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Mutter Agneta Juliana geb. Reichs-Gräfinn von Schlick zu Passau und Weißkirchen, seinemsel. Herrn Bruder August-Eberhard Freyherrn von Maltzan für 212999 Rthlr. cedirte HerrschaftNeuschloß entsagt, und solche seine Gerechtsame demselben erblich cedirt,wogegen dieser ihm wiederum seine Ansprüche auf die Herrschast Pentzlin und Ziebingen ebenfallserblich abtritt, und nähere Bestimmungen dabcy, waren folgende:
Würde der Manns-Stamm der einen oder auch dieser beiden Linien aussterben, so solltenalsdann alle Lehn-Stücke und Pertinenzien der ausgestorbenen Linie, und was die HerrschaftPentzlin und Ziebingen insbesondere betrifft, auch Vieh und Fahrniß dem überlebenden Manns-Stamme der andern Linie anHeim fallen, und den weiblichen Erben der Neuschlösselschen bisnebsnichts weiter als: Kammerwalde übrig bleiben, welche dagegen verpflichtet seyn sollten, zurUnterstützung des Maltzanschen Stammes, 12999 Rtlr. N .2 /3 an die Pentzlinsche Linie, sogleichaus dem Gute Kammerwalde auszuzahlen, wogegen an die etwa hinterbleibenden weiblichenErben der Pentzlinschen brsncbe 29999 Rtlr. von der Neuschlösselschen brsnolik ausgezahltwerden sollten, welche oriKiusIiter hier aufbewahrte Vereinbarung, per ckeeretum öl. 6. SchwerinI7Z9. Z.Febr. A Febr. 1739 lehnherrlich bestätiget worden, nachdem gedachter Freyherr Otto-Julius von1739, !2,Jan. Maltzan auf wiederholtes Ansuchen, unterm ästo Schwerin 12. Jan. d. I., zwar einen Muth-schein über Pentzlin, aber wegen der von einem Agnaten aus der damals noch bestehenden Frey-herrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie vormals auf Pentzlin, nämlich von demFreyherrn Georg-Heinrich-Bogislaff von Maltzan «ub IV. k'. f. auf diese Herrschaft gemachten,in der Folge verglichenen und weiter unten gedachten Lehns-Ansprüche, nicht den erbetenen reno-virten Lehnbrief.
Anmerckung.
Was seinen hier gedachten Bruder-Sohn, den Freyherrn Heinrich-Wilhelm von Maltzanauf Neuschloß betrifft, so finden sich außer dem angezogenen Vergleiche vom Jahre 1738, beihiesigen Acten keine anderweitige Nachrichten von demselben und seiner etwanigen Descendenz;eben dieser Vergleich, der originaliter hier aufbewahrt wird, zeigt aber deutlich, nicht nur dieSchreib-Art seines Geschlechts - Namens, indem er sich „Maltzan w.« darinn unterzeichnete,sondern auch die Wapenbilder seines darauf abgedrückten Siegels, welches im Betreff der eigent-lichen Wapcnbilder den bisher beschriebenen Moltzanschen und Maltzanschen Siegeln, und ins-besondere auch dem oben beschriebenen Siegel seines Vaters, des Freyherrn August-Eberhardvon Maltzan auf Neuschloß und Pentzlin sub IV. >1. v. 4., völlig gleich ist, von diesem letzternaber im Betreff der Neben-Stücke des Wapens sich dadurch unterscheidet, daß sich auf demWapenschilde des Vaters eine offene Krone, auf dem Wapenschilde des Sohnes dagegen einHelm mit 9 Federn befindet.
8- 10.
sä IV. öl. e. 6. Otto Julius von Maltzan, Freyherr zu Wartenberg und
Pentzlin auf Pentzlin,
Marckgrä stich Brandenburg-Schwedtscher Geheimer-Rath,Präsident und Kamme r-Director, sein Ableben, hinter-lassene Gemahlinn und Söhne, imgleichen die Schreib-Art seines Gcschlechts-Namens und sein Siegel betreffend.
Nachdem der Freyherr Otto Julius von Maltzan auf Pentzlin sub IV. 4. 0. 6. seinesBrudersohnes des Freyherrn Heinrich Wilhelm von Maltzan auf Neuschloß, Gerechtsame auf dieHerrschaft Pentzlin an sich gebracht hatte, dagegen aber die von seinem zur FreyherrlichMoltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie, vormals auf Pentzlin, gehörenden Vetter, demFrchherrn Georg Heinrich Bogislaff von Maltzan «ub IV. I?. 5, erhobenen und aus der imJahre 1792 von desselben Vater, dem Freyherrn Georg Julius von Moltzan auch Maltzan,'auf Pentzlin, kurz vor seiner Gebührt vorgenommenen Session herrührenden Lehns-Ansprüche auf1740 solche Herrschaft nicht beseitigen konnte, nachdem er ferner, etwa im Jahre 1749 zum Marck-gräflich-Brandenburg-Schwedtschen Geheimen-Rath, Präsidenten und Kammer - Director ernanntworden, und solche Ernennung dem Herzoge Christian-Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin subÄsw Burg-Pentzlin 24. Aug. 1749 angezeigt hatte, starb er etwa im Jahre 1749, in Ge-!. Sept. rnäßheit einer vom Herzoge Carl-Leopold zu Mecklenburg unterm I. Sept d. I. erlassenen, ihn" 'als verstorben angebenden Deklaration im Betreff eines zwischen ihm und dem Kanzlei - RächHeinrich Hans Peter von Weidner über seine Güter Werder, Bauhof, Reese, Neuhof, Wustrowund Lübchow geschlossenen !n eop. simpl. hier aufbewahrten Pfand-Kontracts, und hinterließvon seiner nachbleibenden Gemahlin Dorothea-Sophia von Winterfeld zwei unmündige Söhne,nämlich: Joseph-Christian-Heinrich, und Hans-Carl-Jochim, Freyherrn von Maltzan sub IV.