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Die sechs Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen, nämlich: Vicke, Dietrich, Jochim, Berend-Ludolf, Marquard und Johann-Albrecht 8ub 1. bis jZ. 6. besaßen seit 1622 also das ganzeGut Grubenhagen e. p. als Neu-Lehn, und die dazu gehörenden Pertinentien waren nach demZeugniß vorgedachter Kauf-Verschreibungen: Großen- und Lütten-Lukow, Barß, Kirchenhagen,und Steinhagen, und das Kirchlehn zu Grubenhcgen, Rambow und Damen.
§- 6.
Die von der Ulrichshausenschen disnelik gemachte Acquisition des DorfesMoltzow nebst fünf Hufen auf der Feldmarck daselbst.
Hatte zwar schon der Ur-Ur-Elter-Vater der eben-genannten sechs Gebrüder Moltzan aufUlrichshausen, nämlich der Herzoglich-Mecklenburgsche Rath und Marschall Lüdeke Moltzan aufGrubenhagen u. 8uii IV. ä., nicht nur im Jahre 1462 den Burgdienst, das höchste Gerichtund das Hundekorn im Dorfe Moltzow von den Mecklenburgschcn Herzögen Heinrich dem alternund Heinrich dem jüngern erblich acquirirt, ssndeM auch durch den im nächstfolgenden Jahre1463 nach Aussterben der Schorsowschen Linie zwischen ihm und dem Herzoglich-StettinschenMarschall Lüdeke Moltzan dem oläeren auf Wolde 8uli IV. v. 2. über die Erb- und Pfand-güter solcher Schorsowschen Linie aufgerichteten Auseinandersetzungs-Vertrag, höchst-wahrscheinlichauch den derselben zuständig gewesenen Antheil an Moltzow (Moldesow) gleichfalls erworben,wie oben, paK. 96 gezeigt worden, finden sich dazu bis zu Ausgang des 13ten Jahrhundertsnirgends Spuren, daß sonst jemand irgend einen Antheil an Moltzow gehabt habe, woraus manfast schließen dürfte, daß Moltzow bis dahin ganz den Moltzanen gehört habe, so besaßen dennochdie Hahnen zu Anfang des 17ten Jahrhunderts einen aus fünf Hufen nebst dazu gehörigenGerechtigkeiten bestehenden Antheil auf dem Moltzower Felde, welcher ihnen bis dahin erblichgehörte, wie folgende im Jahre 1623 darüber aufgerichtete Kauf-Berschreibung deutlich bezeugt.
Unterm stuto Moltzow 1623 am Tage Mariä Himmelfahrt (Dingstag 13. Aug.) verkaustChristof Hahn zu Hinrichshagen, unter Einwilligung Lcvin-Ludwigs, Werners und Claus, Ge Mar, Himmel-brüdcr und Bettern der Hahnen, als seiner Vettern und Agnaten, seine fünf Hufen auf dem Aug^)Moltzower Felde belegen, nebst dazu gehörigen Gerechtigkeiten an Gerichten, Jagden, Höltzungen :c.,wie sein Vater und seine Vorfahren, von undencklichcn Jahren dieselben gehabt und auf ihnvererbt hätten, und er bisher in geruhigem Besitze derselben gewesen, an Hieronimus und Jochim-Oswald, Gevettern die Wangeline auf Bielist und Grabow erbgesessen, .für 1366 st. Mecklenb.,ohne sich das mindeste vorzubehalten,
vom Original - Kauf - Kontract genommene glaubhafte Kanzlei-Abschrift,
und erhielt 8ub cksto Güstrow 6. März 1624 den lehnherrlichen Konsens dazu. »i>b ü-u»
Original - Concept. März°ui2^.
Huuerl. Wie und Wann hatten die Hahnen solche Gerechtsame an Moltzow erlangt?
Ein einziges hier aufbewahrtes Document, und zwar aus dem Jahre 1316 ist es, welcheshierüber einiges Licht zu geben scheint, und dieses ist eine Schenckungs-Acte der MecklenburgschenHerzöge Heinrich und Albrecht ä, 4. Güstrow 1316 Mittewochen nach Lamperti (18. Sept.), ^ Güstrowwodurch sie ihrem Rath und Hof-Marschall Achim Hahn zu Basedow und seinen Leibes-Lehns- wochnachLam-Erben, seiner getreuen Dienste halber, aus dem ganzen Dorfe Moltzow in der Voigtey Sruven- p^is.Sexn)Hagen belegen, Eilf Drbt. dreyerley Art Getrayde jährliches Pacht-Hunde-Korn, nämlich DreyDrbt. 8 Schffl. Roggen, 4 Drbt. 8 Schffl. Gerste, und Drey Drbt. 8 Schffl. Habern, ertheilen,welche Hebung er und seine Leibes - Lehns - Erben, von nächstkünftigcr Pacht-Zeit an, von denEinwohnern dieses Dorfes frey gebrauchen und einHeben solle, sowie ihre Vorfahren und sieselbst dieselbe bisher gehabt, genossen und gebraucht hätten,
Original-Coneept von der Hand des Herzog!. Kanzlers Schöneich,und injungirten auch dem Voigt zu Stavcnhagen, die Bauren zu Moltzow anzuhalten, solchesHundekorn auf nächste Pacht^Zeit und auch künftig zu gebührlicher Zeit, an gedachten ihrenRath und Hof-Marschall Achim Hahn zu Basedow abzuliefern.
Höchst wahrscheinlich enthält diese Schenckungs-Acte den Grund zu obigen den Wangelinenim Jahre 1623 käuflich überlassenen und aus fünf Hufen e. 1>. bestehenden von HahnschenGerechtsamen an Moltzow,
und mit noch mehrerer Gewißheit ist das Object derselben eben oas Hunde-Korn, welches nebstdem höchsten Gericht und Burgdienst zu Moltzow im Jahre 1462 dem Marschall Lüdeke Moltzanzu Grubenhagen 8uh IV. u. erblich verliehen worden (s. oben psK. 87 )und den deutlichsten Beweis hiezu enthält eine von den Gebrüdern und Vettern Moltzan zumGrubenhagen bey den Mecklenburgschcn Herzögen Heinrich und Albrecht, wlder Achim Hahne