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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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1447 Febr. 24. Moltzan wohnhaft zu Schorsow mittelst solcher Pfand-Verschreibung gedachtem seinem Schwagerfür 1999 Sundesche Marck auf 16 Jahre, sein halbes Gut im Lande zu Wenden, nämlich denHof und das Dorf Schorsow, an Bülow und an Zittorpe, desgleichen seinen Antheil an Gruben-hagen nebst Zubehörung, mit dem Felde zu Bobelyn, mit der Mühle und was er in den dazubelegenen Dörfern habe, als den Haghen, ferner seinen Antheil an beiden Lukowen, an Bartze,an Nienhagen, und was er im Lande zu Malchin habe, als in Gelow, an Lanckevitze, anNulen-Roßke, an Rittcrmanßhagcn, an Woldesow und an Rambow, verpfändet.

Vom Orig. genommene auscultirte Abschr. in Plattdeutsch. Spr.

Die Grubenhagensche Linie brachte durch Aussterben der Schorsowschen Linie, und durchdiesen Auseinandcrsetzungs-Vertrag, welchem ohne Zweifel eine Auseinandersetzung mit der zurSuccession in die Schorsowschen Erb- und Pfandgüter gleichfalls berechtigten alten PommerschenLinie auf Osten und Kummerow voraufgegangen ist, also den der Schorsowschen Linie zuständiggewesenen Antheil an Grubcnhagen e. ?. an sich, und zwar nicht nur mit den darinn nurgenannten Pertinentien, nämlich: den Hagen, und einen Antheil an beiden Lukowen und anRambow, sondern unbezweifelt auch die in vorhin erwähnter Psand-Verschreibung über Schorsowund einen Antheil an Grubenhagen o. ?. vom Jahre 1447, genannten und der damals nochbestehenden Schorsowschen Linie zuständigen Grubenhagenschen Pertinentien in Nienhagen, Bartz,Moldesow und Rambow,

weil keine Urkunde ein Zeugniß darüber ablegt, daß diese 4 letzten, in solcher Pfand-Verschreibungmit verpfändeten und von der Schorsowschen Linie ohne Zweifel nachgelassene GrubenhagenschePertinentien, deren mit Ausschluß einiger Gerechtsame in Rambow, in dem Auseinandcrsetzungs-Vertrage nicht gedacht worden, nach Aussterben der Schorsowschen Linie anders wohin gekommen.

Sowie nun aus diesem Auseinandersetzungs - Vertrage, in Verbindung mit der dabey an-geführten Pfand-Verschreibung über Schorsow und einen Antheil an Grubenhagen e. ?., daszwischen 1447 und 1463 erfolgte Aussterben der Schorsowschen Linie und der zwischen derselbenund der Grubenhagenschen Linie Statt gehabte Gesammt-Besitz Grubenhagens e. p., wieauch die Vererbung Schorsows und des der Schorsowschen Linie zuständigen Antheils anGrubenhagen v. ?. :c., auf die überlebenden drey Moltzanschen Linien auf Osten undKummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen, sehr deutlich hervorgeht,eben so deutlich zeugt dieser Gesammt-Besitz und diese Vererbung auch dafür, daß Grubenhagcne. ?.) gleich dem Gute Schorsow, in Hinsicht dieser vier Linien, Moltzansches Gesammt-Lehnwar, wie oben bereits bemerckt worden.

Anmerckung 2.

Sowie nun Grubenhagen e. ?. Moltzansches Gesammt-Lehn war, und im Gesammt-Besitzeder Grubenhagenschen und Schorsowschen Linie bis zum Aussterben der letztern sich befand, ebenso scheint auch Schorsow, welches nach dem Zeugniß dieses Auseinandersetzungs-Vertragesoffenbar gleichfalls Moltzansches Gesammt-Lehn war, bis zum Aussterben der SchorsowschenLinie, in deren und der Grubenhagenschen Linie Gesammt-Besitze gewesen zu seyn; denn nichtnur obige bey dem Vater des in diesem Auseinandersetzungs-Vertrage paciscirendcn (Marschalls)Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen «uli IV. st., nämlich dem Knapen, Rath und Marschall UlrichMoltzan auf Grubenhagen «ub IV. v., Z. 6 angeführte Original-Urkunde über Lütten-Grenzund Tessenow vom Jahre 14.72, sondern auch die weiter unten bey eben diesem Marschall1440 29 Aug. Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen Z. 13. bemerckte Original-Urkunde vom 29. Aug. 1439,

in welchen beiden zur Zeit der bestehenden Schorsowschen Linie ausgestellten Documenten, wieauch in einer jüngern abschriftlichen Urkunde vom Jahre 1461 2. Nov., dieser (Marschall)Lüdeke Moltzan ausdrücklich als zu Schorsow wohnhaft, und in jenem von 1432, auch alsUlrichs Sohn vorkommt,

spricht ziemlich deutlich für solchen Gesammt-Besitz, welcher wegen der Verwaltung des auf demGute Schorsow ursprünglich haftenden Erb - Marschall - Amts im Fürstenthum Wenden vonWichtigkeit ist, und in der besondern Abhandlung über dieses Amt ausführlicher bemerckt worden.

§. 12.

sst IV. st. Lüdeke Moltzan zum Grubenhagen acquirirt kaufsweise und

desselben unmittelbare Abstammung von erblich von Vicke Viereqg, wohnhaft zu Rossevitz,dem Knapen, Rath u. Marschall Ulrich . ^ /?, - r» ^

Moltzan auf Grubenhagen sub I V. c. betr. einen Hl)s v. zu Tropen TvechvW.

1404 »laikias Vicke Viercgg wohnhaft zu Roßevitz bekennet, daß er für 199 lübsche Marck verkauft^ Lüdeke Moltzan zum Grubenhagen und dessen rechte Erben, Ulrichs Sohn, dem Gottgnade Dynnies Kinder Hof zu Großen Trechow mit einer Hufe mit 3 Marck lbsch. Pacht, miteinem Zehnt-Lamm, einem Pacht-Huhn, und dem Unter-Gerichte und Dienste, jedoch mit Aus-nahme des dem Bischöfe daran zustehenden höchsten Gerichts und der Bcede,