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Seit 1396 aber tritt Volrath Lütke Moltzan, mehrere Schuld - Verschreibungen überRothenmohr und Lanckwitz, wie auch verschiedenen Steuer-Registern zufolge, als auf Rothenmohrerbgesessen auf, in welchen von ihm ausgestellten Schuld-Verschreibungen er sich nicht nur erb-gesessen zu Rothenmohr, und Rothenmohr sein Lehngut nennet, gleichwie er und solches Gut inHerzoglichen Konsensen ebenfalls also genannt worden, sondern in seinem an den Herzog HansAlbrecht zu Mecklenburg gerichteten Original-Konsens-Gesuche d. d. Rothenmohr 19. Mai 1614 u^Ma'iwegen einer bey Dietrich Moltzans zu Ulrichshausen «üb 2. (Ulrich Moltzans zu Ulrichs- IUI4.Hausen «ub IV. K. 1. Sohnes), hinterlassener Wittwe Ilse von dem Berge (welche als Mutterder oben in der Vor-Erinnerung mehrmals genannten 6 Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausenund Grubenhagen «ub 1. bis 6. in Actis häufig vorkommt) gemachten und in seinemGute Rothenmohr e. p. versicherten Anleihe von 8999 fl., nennet er solches Gut Rothenmohrausdrücklich sein väterliches Stamm lehn.
Ferner verpfändete unterm dato Güstrow Anthoni 1588 Dietrich Moltzan,
Ulrichs Sohn zu Ulrichshausen« «ub 2. (Ehe-Mann der eben-genannten Ilse von thoni 1S88.dem Berge), an Köne Hahn auf Basedow, auf 2-1 Jahre lang für 5939 fl. das Gut Lanckwitz,welches, wie er in seinem Konsens-Gesuche d. d. Güstrow 9. Jan. dieses Jahres schreibt, ihm ^und seinem Bruder (Wigand Moltzan «ub «. g. p. 4.) von Mailand Wedege Moltzans Erbenzum Rothenmohr auf etliche Jahre verpfändet worden, und als Volrath Lütke Moltzan erb-gesessen zu Rothenmohr, acht Jahre darauf unterm dato Rothenmohr 1596 Philippi Jacobi, Möthcnmohrvon Köne Hahns zu Basedow :c. hinterlassenen Söhnen Levin und Werner, das Gut Lanckwitzgegen Erlegung des Pfand-Schillings von 5959 Gulden wieder einlösete, schreibt auch er inseinem, wegen Versicherung des mit 4999 Gulden darinn stehen bleibenden Pfandschillings, anden Herzog Ulrich zu Mecklenburg gerichteten Original-Konsens-Gesuche d. d. Rothenmohr 29.
Sept. 1596, daß solches Gut von seinen Vormündern während seiner Minderjährigkeit, „an ISW.„sel. Ulrich Moltzans zu Ulrichshausen «ub IV. K. 1. nachgelassene Söhne««ub 1. bis 5., auf 25 Jahre verpfändet worden, welche es in der Folge an seligenKöne Hahn versetzt hatten.
Diese verschiedene Schuld- und Pfand-Verschreibungen über Rothenmohr und Lanckwitzscheinen die unmittelbare Abstammung Bolrath-Lütke Moltzans auf Rothenmohr erbgesessen «ubIV. b. 1., von Wedege Moltzan auf Rothenmohr «ub IV. K. 2. hinlänglich zu documentiren,und den Mangel ausdrücklich sprechender Abstammungs-Documente vollkommen zu ersetzen, welcheAbstammung um so weniger Zweifel leiden dürfte, da die vorhin bemerckte anderweitige Ver-pfändung des Gutes Lanckwitz an Köne Hahn auf Basedow d. d. Güstrow Anthoni 1588von Seiten Dietrich Moltzans zu Ulrichshausen «ub 2. (Ulrich Moltzans zu Ulrichshausen«rrb IV. K. 1. Sohnes), nicht nur mit Einwilligung seines Bruders Wigand Moltzan «ub «.5. ?. 4., sondern auch mit Volraths und Andreas Gebrüder Moltzan zuw Rothenmahr, „alsnächster Agnaten« Konsense geschah,
welche beide consentirende Brüder unbezweifelt vorhin - erwähnte „unmündige Kinder und„Erben Mailand Wedege Moltzans auf Rothen m oh r« «ub IV. K. 2. sind, undinsbesondere crsterer, Volrath - Lütke Moltzan auf Rothenmohr «ub IV. Ii. 1. ist.
In Hinsicht des Gutes Rothenmohr selbst ist hier übrigens noch bemcrckenswerth, daß inder vorhin gedachten unterm dato Güstrow Anthoni 1614 wegen einer Anleihe von 8999 fl.von ihm ausgestellten Schuld - Verschreibung für Dietrich Moltzans zu Ulrichshausen «ub 2.hinterlassene Wittwe Ilse von dem Berge, sein Antheil in Marckshagen und seine DahmenschenBauren-Dienste, Pertinentien seines väterlichen Stammlehns Rothenmohr genannt worden.
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sd I V. Ii. 1. Volrath-Lütke Moltzan auf Rothenmohr, und Lanckvitz,
Land-Marschall im Fürstenthum Wenden, welches Amtdie Freyherrlich-Moltzansche auch Maltzansche Special-Linie auf Pentzlin gegen ihn, wiewohl vergebens in An-spruch nimmt, und welches er nach hin an Vicke Moltzanauf Grubenhagen und Ulrichshausen «ub st- 1. cedirt, im-gleichen sein Siegel, Ableben, hinterlassene Ehe-Gattinnund Söhne betreffend.
Volrath-Lütke Moltzan erbgesessen auf Rothenmohr und Lanckwitz «ub IV. Ii. 1., welcherschon seit 1695, und zwar entweder nach Wigand Moltzan auf Grubenhagen und Rothspalck«ub ?. 1., oder nach Wigand Moltzan auf Grubenhagen «ub F. p. 4., (beide Zeitgenossenvon ihm), als Land-Marschall des Fürstenthums Wenden vorkommt, gegen den die in der 2ten
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