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übereinstimmendes jüngeres Attest des Pastors Johann Lüning zu Grubenhagen st. st. Gruben-hagen 23. Febr. 1703, worinn derselbe sagt: hagw^Mr„Herr Ulrich von Moltzahn, Hatt mit seiner Frauen Margaretha Karckdorff daß abgebrandte im'z.„Ulrichshausen auffß Neue ausbauen lassen.«
Worauf übrigens diese Lüningsche Angabe beruhet, daß Ulrichshausen um das Jahr 1362abgebrannt gewesen, darüber findet sich hier nirgends eine Spur.
Ungeachtet des Mangels früherer Nachrichten von Ulrichshausen, welches also seit der erstenErwähnung desselben im Jahre 1362 als ein besonderer Moltzanscher Wohnsitz erscheint, undim Betreff desselben keine einzige Nachricht hier aufbewahrt wird, daß es früher zu einem derMoltzan-Grubenhäger Güter, etwa zum Gute Rothenmohr, gehört habe,ungeachtet nirgends Spuren von Ertheilung eines Lehnbriefes sich darüber finden, so ist solchesGut dennoch für altes Moltzansches Lehn zu halten, und die weiter unten erwähnte Verpfändungdesselben im Jahre 1619 zeugt sehr deutlich dafür, indem dieselbe mit Einwilligung des mehr-gedachten Wedege Moltzans aus Rothenmohr sub IV. K. 2. (Ulrich Moltzans auf Ulrichshausensub IV. K. 1. Bruders) unmündiger Ur-Enkel, nämlich: Hans-Ernst, Cuno - Christof, undJochim-Dietrich, Gebrüder Moltzan «üb IV. k. 2., IV. Ic. 3. und IV. k. 4., als nächsterAgnaten und Lehnsfolger, wie selbige in der Pfand - Verschreibung ausdrücklich genanntwerden, geschah.
K. 3.
ust IV. K. 1. Ulrich Moltzan auf Ulrichshausen, Grubenhagen und Rambow,verschiedene andere ihn angehende Nachrichten, sein un-gefähres Ableben, imgleichen seine hinterlassene Ge-mahlinn und Söhne betreffend.
Sowie nun sonstige Nachrichten von dem Gute Ulrichshausen, aus der Zeit des Entstehensder Ulrichshausenschen brunclle, hier nicht aufbewahrt werden, so finden sich dergleichen vonihrem Stifter ebenfalls nur wenige, nämlich:
daß er in dem oben-crwähnten Preen-Moltzanschen Prozesse wegen Schorsow, beim Jahre 1366als Vormund der hintcrlassenen unmündigen Söhne (seines Vetters) des Herzoglich - Meckken-burgschen Raths und F'reyherrn Georg Moltzan (auch Maltzan) des ältern auf Pentzlin 8ubIV. kV und zwar als auf Grubenhagen und Rambow gesessen, erscheint; ferner, daß erunterm 19. April 1376 vom Herzoge Ulrich zu Mecklenburg zum Mit-Äormunde (seinesBruders) Wedege Moltzans zu Rothenmohr sub IV. S. 2. hinterlassener unmündiger Kinderbestellt wurde, und daß er, außer dem Gute Ulrichshauscn, auch einen Antheil an Grubenhagenhatte und behielt, über welche Güter seine hinterlassene fünf mündige und unmündige SöhneLütke, Diedrich, Friedrich, Ulrich und Wigand, Gebrüder Moltzan sub I. bis «. 3., sich nachseinem etwa um das Jahr 1378 erfolgten Ableben mit ihrer Mutter, der vorhin genanntenMargaretha Kerckdorff, sub statu Ulrichshausen Ii. März 1378 auseinandersetzten. A
Kanzlei-Abschrift des Theil-Rezesses, und Original - Concept der ^März"ls?8.'lehnherrtichen Konfirmation desselben.
5 ä.
Allgemeine Erwähnung der wichtigsten, dir Ulrichshausensche branebe be-treffenden Angelegenheiten.
Kann wegen des im Jahre 1722 erfolgten AussterbeNs dieser Ulrichshausenschen branclie,die Descendenz des Stifters derselben hier Nicht weiter interessiren, so sind dagegen verschiedene,diese braueke betreffende Angelegenheiten, und zwar in Hinsicht der von derselben gemachtenAcquisition, sowohl des Gutes Grubenhagen e. I>. als Neu-Lehns, als auch des Dorfes Moltzownebst fünf Hufen auf der Feldmarck daselbst, der Verpfändung des Gutes Ulrichshausen e.und der von mehrcrn Gliedern derselben geschehenen Verwaltung des Marschall-Amtes im Fürsten-thum Wenden, hier um so wichtiger, und deren Erwähnung, zum bessern Verstehen der weiterunten, in dieser ersten Abtheiluug selbst abgehandelten Rothenmohrschen brandie, welche nachdem im Jahre 1722 erfolgten Aussterben derselben in ihren Gütern succedirte, hier umso nothwendiger.
8 3.
Die von der Ulrichshausenschen brunebe gemachte Acquisition des in vierAntheilen bestehenden Gutes Grubenhagen e. I>. betreffend/
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