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mit einiger In favoiem seiner Töchter gnädigst bewilligten Extension, 8ub eoä. äst» ertheilten z».Aug. 1701.Lchnbrief bekam, in welchem die Lehns - Folge gleichfalls nur auf seine ausdrücklich erwähntemännliche Leibes - Erben, und nicht zugleich auf seine Oollstersles mit gerichtet war, indem esausdrücklich darinn heißt: „daß auf den Fall, wann nach seinem Ableben ohne männliche
„Leibes-Lehns - Erben solches Lehngut eröffnet wird, und 8er^- dasselbe, nachdem seine hinter-nlassende Töchter des Rechts der Erb-Zungfrauen vorhero genossen, an sich nehmen werden, ge-ndachte darinn radicirte Nsteins !t. an seine Allodial-Erben wieder auszahlen wollen«und weil der gleich darauf folgende Satz:
„Sollten auch sein Bruder und sein Vetter zur Succession des Gutes sich legitimiren können,
„sollen diese ebenwohl seinen Allodial-Erben solche Alsteins :c. auszahlen«, aus der Ursachedahin fällt, weil solche Legitimation des Bruders und Vetters, wegen des klaren Lautes beiderLehnbriefe und der Reversalen unmöglich war.
Original-Concept.
Anmerckung.
Als zum Gute Nothenmohr um diese Zeit gehörige Pertinentien, worauf sowohl jeneCessions-Acte, als auch beide Lehnbriefe sich erstrecken, sind aus jener Acte und einem von demnunmehrigen Inhaber desselben, Johann-Dietrich von Moltzan auf Nothenmohr 8»I, IV. I. I.unterm 30. Aug. 1701 übergebenen Jnventario über solches Gut e. p. zu bemercken: 30. Aug. !7vi.
a. das Bauren-Dorf Dahme», indem §. 2. der Cessions-Acte der Dahmenschen verpfändetenHöfe als solcher, die zu Johann-Dietrich Moltzans Reluition stehen,
und H. 13. der Moltzanen Erb-Begräbniß zu Dahmen, wo des Cedenten Volrath-Levin Moltzanbeide selige Frauen beygesetzt wären, Erwähnung geschieht.
d. Das Dorf Sagell, nach Z. 7. der Cessions - Acte, woselbst dieses Dorfes, bei Gelegenheitder darinn, verwichenen Sommer, abgebrannten zwey Bauerhöfe, dazu der Vater das be-nöthigte Bauholtz geben, auch die Baukosten bezahlen will, gedacht wird, und wovon, Einhaltsbesagten Jnventarii, drey volle Bauren und zwey Kahten zum Gute Rothenmohr gehören.
e. Das Dorf Lupendorf, wovon, diesem Jventario zufolge, ebenfalls drey Bauleute undzwey Kahten zu Rothenmohr gehören, welche Bauren, sowohl zu Lupendorff, als zu Sagell,wie es auf der vorletzten Seite des Jnventarii heißt, in der daselbst angegebenen Maße zuHofe dienen müssen;
ä. die Fischerey und Rohrwerbung auf dem Malchinschen Wasser, wie auch die Fischereyund der Ahlfang auf der Herrn Hahnen Wasser Rothenmohrschen Antheils, Einhalts Z. 10, und11. der Cessions-Acte.
§. 10.
sä IV. 1c. 1. Volrath-Levin von Moltzan (auch Maltzan) auf Gruben ha gen,Herzoglich Mecklenburgscher Land-Rath und Land-Marschalldesselben Ableben, Gemahlinn und hinterlassene Söhnebetreffend.
Volrath-Levin von Moltzan (auch Maltzan) auf Grubenhagen 8ub IV. k. 1., der in demerwähnten Vergleiche mit den hintcrlassenen drey Töchtern seines verstorbenen Schwieger-Vaters,des Land-Raths und Land-Marschalls Adolf-Friedrich von Moltzan vormals auf Grubenhagen«uli 3. s. und in der lehnherrlichen Konfirmation desselben, Herzoglich-Mecklenburgscher Land-Rath genannt worden, und auch Land-Marschall des Fürstenthums Wenden gewesen seyn muß,
Einhalts eines zwischen seinem Sohne Johann-Dietrich von Moltzan auf Nothenmohr 8ud IV.
I. 1. und dem zur Ulrichshausenschen Iiisnche gehörenden Lieutenannt Christof-Friedrich vonMoltzan auf Tarnow «ud i?- 2. b., unterm äst» Güstrow 20. Jul. 1700 wegen Cedirung Güstrowdes nach tödtlichem Hintritt Herrn Land-Raths Volrath-Levin von^^'^"'Moltzan (auf Grubenhagen) 8uli IV. Ic. 1. auf ihn, den Lieutenannt Christof-Friedrich vonMoltzan auf Tarnow verstammten Characters eines Land-Marschalls, aufgerichteten Vergleichs,
vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,starb 1700, und hinterließ, nachdem er drey verschiedene Ehe-Gattinnen genommen hatte, derenzweite, eine Tochter seines Schwieger-Vaters des Land-Marschalls Adolf-Friedrich von Moltzanauf Grubenhagen 8ud A 3. s. war, außer dem schon vorhin genannten, in erster Ehe mitJlsabe Metta geb. Hahn erzeugten ältern Sohne Johann-Dietrich von Moltzan «ub IV. I. 1.,dem er, wie schon gesagt worden, sein Lehngut Rothenmohr piopter Nsterns abtrat, von derdritten ihn überlebenden Ehe-Gattinn Jlsabe Margaretha geb. von Grambow, noch einen un- »mündigen Sohn, Namens Levin-Joachim von Moltzan, auch Maltzan, suli IV. I. 2. welcherbeider Söhne und dieser seiner hinterlassenen Ehe-Gattinn Jlsabe Margaretha von Grambowhalber, er in zweyen verschiedenen Testamenten resj). 8ul) äst» Güstrow 10. Sept. 1693 und Ms
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