Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
148
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Herzöge Johann Albrecht und Ulrich, in einem hier aufbewahrten Schreiben 8ub «lato Warten-i5N4,A>.Ian. berg 2V. Jan. 1364, in welchem er zuförderst gewisser Vergleichs-und Verzichts-Verhandlungenzwischen ihm und seines sel. Vetters (Vaterbruders) Georg Maltzan des altern, Freyherrn w.(auf Pentzlin 8ub IV. 1^. a.) hinterlassenen unmündigen und mündigen Söhnen Erwähnung thut,daß von ihnen der Verzicht, inmaßen derselbe von ihm und seinem Bruder (benannt ist der-selbe hier nicht) beschehen, vor vem Kaiserlichen Hauptmann in Schlesien beschehen möge, wo-gegen er, was er ssinen im Rest noch ausständig, solgends ohne Verzug erlegen wolle;hiernächst aber auch in eben demselben Schreiben, der auf ihn mitvererbten väterlichen Ansprücheauf die Stadt Pentzlin gedenckt, indem er mit folgenden Worten schließt:

»Diesemnach Gnedige surften vnd Heren haben sich Insonderheit E. f. g. Johans Albrecht»hertzogk zu Meckelnburgk in gnaden zu erinnern wasmassen Ich nach absterben weiland Hern»Joachim Moltzans freihern :c. meynes Hern Vätern seligen aufgericht Testament E. f. g. in„vnderthenigkeit furgetragenn, vnd dan dasselbige auch zu merer bekreftigungk in E. f. g. Cantzley„Registriren vnd verlieben lossenn. Deweil ich ober der anforderungk ahn Pentzelin Im selbenn»Testament mit begriffen bis auf dato noch nit abgerichtet oder vergnugett, deroholbenn gelangett»an E. f. g. himitt mein vnderthenigk Vitt, -------------

»Dieselbe wollen mich wegen derselben anfurderung mit ermelten meynen Vettern fordersambst»eyn tagefartt, vf welcher Ich dieselbe meyne fachen E. f. g. furtragen mochte, ansetzen.^

§ 3.

ml IV. (Z. 1. Johann-Bernhard Maltzan, Freyherr zu Wartenberg undPentzlin auf Wartenberg,bringt zwischen (seinem Vaterbruder) Georg Moltzan, Freyherrnauf Pentzlin :c. 8ul) IV. kV und (seinem Vetter) Lürke Moltzanzu Sarow sud IV. L. e., einen Erb-, Kauf- und Pfand-Con-tract über die Güter Wolde und Schorsow zu Stande; und istfür sich und seinen Bruder dem Herzoge Johann-Albrecht zuMecklenburg eine Summe von 966 Rlt. schuldig;imgleichen das unbeerbte Ableben seiner beiden BrüderJohann-Jochim und Johann-Franz, ie 8 p. vor 1358 und1376, betreffend.

'I,

Außer vorbcmeckten beiden Puncten tritt der Freyherr Johann-Bernhard Moltzan aufWartenberg 8»Ii IV. (Z. 1., und zwar auch unter der Benennung Maltzan, noch in zweyenandern Familien-Angelegenheiten hier auf.

Zuförderst vermittelte er den zwischen (seinem zur Fceyherrlich Moltzanschen auch MaltzanschenSpecial-Linie auf Pentzlin gehörenden Vater-Bruder) Georg Moltzan, Freyherrn auf Pentzlin 8uli I V.1. und (seinem zur jüngern Pommerschen Linie auf Osten, Sarow :c. gehörenden Vetter) LütkeMittwochen Moltzan auf Sarow 8uh IV. L. e., unterm dato 1338 Mittewochen nach Pauli Bekehrung (26. Jan.)"kekrung Y26-' abgeschlossenen, oben in der Vor-Erinnerung §. 2. PSA. 137 bereits erwähnten Erb-Kauf- und Pfand-Jan.) Kontract über die Güter Wolde und Schorsow e. ?., und hiernächst noch in demselben Jahre verheißtMariä'MaM, er dem Herzoge Johann-Albrecht zu Mecklenburg in einem an denselben gerichteten eigenhändigenSchreiben d. d. Wartenberg am Tage Mariä Magdal., sich über die bey ihm und seinemBruder in Erinnerung gebrachte, 966 Rtl. betragende Herzogliche Forderung an seinen seligenVater, bey Ankunft seines abwesenden Bruders erklären zu wollen.

Anmerckung.

Da der, sowohl in diesem letztern, die Herzogliche Forderung betreffenden Schreiben vomJahre 1338, als auch im vorigen H. beim Jahre 1364 gedachte Bruder des Freyherrn Johann-Bernhard Moltzan auch Maltzan auf Wartenberg 8uli IV. L-. 1., darinn weder namentlich ge-nannt worden, noch nach 1364 desselben weiter Erwähnung geschieht, so läßt sich auch nicht be-stimmen, welcher von seinen beiden, in dem oben-gedachten väterlichen Testament vom Jahre1334 genannten Brüdern es ist, ob Johann-Jochim 8uh IV. <Z. 2., oder Johann-Franz,sul, IV. k. 3.

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Sowie inzwischen aus beiden Schreiben deutlich hervorgeht, daß der eine von diesen beidenBrüdern im Jahre 1338 schon todt seyn mußte, ohne Descendenz hinterlassen zu haben,ebenso deutlich zeigt auch der weiter unten Z. 7. erwähnte Verkauf-Brief über die halbe Herr-schaft Wartenberg vom Jahre 1376, daß der andere bei den Jahren 1338 und 1364 vorhin-gedachte, damals noch lebende Bruder, zwischen 1364 und 1576 gleichfalls und ohne Descen-denz gestorben war.