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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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I78Z.März 26. 28.

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Hufen oder «/» in Moltzow errichteten Pacht - Kontracts, vermöge desselben den erstem die Be-

fugniß zustand, den Besitz solcher 6 Hufen, und statt der erhobenen Nutzungen die Auszahlung

eines Kapitals von 3999 Rthl. N-/, dann zu erwarten, wann das Gut Wrichshaufen, wohin

diese Hufen genutzt worden, aus der von Erlenkampschen Familie gienge, unterm äato Güstrow

3. Mai 1769 wegen anderweitiger Verpachtung solcher 6 Hufen ohne Gebäude oder «/is in !?L9. Mai Z.

Moltzow , wie auch wegen solches rückständigen Kapitals von 3999 Rthl. N-Zz, und eines

andern Kapitals von 3639 Rthl. alt Gold für den Genuß dieser Hufen von Anthoni 1763

bis Trinitatis 1769, eine unterm 13. Mai desselben Jahres lehnherrlich confirmirte und bis auf 1769. Mai lZ.

die Dauer der von Hahnschen Kuratel sich erstreckende Vereinbarung ab,

vom Original-Kauf-Kontract genommene beglaub. Kanzlei-Abschrift,it. Original-Concept des Consens- und Konfirmations - Briefes,worinn das jahrliche Pachtquantum für solche 6 Hufen zu 599 Rthl. alt Gold bestimmt wurde,und im Jahre 1783, 26. und 28. März, nach geendigter von Hahnscher Kuratel, erwarb desgedachten nunmehr verstorbenen Land-Raths und Land-Marschalls Volrath-Levin von Moltzanauf Grubenhagen, Rothenmohr und Ulrichshausen v. p. 8ub IV. m. 1. hintcrlassener einzigerSohn, der Land-Marschall Lüdeke-Ädolf von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr und Ulrichs-hausen v. p. sub IV. n., solche von Hahnsche 6 Hufen oder «/is in Moltzow, als bisherigerPächter derselben, erb- und eigenthümlich für eine Kauf - Summe von 19599 Rthl. alt Gold,

Einhalts des zwischen ihm und dem Land - Macschall Friedrich von Hahn auf Remplin darüberaufgerichteten Kauf - Kontracts,

vom Original genommene beglaubigte Kanzlei-Abschr.,welcher Kau f unterm 5. Apr. 1783 lehnherrlich bestätiget wurde. I7SZ. «pr. s.

Original - Concept.

Anmerckung.

Im Betreff dieses an den Land-Marschall Lüdeke-Adolf von Moltzan auf Grubenhagen w.

«ud IV. n. nunmehro verkauften, und in 6 Hufen oder «/is bestehenden von Hahnschen An-theils in Moltzow, ist übrigens noch zu bemercken:

». daß derselbe nicht ganz Moltzow ausmachte, wie auch schon die Angabe der Größe zu°/»s solches zeigt,

sondern, nach dem Zeugniß beider darüber aufgerichteter vorhin bemerckter Pacht - Kontracte ausden Jahren 1725 und 1769 nur in 6 Hufen ohne Gebäude, und mithin ohne Untcrthanen bestand,daß es dagegen neben diesem von Hahnschen Antheil, noch einen andern um -/is größern Antheilan Moltzow gab, welcher den Moltzanen aus obiger Verlcihungs - Acte vom Jahre 1-162, undaus dem mit den Wangelinen in den Jahren 1625 und 1634 getroffenen Handel bereits gehörte,eine Pertinenz des alten Moltzanschen Lehngutes Ulrichshausen war, und nach Abgang der vonErlenkampen, als Pfand-Inhaber solches Gutes e. p. im Jahre 1762, mit demselben an denLand-Rath und Land-Marschall Volrath-Levin von Moltzan auf Grubenhagen :c. «üb IV. m. I.zurückkam, wie die vorhin bemcrckten Documente aus den Jahren 1649, 1732 und 1741 solchesdeutlich ausweisen;

b. daß dieser bey dem Moltzanschen Geschlechte gebliebene und größere Antheil an Moltzow,wenigstens soweit derselbe aus der dem Erb - Marschall Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen 8ubIV. cl. und dessen rechten Erben bis zu ewigen Zeiten im Jahre 1462 ertheilten Verleihung,sowie auch aus dem, nach dem Zeugniß der oben pnK. 99 gedachten Pfand-Verschreibung überSchorsow und einen Antheil an Grubenhagen zc. vom Jahre 1447, der damals noch bestehendenSchorsowschen Linie eigenthümlich zuständig gewesenen, nach deren, zwischen 1447 und 1463erfolgten Aussterben aber und insbesondere durch den zwischen der Woldeschen und GrubenhagenschenLinie im Jahr 1463 aufgerichteten, pgK. angeführten 88 Auseinandersetzungs - Vertrag, an dieGrubenhagensche Linie gekommenen Antheil an Moltzow herrührt,für Moltzansches Gesammt-Lehn zu halten ist,

wogegen dem von dem Land-Marschall Lüdeke-Adolf von Moltzan auf Grubenhagen w. 8ub IV.n. im Jahr 1783 erhandelten, blos in 6 Hufen ohne Unterthanen bestehenden kleinern vonHahnschen Antheile, mit welchem nach seinem, wenige Monate darauf erfolgten Ableben, seinhinterlcssener einziger Sohn Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen :c. 8ud IV.o. belehnt wurde, wie weiter unten §. 23 bemerckt ist, solche Gesammt-Eigenschaft nicht beigelegt,sondern derselbe in enllsternli, nur seinen Agnaten eines Namens, Schildes und Helmes »8que»ä qusrtum Kisäum inel., oder den Reversal -Vettern, verliehen worden.

8 22.

aä I V. n. Lüdeke Adolf von Moltzan, Erb-Land-Marschall, auf Gruben-hagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow e. p.

7!