Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
116
Einzelbild herunterladen
 

116

K. 8.

»st IV. k. I. Volrath - Levin von Moltzan (auch Maltzan) auf Rodemohr,acquirirt pfandweise von seinem zur Ulrichshausenschenbrsnolie gehörenden Schwieger-Vater, Land-Rath undLand-Marschall Adolf-Friedrich von Moltzan auf Gruben-hagen «üb 3. s. das Gut Grubenhagen e.und nach desselben Absterben ohne männliche Leib es -Lehns-Erben, von dessen nachgelassenen drey Töchternauch deren erbjungfräuliche und sonstige Gerechtsame anGrubenhagen.

Wegen einer, 46666 fl. oder 26666 Rthlr. betragenden Forderung Volrath-Levin vonMoltzans auf Rothcnmohr 8ub IV. K. 1. erhielt derselbe von seinem zur Ulrichshausenschenbisnelie gehörenden Schwieger-Vater, dem Land Rath und Land-Marschall Adolf-Friedrich vonMoltzan auf Grubenhagen 8uh st- 3. s. als seinem Schuldner, mittelst Verschreibung ü. ck.6. ä. Rostock Rostock 17. Jan. 1683,

I7.Jan. 168S. ' ^ ^

vom Ong. genommene beglaubigte Abschrift,strow^w"^»"/ Grubenhagen nicht nur als specielle Hypothek, und unterm clsto Güstrow 16. Aug.

168«. 1686. den lehnherrlichen Konsens dazu,

Original - Concept,

sondern auch, wegen rückständiger einjähriger und künftig fälliger Zinsen, per Alkmclst. immis-2Z.Aug!"lW^ «oriale ä. 6. Güstrow 23. Aug. 1686,

(lop. simpIex,den Besitz und die Administration des Gutes selbst.

Nach dem im I. 1697 ohne männliche Leibes - Lehns - Erben und nur mit Hinterlassungdreyer re8p. verwittweten und vcrheyrateten Töchter, zu Wien erfolgten Ableben des Schwieger-21 Ju?"i698? Baters, erhandelte er auch mittelst Vergleichs 6. tl. Güstrow 21. Jul. 1698,

vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,

Schweröls, welcher Vergleich erst nach seinem Tode unterm llato Schwerin 16. Jan. 1702 lehnherrlichJon. 1702. bestätiget wurde

Original-Concept,

von solchen Töchtern deren erbjungfräuliche und sonstige Gerechtsame, so daß ihm das GutGrubenhagen dadurch völlig abgetreten wurde, wobey noch zu bemercken ist,daß er nicht nur in seinem nicht eigenhändig von ihm unterzeichneten Original - Gesuche wegenBestätigung der von gedachten seinem Schwieger-Vater Adolf-Friedrich von Moltzan auf Gru-Rostocki^Jai benhagen 8ub «lato Rostock 17. Jan. 1683 ihm ertheilten hypothecarischen Verschreibung, 6. Z.^ 9. Aug. 1686, sondern auch in seinem eigenhändig von ihm unterzeichneten Gesuche wegen ihm

Auz, 681. ^ übertragender Administration des Gutes Grubenhagen,

sehr deutlich Volraht-Levin Maltzan genannt worden, und sich selbst also nennet.

8- 9.

ast IV. K. 1. Volrath - Levin von Moltzan, erbgesessen zu Rothenmohr,tritt seinem Sohne erster Ehe Johann Dietrich von Moltzan8ub IV. I. 1. das von seines Vaters Kreditoren erhandelteGut Rothenmohr e. ?. erblich ab, welcher letztere mit solchemGute am 27. Aug. 1687 und 36. Aug. 1761, als mit einemNeuen Lehne erblich belehnt worden.

Gleich nach erlangtem Besitze und Administration des Gutes Grubenhagen, cedirte Volrath-21 Stt>v"i«86 Moltzan auf Rothenmohr 8ub tlato Güstrow 24. Nov. 1686, nach Absterben seiner

ersten Ehe-Gattinn Jlsabe Metta geb. Hahn, mit deren Geldern, wie in der Cessions-Acte,

vom Orig. genommene glaubhafte Kanzlei-Abschriftausdrücklich gesagt wird, er das Gut Rothenmohr von seines Vaters (Hans-Dietrich Moltzansauf Rothenmohr 8»Ii IV. i. 2.) Kreditoren erhandelt hatte, seinem aus dieser ersten Ehe er-zeugten Sohne Johann-Dietrich von Moltzan 8ub IV. I. I. propter Hlsterna erblich das GutRothenmohr v.

^ Güstrows worauf dieser sein Sohn, nicht nur 8uli «law Güstrow 27. Aug. 1687 vom Herzoge Gustaf-/ Aug. zu Mecklenburg - Güstrow, mit solchem Gute o. I>. für sich und seine rechte männliche

Leibes-Lehns-Erben, als mit einem Neuen Lehne belehnt worden,

Original - Concept,

29. Aug. I7vi. sondern auch auf sein nachheriges Gesuch lle reeepto 29. Aug. 1761, und hicrnächst auf seineso. Aug. I7vi. gll piotvcollum vom 36. Aug. desselben Jahres geschehene unterthä'nigste Bitte, abermals einen