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Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbene freyherrlich Moltzansche auch Maltzansche Special->ö0Z^i««8, Linie auf Pentzlin in den Jahren 1605, 1608 und 1609 solches Amt, wiewohl vergebens inAnspruch nimmt,
»620. der dasselbe um das Jahr 1620 seinem zur Ulrichshausenschen dianolre gehörenden Wetter WickeMoltzan auf Grubenhagen und Ulrichshausen 8ub 1. cedirt,
I62Z Febr. in hiesigen Acten zuletzt beim Jahre 1623 M0II8. Febr. genannt worden und unbezweifelt gleichdarauf mit Tode abgegangen ist, weil schon in dem Kontributions - Register von 1624 bei denGütern Rothenmohr und Lanckwitz seine nachgelassene Söhne vorkommen,welcher ferner zweimal verehlicht gewesen, von solchen zwei Ehe-Frauen aber nur die letztere,thcnmohr ^» Margaretha von Hagen, einem von ihm und ihr unterm (lato Rothenmohr 18. Nov.
Nov. I6l». 1618 an Henneke Barold zu Dobbin ausgestellten Original-Reverse zufolge, genannt worden,
dessen auf diesem noch aufbehaltenen Reverse befindliches sehr undeutliches Siegel mit denNamens-Buchstaben V. 1^. — AI. die bekannten Moltzanschen Wapen-Bilder in der gewöhnlichenStellung, nämlich in einem Schilde rechts zwey rechtssehende Hasen-Köpfe und links eine Rebemit einer Traube und zwey Blättern, nebst einem Helme mit sehr undeutlich ausgedrückten Federnoder Pfeilen, enthält,
hinterließ von beiden Ehe-Gattinnen zwey Söhne, nämlich Jürgen Moltzan auf Lanckwitz undHans-Dietrich Moltzan auf Rothenmohr, von welchen beiden Söhnen, die man schon bei desVaters Lebzeiten kennen lernet, Johann-Dietrich Moltzan auf Rothenmohr 8uii IV. j. 2., nichtnur der jüngere ist, weil er allemahl nach Jürgen Moltzan auf Lanckwitz »uli IV. i. 1. ge-nannt wird, sondern auch hier nur interessi'rt, weil er nur sein Geschlecht fortpflanzte.
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ml IV. i. 2. Hans Dietrich Moltzan, erbgesessen auf Rothenmohr,
AZA consentirt in die von seinem Vater Volrath-Lütke Molhan- auf Rothenmohr, wegen einer Anleihe von 8000 fl.^Z. Z Z, Mecklenb. geschehene We'rhypothecirung des Gutes Rothenmohr,isT ferner in den von seinem Water vorgenommenen Verkauf? - dreyer Bauren zu Prilvitz,
und vergleicht sich mit seinen Kreditoren wegen Einlösung-Iß des Gutes Rothenmohr.
1. Ausgeklagter Schulden halber verschreibt Volrath-Lütke Moltzan auf Rothen-mohr und Lanckwitz erbgesessen 8ul> IV. Ii. 1., mit Einwilligung seinerbeiden Söhne erster und anderer Ehe, nämlich: Jürgen und Johann (auch Hans) Dietrich,Gebrüder Moltzcn 8ub IV. I. 1. und IV. i. 2., seligen Dietrich Moltzans aus Ulrichshausen «üb
2. nachgelassener Wittwe Ilse von dem Berge, welche ihm für sich und in Vormundschaftihres unmündigen Sohnes und mit Bewilligung ihrer mündigen Söhne 8000 fl. Meckl. gegenüui, 6-iio Gü-6. p. 0. Zinsen angeliehen hatte, unterm dato Güstrow Anthoni 1614 zur Sicherheit seinganzes Gut und Rittersitz Rothenmohr und seinen Antheil in Marckshagen, jedoch mit Ausnahmeseiner Dahmenschen Baurendienfte.
vom Orig. genommene glaubhafte Kanzlei-Abschrift.
2. Volrath-Lütke Moltzan auf Rothe nmohr erbgesessen 8 uli IV. Ii. 1.«ui > äawPnl-verkauft unterm dato Prilwitz 3. ke^um 1618, mit Einwilligung seiner beiden Söhne"xum'"6l».^ Jürgen und Hans Dietrich Moltzan 8ul) IV. i. 1. und IV. i. 2., drey durch Urtel und Recht
von Georg und Berndt-Lütke Gebrüdern Moltzan, Freyherrn auf Pentzlin 8uk IV. k'. h. 1.und IV. V. b. 2., erstrittene Bauren zu Prillwitz an Hans von Blanckenburg auf Prillwitzfür 1714 fl. 12 ßl. Meckl.
vom Orig. genommene glaubhafte Kanzley-Abschrift.
5„i, li-ao Gü- 3. Unterm dato Güstrow 28. Aug. 1646 schließt Johann-Dietrich Moltzan zu^°"i6i6.^ Rothenmohr 8uk IV. i. 2,. mit seinen Kreditoren einen gerichtlichen Vergleich wegen Ein-lösung des Gutes Rothenmohr ab, worinn er verheißt, an seine Mutter Margarethavon Hagen (vorhin Z. 4 erwähnte Ehe - Gattinn Vellrath - L.ütke Moltzans auf Rothenmohr8ub IV. k. 1.) hier ausdrücklich Volrath-Lütke Moltzan's Wittwe genannt,3900 fl. auszuzahlen.
vom Orig. genommene beglaubigte Kanzlei-Abschrift.
Anmerckung.
Gleichwie die unmittelbare Abstammung des in diesen 3 Documenten genannten und pacis-cirenden Hans-Dietrich Moltzan zu Rothenmohr 8ub IV. i. 2. von dem in den beiden vorigen§. H. genannten Land-Marschall Volrath-Lütke Moltzan auf Rothenmohr 8ub IV. Ii. 1. voll-