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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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ä, 6

Stavenhagcn

K 8.

-u! IV. c. Ulrich Moltzan auf Grubenhagen w., Knape, Herzoglich-Mecklen-

burgscher Rath und Marschall,sonstige denselben, theils mit, theils ohne die Bemerckungseiner Ansäßigkeit auf Grubenhagen, wie auch des Knapen-,Raths- und Marschalls - Titels, als Zeuge, Bürge undSchiedsrichter nennende, hier weniger interefsirende Ur-kunden mit und ohne sein Siegel, aus den Iahren von14L5 bis 1449.

Außer den bisher §. 1— 7 angeführten, ohne Zweifel Einen und denselben Knapen, Herzog-lich - Mecklenburgschen Räch und Marschall Ulrich Moltzan auf GrubenhagenIw. «ub IV. e.nennenden und betreffenden Urkunden von 1414 bis 1458, kommt derselbe ebenso unbczweifeltnoch in folgenden hier weniger interessirenden Urkunden aus dem Zeiträume von 1438 bis 1419,als Zeuge, Bürge und Schieds-Richter, dagegen aber theils mit, theils ohne die Bemerckungseines Raths-Titels und mit gänzlicher Uebergehung seiner Ansäßigkeit auf Grubenhagen, wieauch des Knapen- und Marschalls-Titels

». in dem Theilungs-Vertrage zwischen den Mecklenburgschen Herzögen Heinrich dem alternI4Z8, MUtc-und Heinrich dem jünger«, Johann dem altern und Johann dem jünger«, über das Schloß,

Wochen nach d. ^

8ten Tage der Vorburg und Vorwerck zu Stavenhagen

^(is.^Jan.)^ Orig. in Plattdeutsch. Spr.

als Zeuge, unter der Benennung: ??Vlrick Moltzan lieber getreuer« gedachter Herzöge;ä <Z.Plaui4Z8, b. jn dem Theilungs-Vertrage ebengedachter Herzöge über das Land zu Wenden,

^'Äreas. ^ Orig. in Plattdeutsch. Spr.

als Zeuge, unter der Benennung: »Vlrick Moltzan lieber getreuer Rathgeber«solcher Herzöge;

6, (i.Perlcbcrg e. in dem Frcundschasts-Bündniß der Mecklenburgschen Herzöge Heinrich des altern, Heinrich!ach''v^^?> des jüngern und Johann des jünger«, mit dem Kuhrfürsten Friedrich 2 von Brandenburgc»nck.(8.Ma>.) Orjg. in Plattdeutsch. Spr.

als erkohrner künftiger Mit-Schicds-Richter in etwa vorfallenden Streitigkeiten zwischen beidenTheilen,

unter der Benennung: „Vlrick Moltzan lieber getreuer« der Herzöge;ck.a. Malchin, ck. in dem Heyraths - Vertrage zwischen dem Herzoge Ulrich zu Mecklenburg - Stargardund der Wendenschen Prinzessinn Catherina,

(s. Inn.) Orig. in Plattdeutsch. Spr.,

als Bürge, unter der Benennung: „Olrick moltzan«

welchen Vertrag er mit seinem, vorhin beim Jahre 1452, §. 6. bereits beschriebenen Siegelbesiegelte;

n^l.Plaui^g. g jn xiner von den Mecklenburgschen Herzögen Heinrich bem altern und Heinrich demAa^2ttOce.) jüngern ausgestellten Urkunde über die von Seiten der Hahnen zu Basedow und Wargenttngeschehene Verzichtleistung auf alle Forderungen an die Malchowschen Kloster-Dörfer Hagenowund Jabel,

Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.als Zeuge unter der Benennung: „ vlrik moltzan getreuer Rathgeber« gedachter Herzöge.

8 9.

sei IV. v. Ulrich Moltzan auf Grubenhagen :c., Knape, Herzoglich-Mecklen-

burgscher Rath und Marschall des FürstenthumsWenden,

desselben Ableben und Hinte rlassenen Sohn betreffend.Dieser von 1414 bis 1458 als Knape, Herzoglich-Mecklenburgscher Rath und Marschallhäufig vorkommende Ulrich Moltzan auf Grubcnhagen sub IV. e., welcher sowohl in der Hin-ficht mcrckwürdig'ist, daß er die Moltzansche Linie auf Grubenhagen bis auf die neuesten Zeitenfortsetzte, wogegen die mit ihm gleichzeitige und höchst-wahrscheinlich zu solcher Linie gehörende,vorhin H. 2. Anmerckung 2. erwähnte Rothenmohrsche brunelie schon vor Ausgang des 15tenJahrhunderts, und zwar entweder schon vor oder bald nach seinem Tode ausstarb,als auch deshalb, daß unter ihm die Verwaltung des den Moltzanen in einem Theile desFürstenthums Wenden ursprünglich nur zustehenden Marschall-Amts, nicht nur an die Gruben-hagensche Linie kam, sondern auch wahrscheinlich seitdem und zwar seit Aussterben des WendenschenFürsten-Stammes (1439) mit Ausschließung der Levzowen, welche zur Verwaltung solches Amtes