug. 1766 den Lehn-Eyd ,7^ ,4 x„g.ableistete und unterm 14ten deffelb. Monats einen erneuerten Lehnbrief bekam, wodurch die vonSereniss. Vorfahren, insbesondere von den Mecklenburgschen Herzögen Magnus und Baltasar,

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