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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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Moltzan (auch Maltzan) auf Grubenhagen suli IV. f. 3., wird durch vorbcmerckte Documentealso völlig außer Zweifel gesetzt, und ebenso beweisen selbige, in Verbindung mit der in derBor-Erinnerung zu dieser ersten Abtheilung H. 7. angeführten Pfand-Verschreibung über Ulrichs-Hausen e. ?. vom Jahre 1649, daß sein in einigen solcher Documente genannter Bruder UlrichMoltzan auf Grubenhagen «uli IV. K. 1., und der in verschiedenen Z. 2. et 3. der Vor-Erinnerung erwähnten Dokumenten genannte Ulrich Moltzan auf Ulrichshausen, Grubenhagen undRambow, Stifter der Ulrichshausenschen Iiränolie, Einer und Derselbe ist.

Wenn übrigens von der Auseinandersetzung zwischen ihm und diesem seinem Bruder UlrichMoltzan auf Ulrichshausen w., hiesige Urkunden und Acten auch nicht sprechen, so kann es da-gegen doch keinesweges zweifelhaft seyn, daß das Gut Rothenmohr als ein seit dem Jahre1414 in hiesigen Urkunden schon vorkommendes Alt - Moltzansches Lehn, in solcher Theilungselbst entweder unmittelbarer- oder mittelbacerweise ihm zugefallen.

§. 2.

sc! IV. K. 2. Wedege Moltzan (auch Multzan) auf Rothenmohr,

als Bürge und Zeuge, sein Siegel, Ableben, hinterlasseneGemahlinn und Söhne betreffend.

Wedege Moltzan auf Rothenmohr sub IV. K. 2., welcher nebst (seinen Vaterbrüdern)Dietrich sub IV. s. 1. und Chrisostomus suli IV. f. 4., beide auf Grubenhagen, und (seinemBruder) Ulrich zu Rambow «uk IV. K. 1., in einer vom Herzoge Ulrich zu Mecklenburg anck. ,1. BüSow Curd Rohr, Hauptmann der Prignitz und des Landes Ruppin, unterm clato Bützow AnthoniAnlhom ausgestellten und von ihnen verbürgten Original - Schuld - Vcrschreibung auf 4999 fl.

Münze und 9 p.O. Zinsen, »Wedige Mttltzann zum Rodenn-Mhore«, genannt^nach Egidii^ ttwrde", dessen an bisher erwähnten zwey Urkunden von 1359 Freitag nach Egidii und 155613S«.Anthoni. Anthoni, sowie an zweien Original-Land-Theilungs-Verträgen zwischen den Herzögen Johann-in Albrecht und Ulrich zu Mecklenburg <1. (I. Güstrow 19. Zun. 1554 und Wittenburg 16. Zun.,1. Witten- 1554, in welchen er als Zeuge vorkommt, annoch befindliches Siegel die bekannten MoltzanschenWapenbilder in der gewöhnlichen Stellung, nämlich in einem Schilde rechts zwey rechtssehendeHasen-Köpfe, und links eine Rebe mit einer Traube und zwei Blättern, jedoch ohne Helm undPfeile oder Federn, und mit den oben-an-stehenden Buchstaben IV. AI. enthält, starb nach demZeugniß des im nächstfolgenden Z. erwähnten tutorii für seine hinterlassene unmündige Kinder,i-vor>9.Apr. vor 19. Apr. 1579, und hinterließ von seiner nachbleibenden Ehe-Gattin Ursula Pcntz zweiunmündige Söhne, Namens Volrath - Lütke und Andreas, Gebrüder Moltzan, von denen erstererhier nur interessi'rt und mit gedachter seiner Mutter im nächstfolgenden §. vorkommen wird.

8 3.

sä IV. Ii. 1. Volrath Lütke Moltzan auf Rothenmohr, contrahirt Schulden^ Z auf sein väterliches Stamm-Lehn Rothenmohr nebstT - R ? Z ^ Antheil in Marckshagen und Damen,

- D ^ R! Z und löset das, während seiner Minderjährigkeit» er-ff K pfändete Gut Lanckwitz wieder ein.

In keiner Urkunde, in keinem Acten-Stücke wird Volrath-Lütke Moltzan auf Rothenmohr«üb IV. Ir. 1. ausdrücklich Wedege Moltzan's auf Rothenmohr «uli IV. A. 2. Sohn genannt;dennoch stammt er unmittelbar von demselben ab, und in seinem erblichen Besitze des väterlichenStammlehns Rothenmohr, wie auch in der anderweitigen Verpfändung des während seiner undseines Bruders Andreas Moltzan Minderjährigkeit von ihren Vormündern, oder wie es auch in^etis heißt, von wailand Wedege Moltzan s Erben zum Rothenmohr verpfändetenGutes Lanckwitz, und in der von ihm nach erreichter Majorennität beschafften Wieder - Einlösung5>a. ,i»in desselben, finden sich die verkennbarsten Beweise dazu. Unterm «lato Güstrow 19. Apr. 1579^Apr!^S7lx wurden Ulrich Moltzan zu Ulrichshausen (sein Vaterbruder «uli I V. K, 1.) ferner Elaus-Fineckezum Gnemer, Zürgen-Bibow zum Berenshagen und Christof Moltzan zu Grubenhagen, (dieserletztere wahrscheinlich Dietrich Moltzans auf Grubenhagcn 8uli IV. f. 1. Sohn) auf Ansuchenwailand Wedege Moltzans zu Rothenmohr «uli IV. K. 2. hintcrlassencr Wittwe Ursula Pcntz,zu Vormündern desselben hinterlassener unmündiger Kinder, von des Herzogs Ulrich zu Mecklen-burg heimgelassenen Statthalter und Räthen bestellet, welche Kinder in solchem Ouratorio jedochnicht namentlich genannt sind.

Wahrscheinlich dieser Kuratel halber findet man seitdem in mehrern Steuer-VerzeichnissenIS84. bis zum Jahre 1584, beim Gute Rothenmohr nur im Allgemeinen »Wedege MoltzansErben« bemerckt.