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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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dessen Ableben, Siegel und hinterlassenen Sohn be-treffend.

Schon fünf Monate nach Erwerbung dieser bisherigen von Hahnschen Hufen in Moltzowstarb der Acquirent derselben, Land-Marschall Lüdeke Adolf von Moltzan auf Grubenhagen,Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow e. p. sub IV. n. im Jahre 1783 gegen Ende desAugust-Monats, ohne die Belehnung darüber erhalten zu haben, und hinterließ einen einzigennoch nicht zweyjährigen Sohn, Namens Cord - Jaspar - Ferdinand von Moltzan «ub I V. o.

Das von ihm geführte und Key den Acten mehrmals aufbewahrte Siegel kommt mit dem-jenigen seines Vaters Volrath - Levin von Moltzan auf Grubenhagen :c. sud IV. m. 1. völligüberein, ausgenommen, daß der Schild in dem seinigen rund ist, und die Helm - FedernkleinerZsind.

§ 23.

a<I I V. o. Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan succedirt seinem ver-storbenen Bater, dem Erb-Land-Marschall Lüdeke Adolfs 5-?- von Moltzan sub IV. n., in den von demselben nachgelassenenLehngütern Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichs Hausenß ^ Z Z- s und Moltzow v. wie auch in der auf ihn vererbten Land-?' ^ " Marschall-Würde im Fürstenthum Wenden, und wird mitden von seinem Vater erhandelten von Hahnschen 6 Hufen< ^ ^ ß in Moltzow erblich und mit Einschluß der Reo erfal-Vettern.--Z.VZ belehnt.

Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan sub IV. o>, beim Absterben seines Vaters, desLand - Marschalls Lüdeke Adolf von Moltzan auf Grubenhagcn, RothenMohr, Ulrichshausen undMoltzow e. p. «üb IV. n. ein noch nicht zweijähriger Knabe, welchen der für ihn bestellteVormund Land-Rath von Bredow auf Prillwitz in seinem um 3 Jahre verspäteten curatorischen

I7S«. Jul.i-t. Leh"6 - Muchungs - Gesuche ^ 1786 wegen der Güter Grubenhagen, Rothenmohr

Ulrichshausen und Moltzow, »des verstorbenen Land-Marschalls Lüdeke Adolf von„Moltzan hinterlassenen Sohn«, und der zur Freyherrlich - Neuschloß - PentzlinschenIii-Änelik des Wolde - Pentzlinschen Hauses gehörende gleichzeitige Baron Joseph (Christian!78S,Nov.28. Heinrich) von Maltzan auf Pentzlin «üb IV. 3. ä. unterm 28. Nov. 1783 bey dessen Ent-sagung des Vice-Land-Marschallats und Vorbchaltung der Gerechtsame seines Pentzlinschen Hausesauf die Erblichkeit solcher Würde, und auf die künftige Lehns-Folge in den Grubenhäger Güternbey etwanigem Aussterben der Grubenhagenschen Linie, „den einzigen von dem wohk-„seligen Land-Marschall von Moltzan zum Grubenhagen hinterlassenen1783. Sept.6. „ Sohn« nennet, empfieng — nachdem gedachter sein Vormund am 6. Sept. 1783 den Lehn-Eld wegen der Güter Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow v. ?. für ihnabgeleistet hatte, nachdem ferner, seiner Minderjährigkeit halber, der Kammer-Juncker Cuno Hans1783. Ott. 2-1. Johna von der Kettenburg auf Matgendorf unterm 24. Oct. desselben Jahres zum Vice-Land»1783. Nov.27. Marschall im Fürstenthum Wenden bestellet und beeidiget, und ihm selbst unterm 27. Nov.

eben dieses Jahres, wegen der von „seinem verstorbenen Vater wail. Land-„Marschall Lüdeke-Adolf von Moltzan auf Grubenhagen« angekauften 6 vonHahnschen Hufen oder -/s in Moltzow, ein auf ihn und seine etwanige künftige männlicheLeibes - Lehnsfähige Erben in line» ckeseenüente bis zu deren Abgänge, in eollateiali aber aufseine Agnaten eines Namens, Schildes und Helmes bis in den 4ten Grad incl. lautender Lehnbrief,

Original - Concept

ertheilt worden war —

l«oi. Jul. 3. am 3 Jul. 1864, nach erhaltener venia aetstis, und nach Ableistung des Lehn-Eides, gedachteauf ihn vererbte Güter zu Lehn, und wurde an demselben Tage auch zum Land-Marschall desFürstenthums Wenden bestellet und beeidigt,

Einhalts gehaltener Original-Protocolle und eigenhändig von ihmunterzeichneter und besiegelter Eydes-Formeln.

§. 24.

sst IV. o. Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan, Land-Marschall im Her-zogthum Güstrow, auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichs-hausen und Moltzow c. desselben Ableben ohne Leibes-Erben und dadurch erfolgtes Aussterben der ganzen Gru-^ benhagenschen Linie.