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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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«üb IV. 4. v. 2. bis IV. 4. e. 6., nach Absterbens ihres ältern Bruders Heinrich-Leopold,

Freyherrn w. auf Pentzlin u. 8ub IV. 4. e. I., die Herrschaft Pentzlin pro inäiviso besaßen,starben im Jahre 1720 in einem Zeit-Raume von 2 Monaten, den zu den Acten gekommenenBescheinigungen zufolge, drey derselben, nämlich: Joachim-Anton, Kaiserlicher Obrist-Lieutenantim Baireutschen Dragoner-Regiment am 22. März,

Carl-Friedrich, Kaiserlicher Rittmeister beim Hochfürstlich - Sulzbachschen Cürassier-Regiment, am26. März, und begraben zu Augsburg in der Kirche zu St. Ulrich, und Ferdinand-Ludwig den24. Mai und begraben bei der Pfarr-Kirche St. Adalberti Ord. St. Domin. in Breslan,und im Jahre 1734 folgte ihnen auch August-Eberhard mit Hinterlassung eines einzigen imfolgenden Z. gedachten Sohnes Heinrich-Wilhelm von Maltzan, Freyherrn zu Wartcnberg undPentzlin auf Neuschloß und Pentzlin.

Was die Schreibart des Geschlechts-Namens dieser vier verstorbenen Brüder betrifft, sokommen sie sowohl in dem unterm 2. Nov. 1712 ihnen und ihrem jüngern Bruder Otto-Juliusvon Maltzan, Freyherrn w. auf Neuschloß 8ub IV. 4. e. 6. ertheilten renovirten Lehnbriefe überPentzlin, als auch in den auf diese Bclehnung sich beziehenden Original - Supplicaten, Voll-machten und dem Lehn-Reverse und in der vorhin gedachten beglaubigten Abschrift des unterihnen und ihren beiden andern Brüdern sub ästo Neuschloß 11. Mai 1767 aufgerichtetenTheil-Rezesses, in welchem jedoch August-Eberhard und Ferdinand-Ludwig, wie auch Otto-Julius,als der Zeit noch unmündig, nicht namentlich genannt worden, stets unter dem NamenMaltzan vor.

Von den Siegeln dieser vier verstorbenen Brüder werden nur zwey Abdrücke, und zwarvon August - Eberhards und Ferdinand Ludwigs Siegel, hier aufbewahrt, und beide sind imBetreff der eigentlichen Wappen-Bilder, nämlich der beiden Hasen-Köpfe und der Rebe miteiner Traube und zweyen Blättern, den vorhin beschriebenen Moltzanschen und MaltzanschenSiegeln völlig gleich, führen aber über dem Wappen-Schilde, statt des Helmes mit den Federn,eine offene Krone, sowie auch der Wappen-Schild in Ferdinand-Ludwigs Siegel auf dessenVollmacht für seinen Bruder August-Eberhard mit zwey Palm-Zweigen verziert ist, und aufden Siegeln dieser beiden Brüder die Anfangs - Buchstaben ihres vollständigen Namens nichtbefindlich sind.

§. 9-

sä IV. 4. v. 6. Otto Julius von Maltzan, Freyherr zu Wartenberg und

Pentzlin auf Pentzlin,acquirirt von seines vers torbenen Bruders August Eberhardvon Maltzan Freyherrn rc. auf Neuschloß und Pentzlin,hinterlassenem SohneHeinrich Wilhelm von Maltzan Freyherrn zu Wartenbergund Pentzlin auf Neuschloß und Pentzlin,desselben Gerechtsame auf die Herrschaft Pentzlin undZiebingen, gegen Entsagung seiner Ansprüche auf dieHerrschaft Neuschloß, und erlangt darauf zwar einenMuth-Schein über Pentzlin, aber, wegen der von einemAgnaten aus der damals noch bestehenden FreyherrlichMoltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie, vormalsauf Pentzlin, auf diese Herrschaft gemachten Lehns-An-sprüche, nicht einen renovirten Lehnbrif;imgleichen die Schreib-Art des Geschlechts - Namens,wie auch das Siegel seines ebengedachten Bruder-Sohnesbei sonstigem gänzlichen Mangel an hiesigen Nachrichtenvon demselben und dessen etwaniger Descendenz.

Vier Jahre nach Absterben des Freyherrn August-Eberhard von Maltzan auf Neuschloßund Pentzlin suli IV. 4. e. 4., verglich sich sein jüngerer Bruder, der Freyherr Otto-Juliusvon Maltzan auf Pentzlin 8usi IV. 4. e. 6., der unterm 1. Nov. 1734 solches „vor einig exZeit« erfolgte Ableben bcy Herzoglicher Lehn-Kammer angezeigt hatte, 8ub ästo Güstrow ^ ^8. Jun. und Halle in Sachsen 31. Jul. 1738 mit desselben hinterlassenem Sohne Heinrich zi. Jui.Wilhelm von Maltzan Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin aus Neuschloß, und Pentzlin, dener ausdrücklich seines verstorbenen Bruders August Eberhards hinterlassenen Sohn und König-lich-Preußischen Fehndrich nennet, wegen der Herrschaften Neuschloß und Pentzlin, durch welcheVereinbarung er seinen Ansprüchen auf die während seiner Minderjährigkeit von seiner Frau