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obersten Feld-Marschall Joachim Moltzan auch Maltzan,Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin auf Wartenberg«üb IV. k'. und des Waters testamentarische Ernennungdes ältesten Sohnes Johann Bernhard zu seinem Nach-folger und Inhaber der Herrschaft Wartenberg betreffend.
In vorhin erwähntem Testamente des Ritters und obersten Feld-Marschalls JoachimMoltzan, auch Maltzan, Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin auf Wartender^ 8ub IV. kVin welchem derselbe über seine Herrschaft Wartenberg, über sein Mit-Eigenthums-Recht aus dieim Besitze seines Bruders (Georg Moltzan auch Maltzan, Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlinauf Pentzlin 8ub IV. kV a.) befindliche Stadt Pentzlin, über sein Silber-Geschirr und sonstigefahrende Habe, wie auch über seine Geld-Forderungen an eben genannten seinen Bruder, ferneran den Römischen König, an den Kuhrfürsten zu Brandenburg und an die Herzöge zu Braun-schweig, Mecklenburg und Stettin-Pommern,
unter seiner nachbleibenden Gemahlin (welche nicht darinn benannt ist) und Kindern disponirt,nennet er außer dreyen Töchtern, nämlich: Frau Magdalena, verehelichten Freyherrinn vonKurzbach, Fräulein Bernhardine und Fräulein Mariane,
ausdrücklich auch drey eheliche und leibliche Söhne, und zwar: Johann Bernhard, JohannJochim und Johann Franz, und ernennet den zuerst genannten ältsten Sohn Johann Bernhardsub VI K. 1., zu seinem Nachfolger und künftigen Inhaber der von ihm erblich in sein Ge-schlecht gebrachten erbeigenen freyen, über 72666 Ungarische Gulden taxirten und mit einer,ungefähr 26666 Ungarische Goldgulden betragender, zum Theil aus seinen, der Römisch-Königlichen Mayestät geleisteten Diensten herrührenden Schuld, belasteten Herrschaft Wartenbergund diese seine Bestimmung drückt er auf folgende Weise aus:
»Aus der vnnd keiner andernn Vrsache (nämlich der 26666 Goldgulden Schulden halber)»habe ich meinen Willen dartzu gegebenn, das mein Elter Sohne, doch den andernn meinen»Söhnen mit zum Bestenn, als ein Erblicher Jnnehaber, die Herrschaft zuuorpfendenn, oder sonst»Contract zu machenn, wie ehr Im Rath befinden wurde, das Ihme vnnd andere meinenn»Erben vnnd nachmals seinen Crbenn am zutreglichstenn sein muge, macht habe, darauff er dann»die Erbschaft der benanntenn Herschaft Wartenberg also angenommen :c.«
Von diesen drey Söhnen lebten in den Jahren 1558 und 1564 aber nur noch zwey,nämlich der älteste Johann Bernhard 8uli IV. K. 1., und noch einer der beiden andern, dessenName nach 1554 in hiesigen Acten jedoch nicht weiter vorkommt, wie folgende beide Para-graphen solches ausweisen.
§- 4.
ack IV. v. I. Johann-Bernhard Moltzan, Freyherr zu Wartenberg undPentzlin auf Wartenberg,gewisse Vergleichs- und Verzichts-Unterhandlungen zwischenihm und seinem Bruder einerseits, und seines verstorbenenVetters (Vaterbruders) Georg Maltzan Freyherrn (zu Wartenberg undPentzlin auf Pentzlin) 8ub IV. kV a. hinterlassenen Söhnen anderer-seits, imgleichen seine Ansprüche auf die im Besitze solcherhinterlassener Söhne befindliche Stadt Pentzlin.
Der Ritter und oberste Feld-Marschall Joachim Moltzan auch Maltzan, Freyherr zu War-tenberg und Pentzlin auf Wartenberg 8ul> IV. hatte bis zu seinem Ableben, nicht nurein Mit-Eigenthums-Recht auf die im Besitze seines Bruders Georg Moltzan auch Maltzan,Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin auf Pentzlin 8uli IV. kV a., wie sein erwähntesTestament solches bezeugt, sondern er mußte in Hinsicht des väterlichen Nachlasses auch sonstnoch in einiger Verbindung mit diesem seinen Bruder stehen, welche bey der nach ihres VatersTode vorgenommenen Auseinandersetzung nicht völlig aufgehoben worden, und worauf die inseinem Testamente berührte Forderung an diesen seinen Bruder Georg sich wahrscheinlich bezieht,und beide Angelegenheiten waren es, die nach seinem Tode sein hinterlassener ältester SohnJohann Bernhard Moltzan, Freyherr zu Wartenberg und Pentzlin auf Wartenberg 8ud IV. v. 1.in Anregung brachte, und seine mittelbare Abstammung von dem Stifter des Wolde-PentzlinschenHauses, dem Ritter Berend Moltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin w. 8ub IV. L. ^.,wie auch seine unmittelbare Abstammung von dessen Sohne, dem Ritter und obersten Feld-Marschall Joachim Moltzan auch Maltzan, Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin auf Warten-berg 8»I> IV. I«'. wenn es außer jenem Testamente noch eines Beweises dafür bedürfte,ebenfalls documentiren. In beiden Angelegenheiten wandte er sich an die Mecklenburgschen