Grubenhageu sub I V. im Fahre 1462 ertheilten Verleihungs - Acte ohnehin schon gehörten,in den Jahren 162,? und 1634 von den Wangelinen erblich kaussweise erhandelt hatte, welchesmit Inbegriff seiner ihm vorher schon zuständig gewesenen Gerechtsame in demselben, seineBrüder und Brüder-Kinder :c. im Jahre 1649 bey Verpfändung des Haupt-Gutes Ulrichs-haufen, als Pertinenz desselben, an den Königlich Schwedischen Obristen Carl - Dietrichson Ruttmit verpfändet hatten,
gehörte demselben zur Zeit des Ankaufs und der Verpfändung ganz wie ^eta die Acquisitiondesselben betreffend, und ebenerwähnte Pfand - Verschreibung deutlich ausweisen, und wie obenpgK. 108 gezeigt worden, und weder die Hahnen noch die Wangeline hatten sich das geringstedarinn vorbehalten.
Dennoch hatten die Hahnen zu Basedow schon zu Anfang des 18ten Jahrhunderts, dadas Gut Ulrichshausen v. p. im von Erlenkampschen Pfand-Besitze sich befand, wiederum einen,zwar mit Pächter und Abgiften nach Ulrichshausen onerirten, übrigens aber nach Hinrichshagengehörigen Antheil an diesem Dorffe, dessentwegen sie mit dem Baron von Erlenkamp der Zeitin einem Prozeß verwickelt gewesen, wie folgende Nachrichten solches im Allgemeinen hin-länglich bezeugen.
Bei Gelegenheit der Ertheilung eines renovirten Lehnbriefes über Basedow an die Gebrüder1710 und Gevettern von Hahn im Jahre 1710, da Ulrichshausen e. I>. im von ErlenkampschenPfand-Besitze sich befand, wurde auch Moltzow zu den von Hahnschen Gütern gerechnet undgleichergestalt wird in andern Acten der von Hahnschen Güter Basedow :c. aus den Jahreni7(!8.Sept.is. 1708 bis 1712 in einem unterm 13. Sept. 1708 übergebenen Verzeichniß derselben gesagt,daß die Hahnen wegen des Dorfes Moltzau einen Prozeß mit dem Baron von Erlenkamphätten, welcher nur auf der Erecution beruhe.
Wann und auf welche Weise die Hahnen solche Gerechtsame an Moltzow wiederum er-worben hatten, darüber herrscht in ^ctis gänzliches Stillschweigen; unbezweifelt dürfte es aberseyn, daß sie dieselben zu der Zeit, da Ulrichshausen im Pfand-Besitze des Königlich SchwedischenObristen Carl-Dietrichson Rutt und dessen Erben sich befand, erlangt hatten.
Aus der Zeit des unmittelbar darauf, 1687, folgenden von Erlenkampschen Pfand-Besitzesdes Gutes Ulrichshausen c. V., scheinen solche von Hahnsche neu-erlangte Gerechtsame anMoltzow nicht herrühren zu können, weil, wie vorhin gesagt worden, die Hahnen schon im Jahre1708 wegen dieses Dorfes in einem Prozeß mit dem Baron von Erlenkamp verwickelt gewesen.
Diese von Hahnschen Gerechtsame an Moltzow, deren Entstehung die ohne Zweifel irgend-wo, und wahrscheinlich in der vormaligen Hof- und Land-Gerichts-Registratur noch aufbewahrtenActen des erwähnten von Hahn-Erlenkampschen Prozesses zeigen dürften, mögen nun herrühren,woher sie wollen, so wurden sie von den Erlenkampen, als Pfand-Besitzern des Gutes Ulrichs-hausen, späterhin, und nach deren Abgange, 1737, 1762, auch von den Moltzanen auf Gruben-hagen als Lehnsfolgern in Ulrichshausen v. ?., welche beide Theile mit den Hahnen darüberpaciscirten, würcklich anerkannt.
Bei Gelegenheit eines Grenz - Streits zwischen dem Freyherrn Ernst-Ferdinand vonErlenkamp als Pfand-Besitzer von Ulrichshauscn e. und dem Herrn von Linstow zu Lütchen-dorff, wegen des Dorfes Moltzow und dem nach Lütchendorf gehörigen Dorfe Zapshagen, schreibtI7Z2.JSN.I7. ersterer unterm 17. Jan. 1732.
»Wegen der in meinem nach Ulrichshausen gehörigen und mit den Herrn von Hahnen in»Communion stehenden Pfand-Dorffe Moltzow vorhandenen, wiewohl mit Pächten und Abgiften»nach Ulrichshausen onerirten und nach Hinrichshagen gehörigen Hufen, derentwegen zwischen»meinen Vorfahren und den Herrn von Hahnen langweiliger Prozeß geführt worden, habe ich mich»mit den Herrn von Hahnen auf einen jährlichen eancm, so lange das Gut Ulrichshausen in»der Erlenkampschen Familie verbleiben würde, verglichen«.
Sowenig er das Jahr dieses Vergleiches nennet, eben so wenig wird der Vergleich selbsthier aufbewahrt; wahrscheinlich aber ist es der im folgenden erwähnte Vergleich über voni7W.Scpt,M. Moltzow vom 26. Sept. 1723, sowie die in dem Mutungs-Gesuche der Gebrüder von Hahni/Zi. Aug, 8. ^ 8. Aug. 1731 erwähnten und denselben competirenden Lehnjura und Actione« an Moltzowauf diese von Hahnsche Hufen sich bezichen müssen. Späterhin in den neuesten Zeiten, da dasLehngut Ulrichshausen e. ?. Moltzow :c. nach dem Abgange dcr Baronen von Erlenkamp,1737, 1762, an den Land-Rath und Land-Marschall Volrath - Levin von Moltzan auf Gruben-hagen und Rothenmohr «üb IV. m. 1. zurückgefallen war, schloß der Hauptmann von Moltzanauf Wolde (zur jüngern Pommerschen Linie gehörig) eur«torio nomine des Land-Marschallsvon Hahn auf Remplin, mit eben-gedachtem Land-Rath und Land-Marschall Volrath - Levinvon Moltzan auf Grubenhagen ?c. «üb IV. m. 1., in Grundlage des von den Gevettern vonHahn mit den Freyherrn von Erlenkamp unterm 26. Sept. 1723 über die von Hahnschen 6