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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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kommen deutlich daraus hervorgeht, eben so beweiset das letztere vom 28. Aug. 1646, daß das 164« 28. Aug.Gut Rothenmohr unter ihm durch Konkurs aus diesem Geschlechts gefallen und in KreditorenHänden gekommen war, sowie nicht nur der hier unten §. 9 erwähnte Vergleich d. d. Güstrow 24.^No?"t6ü624. Nov. 1686, wodurch sein hinterlassener Sohn der Land-Marschall Volrath - Levin vonMoltzan (auch Maltzan) auf Grubenhagen und Rothenmohr sub IV. Ii. 1. desselben SohneJohann-Dietrich Moltzan «uii IV. I. 1. das Gut Rothenmohr e. I>. propter Alaterna cedirt,und worinn derselbe sagt, daß er solches Gut von den väterlichen Kreditoren erhandelt habe,sondern auch die eben daselbst bemerckten, gedachtem Cessionario Johann-Dietrich Moltzan «utiIV. I. 1. suli dato Güstrow 27. Aug. 1687 und Schwerin 39. Aug. 1791 crtheilten beiden ^"^27°^'Lehnbriefe über Rothenmohr e. solche den Kreditoren geschehene Ueberlassung dieses Gutes, 1687.die nachherige Wieder-Erhandlung und dadurch bewürckte Verwandlung desselben in ein Neulchn, Schwerin" 30.vollkommen bestätigen. 1^01.

8- 6.

ad IV. i. 2. Hans-Dietrich Moltzan auf Rothenmohr, die Verwüstungseines Hofes Rothenmohr zur Zeit des dreißigjährigenKrieges,

sein Ableben, Hinte rlasseneWittwe, und Söhne betreffend.

Hans Dietrich Moltzan erbgesessen auf Rothenmohr sub IV. i. 2., welcher seit seinesVaters des Land-Marschalls Volrath-Lütke Moltzan auf Rothenmohr suli IV. Ii. 1. Tode(1623) schon seit 1624 seq., in Kontributions - Registern und in der Huldigungs - Acte vom 1624 8<-q.6. Dec. 1632, als auf Rothenmohr gesessen vorkommt, (wogegen sein überlebender hier nicht 1632 k. Der.interessirender älterer Bruder Jürgen Moltzan sub IV. i. 1. auf Lanckwitz wohnte)welcher auch in einem unterm dato Stavcnhagen 11 Sept. 1639 übergcbenen erfordertenWerzcichniß derer von Adel im Ambte Stavenhagen, beim Gute Rothenmohr genannt wird,jedoch mit der Bemcrckung, daß er sich, weil der Hof wüste sei), zu Malchin aufhalte, undeinem jüngern Kontributions-Verzeichnisse vom 3. Dec. 1648 zufolge, in welchem beim Gute 1648 3. Dec.Rothenmohr seine hinterlassene Wittwe unter der Bezeichnung „Johann-Dietrich MoltzansWittwe« aufgeführt steht, der Zeit schon nicht mehr war,

dessen Siegel nirgends hier bisher aufzufinden gewesen, dessen hinterlassene Wittwe, laut obigerin der Vor-Erinnerung §. 7. angeführter und von ihr eoiisentiondo euratorio nomine ihrerunmündigen Söhne unterzeichneten und besiegelten Pfand-Verschreibung über das Gut Ulrichs-hauseu e. ?. vom 14. März 1649, wie auch einer von ihr ebenfalls in Vormundschaft solcher 1619 l4,MSrzunmündigen Söhne, und von deren ältern volljährigen Bruder unterm dato Güstrow 19. Aug. Güstrow I65Z1655 an des verstorbenen Land-Raths Claus Hahns Söhne und Töchter, wegen einer Schuldvon 6999 fl. auf 28 Jahre ertheilten Pfand-Verschreibung über das Gut Lanckwitz, „SophiaLinstow« und „seligen Johann Dietrich Moltzans Wittwe« sich nannte,hinterließ, außer dreien in jener Pfand-Verschreibung über Ulrichshausen namentlich genannten,und in dieser Pfand-Verschreibung über Lanckwitz nur im Allgemeinen gedachten, nachhin nichtweiter vorkommenden und wahrscheinlich unbeerbt verstorbenen Söhnen, Namens: Hans-ErnstCüne-Christof und Jochim-Dietrich, Gebrüder Moltzan «uli IV. Ii. 2., IV. 1c. 3., und IV. Ii.

4. noch einen volljährigen, in letzt-gedachter Pfaird-Verschreibung über Lanckwitz gleichfalls vor-kommenden Sohn, Namens Volrath-Levin Moltzan auf Rothenmohr sub IV. Ii. 1., welchersein Geschlecht fortpflanzte, Grubenhagen e. ?. von der Ulrichshausenschen liraimlie acquirirte,und hier um jo mehr Aufmercksamkeit verdient.

§- 7.

^ KZ ? ad IV. Ii. 1. Volrath-Levin Moltzan erbgesessen auf Rothcnmohr^ und Lanckwitz und seine drey unmündige Brüder

^ Z ß. ad IV. Ii. 2. Hans-Ernst

I ad I V. Ii. 3. Cüne-Christof und /Gebrüder Moltzan

^2

ssAZ 2 ad IV. Ii. 4. Jochim Dietrich

A?«? verpfänden ihr Gut Lanckwitz an Claus Hahns

hinterlassene Söhne und Töchter.

Volrath-Levin Moltzan auf Rodemohr erbgcsessen, und (seine Mutter) Sophia von Linstow,ausdrücklich seligen Johann-Dietrich Moltzans Wittwe genannt, und Vormünderinn ihrer un-mündigen Kinder, welche Volrath-Levin Moltzans auf Rodemohr Brüder und Geschwister heißen,verpfänden unterm dato Güstrow 19. Aug. 1655 ihr Gut Lanckwitz an des verstorbenen Land-Raths Claus Hahns Söhne und Töchter für 6999 fl. auf 28. Jahre. 16S5. ^

vom Orig. genommene glaubhafte Abschrift.