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sä I V. w. 1. Volrath-Levin von Moltzan auf Gruben Hagen, Rothenmohr
und Ulrichshausen v. Hauptmann, Land-Rath,desselben Bestellung als Land-Marschall im HerzogthumGüstrow, Ableben, Siegel und hinterlassenen Sohn be-treffend.
Nachdem der Hauptmann Volrath Levin von Moltzan auf Grubenhagen «ub V. m. I., —dessen mehrmals bei den Acten aufbewahrtes Siegel die bekannten Moltzanschen Wapenbilderin einem mit Schnörckelwerck verzierten Schilde, und zwar im rechten blauen Felde die beidenrechtssehenden Hasen-Köpfe, und im linken goldenen Felde eine Rebe mit zwey Blättern undeiner Traube, und über dem Schilde einen mit 9 Federn verzierten Helm enthält —,gesammte jetzige Moltzan-Grubenhäger Güter mit Ausnahme eines den Hahnen zu Basedowder Zeit zuständigen, weiter unten gedachten Antheils an Moltzow, in seiner Person vereinigthatte, und als alte Lehne wiederum besaß,
nachdem er ferner schon vorher bald nach Absterben seines Vaters des Land Marschalls Levin-Joachim von Moltzan, auch Maltzan, auf Grubenhagen, Rothenmohr und Ulrichshausen v. ?.
«üb IV. I. 2., als dessen ältester Sohn auf sein Ansuchen ä. «I. Rostock 23. Jan. t?Z1, 17ZI Jan. 23.unterm 4. Mai desselben Jahres zum Land-Marschall des Herzogthums Güstrow bestellet und Mai 4.beeidiget worden,
Original - Protokoll mit anliegendem von ihm unterschriebenenund besiegelten Eides - Formular,und in .4cti« dieser seiner Güter seit 1756 auch als Land-Rath vorkommt, lebte er daraufnoch mehrere Jahre, und starb am 29. Dec. 1775 mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes, -Oer. 29.Namens Mdeke-Adolf von Moltzan «üb IV. n., der solches Absterben bei Herzoglicher Lehn-Kammer ^anzeigte, und nicht nur in gesammten väterlichen Gütern, sondern auch in der Land-Marschalls-Würde succedirte, wie im nächstfolgenden §. gezeigt worden.
§- 20.
. i
»ü IV. n. Lüdeke Adolf von Moltzan, Kammer-Juncker, succedirt in seinesAIHAI?Zverstor denen Vaters, des Land-Raths und Land-Mar-^?TZS^Z^schalls Vollrath -Levin von Moltzan «ub IV. m. 1.
Z ^ z nachgelassenen Gütern Grubenhagen, RothenmohrI- - Z Zund Ulrichshausen e. ?.,
Z.s-ßK^°^^und wird zum Land-Marschall des HerzogthumsGüstrow bestellet.
Das am 29- Dec. 1775 erfolgte Ableben seines Vaters, des Land-Raths und Land-Marschalls Volrath-Levin von Moltzan auf Grubcnhagen, Rothenmohr und Ulrichshausen e. p.,zeigte der Kammer-Juncker Lüdeke Adolf von Moltzan «üb IV. n., als „sein hinter-lassener einziger Sohn,« zuförderst unterm dato Grubenhagen 24. Jan. 1776, wegender dadurch auf ihn verstammten Land-Marschalls-Würde, und hiernächst wegen der dadurch ihmzugefallenen Lehn - Güter Grubenhagen, Rothenmohr und Ulrichshausen e. ?., in seinem nach-herigen Muthungs-Gesuche <Ie 26. Oct. 1776 an, 1776 Ott. 26.und wurde, ohne seine unmittelbare Abstammung von gedachtem llesuncto anders, als dadurch,daß er in beiden Anträgen solchen äeiunetnm, seinen Vater, und sich, desäksuneti hinterlassenen einzigen Sohn nannte, und eigentlich documcntirt zuhaben, schon am 29. Oct. desselben Jahres durch Abnehmung des Lehn - Eides zum Vasallen 1776 Oct. 29.wegen solcher Güter angenommen, und an demselben Tage auch in der Land-Marschalls-Würdebestätigt und beeidiget, Einhalts gehaltener Original-Protocolle und eigenhändig von ihm unter-zeichneter und besiegelter Eides-Formeln.
8- 21.
kill IV. u. Lüdeke Adolf von Moltzan, Land-Marschall auf Grubenhagen,
Rothe nmohr und Ulrichshausen e. ?.,erwirbt erb- und eigent hümlich die bisherigen von Hahn-schen Hufen im Lehn gute Moltzow.
Das zum Gute Ulrichshausen gehörige Dorf Moltzow, welches der zur Ulrichshausenschenbi-iiiwlie gehörende Berend Ludolf Moltzan auf Ulrichshausen «üb ^ 4., dem das höchste Ge-richt, die Dienste und Pachte in diesem Dorfe aus der oben paK. 107 erwähnten, seinem Ur-Ur-Elter-Vater dem Herzoglich - Mecklenburgschen Rath und Erb-Marschall Lüdeke Moltzan aus
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