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wobey der jüngern Trechowschen hrnneke^ welche kurz vorherzwey solcher Antheile besaß, Erwähnung geschieht.
Seit Ableben (zwischen 1523 und 1528) des Herzoglich Mecklenburgschen Raths undMarschalls Wedege Moltzan, auch Maltzan, auf Grubenhagen, Rothenmohr :c. 8ub IV. e.,welcher 4 Söhne hinterließ, nämlich: Dietrich, Christof, Lütke und Chrisostomus, GebrüderMoltzan auf Grubenhagen «uli IV. f. 1. bis IV. f. 4., welche die Grubenhagensche Linie inverschiedene In unoden zerthcilten, bestand das Gut Grubenhagen e. p. aus eben so vielen An-theilen, von denen zu Anfang des 17ten Jahrhunderts Dietrich Moltzans auch Maltzans aufGrubenhagen «üb IV. s. 1., jüngster Sohn Wigand Moltzan auf Grubenhagen und Rothspalck«uli p. 1., einen Antheil, Christof Moltzans auf Grubenhagen und Trechow 8ub IV. t. 2.(Stifters der jüngern Trechowschen drsnolie) Enkel, Christof und Jürgen, Gebrüder Moltzanauf Grubenhagen 8ub ?. 2. und I*. 3., zwei Antheile, und Lütke Moltzans, auch Maltzansauf Grubeiihagen 8»Ii IV. f. 3. Enkel, oder des vorhin §. 1. bis 3. genannten Ulrich Moltzansauf Ulrichshausen, Grubenhagen ?c. 8uk IV. K. 1. hinterlassener jüngster Sohn Wigand Moltzanauf Grubenhagen «üb «. 5. ?. 4., auch einen Antheil besaß.
Alle vier Antheile fielen unter diesen vier Besitzern zu Anfang des 17ten Jahrhundertsdurch Konkurs aus diesem Geschlechte, und Ulrich Moltzans auf Ulrichshauscn 8ub IV. S. 1.Enkel, nämlich: Vicke, Dietrich, Jochim, Berend-Ludolf, Marquard und Johann-Albrecht,Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen 8ub <?- 1. bis A 6., Söhne von dem vorhin Z. 3. ge-nannten Dietrich Moltzan auf Ulrichshausen 8»b «- 2.,
wie auch Christof Moltzans auf Grubenhagen und Trechow 8vli IV. f. 2. (Stifters der jüngernTrechowschen chrunolie) Enkel Dietrich Moltzan auf Trechow 8ub ^, waren es, welche solchevier Antheile in den Jahren zwischen 1617 und 1621 aus Kreditoren Händen käuflich und alsNeu-Lehn an sich brachten,ii-uo Zuerst erhandelte zuletzt - genannter Dietrich Moltzan auf Trechow 8ub ^ unterm 6ato
März"iöl7, Bützow 14. März 1617 und Güstrow 8. Febr. desselben Jahres zwei Antheile der vorhin ge-Güstrmv's. nannten beiden Wigande 8ul, p. 1. und «. 5. 1>. 4., zu deren ersterm gewisse Pcrtinentien inFcbr. IÜI7. Großen und Lütten-Lukow, Bartz, Steinhagen und Kirchhagen, nebst dem Kirchlehn zu Gruben-Hagen, Damen und Rambow gehörten, ie8p. für 31666 fl. und 26666 fl.,
von den Original-Kauf-Werschreibungen genommene glaubhafteKanzlei-Abschrift,
Schwcrw ^'i-t ""b wurde unterm «Isto Schwerin 14. Jul. und 17. Oct. 1618 mit beiden solchen Antheilen,Jul., 17. Ott. „als welche durch den geschehenen Werkauf ein Neues Lehn geworden«,für sich und seine rechte männliche Lcibes-Lehns-Erbcn, als mit einem Neuen-Lehn belehnt-
Original-Concept der Lehnbriefe.
Hiernächst kauften jene 6 Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen, Vicke, Dietrich, Jochim,Berend - Ludolf, Marquard und Johann-Albrecht 8uli st. 1. bis st. 6. der vorhin genannten Ge-brüder Christof und Jürgen Moltzan 8uli p. 2. und I>. 3. beide übrige Antheile an Gruben-hagen nebst dazu gehörigen Dörfern Großen- und Lütten-Lukow, Barß, Kirchcnhagen, AltenhagenGiist>^w^>°u Steinhagen, 8ub clato Güstrow 5. und 13. März 1618, re8p. für 19666 und 21366 fl.iZ.Märzläis' von den Original-Kauf-Werschreibungen genommene glaubhafte
Kanzlei-Abschrift,
«»d li-u» und wurden unterm dato Schwerin 13. Febr. 1619 für sich und ihre männliche Leibes - Lehns-Erben, mit beiden solchen Antheilen, „als welche durch geschehene Cessio« undKauf ein Neues Lehn geworden«, belehnt, und zwar auf die Weise, daß wenn sie,oder ihre letzten männlichen Leibes-Lehns-Erben mit Tode abgiengen, alsdann solches Mann-Lchnauf ihre Vettern, welche die gesammte Hand mit ihnen daran haben und beweisen könnten, undauf deren männliche Leibes-Lehns-Erben, solange deren Linie währe, kraft gnädigster Special-Concession, worauf sich andere keinesweges berufen sollten, nach Lehns - Gerechtigkeit kommenund fallen solle,
Original-Concept des Lehnbrieses,und 3 Jahre darauf, 19. Jul. 1621 erhandelten sie auch von gedachtem Dietrich Moltzan zuTrechow 8uli die von demselben vorhin gekauften und bisher als Neu-Lehn besessenen beidenvorhin erwähnten Wigand-Moltzanschen Antheile an Grubenhagen für 26666 Rthl. Species,
von der Original - Kauf - Verschreibung genommene glaubhafteKanzlei - Abschr.,
»„>> ,i»n, und wurden unterm lluto Güstrow 24. Jan. 1622 mit solchen beiden Antheilen, „als welche622^ durch den geschehenen Kauf ein Neues Lehn geworden,« für sich und ihre rechtemännliche Leibes-Lehns-Erben belehnt.
Original-Concept des Lchnbriefcs.
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