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Claus Moltzan,
dem Kloster Doberan ihren Antheil an Lütten - Grenz,gegen das Dorf Tessenow in der Voigtey Malchin.
Olrik Moltzan zum Grubenhagen, Lüdeke zu Schorsow sein Sohn, Joachym und Lüdeke ^
Brüder zum Wolde, und Hinrik zur Osten, alle geheißen Moltzane, Knapen, überlassen mit des ^ Dec.Herzogs Heinrich zu Mecklenburg Einwilligung tauschweise an das Kloster Doberan, ihren Antheilan Lütten - Grenz, nämlich 6 Hufen belegen in der Voigtey zu Schwan v. wie sie undihre Vor-Eltern dieselben besessen haben, gegen das Dorf Tessenow <?. ?. in der Voigtey Malchinbelegen, geloben nebst ihrem Vetter Claus Moltzan die Erfüllung dessen,und bekräftigen solches mit ihren gegenwärtig noch anhangenden Siegeln, welche in derselbenOrdnung daran hangen, wie die Namen in der Urkunde stehen.
Des Knapen Olrik Moltzan zum Grubenhagen «ub IV. e. Siegel, welches hier nur inter-essirt und von seinem vorhin, H. 3. a. Ii. sck snii. 1436 et 1437 beschriebenen Siegel ab-weicht, führt einen rechtsgekehrten mit 7 Federn oder Pfeilen oben versehenen Helm, worüberein Federbusch und umher folgende Umschrift: 8. oliieli inoltsan.
Orig. in Plattdeutsch. Spr.
Anmerckung.
Da nicht nur von den Personen, welche in dieser Urkunde vorkommen, sondern auch vondem historischen Interesse der Urkunde selbst im Betreff des aus derselben, gleichwie aus dervorhin pnK. 78 angeführten Pfand - Verschreibung über die Trechowschen Güter vom Jahre1413, zu documentirenden Aussterbens der Trechowschen Linie und der Vererbung des darinngenannten solcher vor 1413 ausgestorbenen Trechowschen Linie zuständig gewesenen Antheilsan Lütten-Grenz, auf sämmtliche darinn vorkommende überlebende Linien dieses Geschlechts aufSchorsow, auf Osten und Kummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen, welche Linien nachdem Zeugniß der eben-gedachten Pfand-Verschreibung über Trechow e. auch in Trechowsuccedirten,
in voriger Abtheilung bei der Wolde-Pentzlinschen Linie H. 9., wo diese Urkunde gleichfalls an-geführt ist, bereits ausführlich gesprochen worden, so kann hier Key der Grubenhagenschen Linie,wegen des zu derselben gehörenden Knapen (Raths und Marschalls) Ulrich Moltzan auf Gruben-hagen «ub IV. o., von dem sie ohne Zweifel spricht, der angeführte wesentliche Inhalt derselbenschon genügen, und eine auf den Gesammt-Besitz des Gutes Schorsow zwischen der Schorsowschenund Grubenhagenschen Linie, wie auch auf die Verwaltung des ursprünglich auf demselbenhaftenden Erb-Marschall-Amts im Fürstenthum Wenden sich beziehende Anmerckung im Betreffseines mitpaciscirenden Sohnes Lüdeke Moltzan «üb IV. <1., in dieser zur Zeit der bestehendenSchorsowschen Linie ausgestellten Urkunde bemerckter Wohnhaftigkeit oder Ansäßigkeit auf Schor-sow, dürfte weiter unten Z. 11., Anmerckung 2. am schicklichsten Orte stehen.
§. 7. '
sei IV. c. Ulrich Moltzan zum Grubenhagen, seine Erwerbung der beidenwüsten Feldmarcken Papenhagen und Marquardeshagenbetreffend.
Ulrich Moltzan zum Grubenhagen bekennet, daß er von dem Propst und Kapitel zu Güstrow I4S8> 2. Mai.die beiden wüsten Feldmarcken Papenhagen und Marquardeshagen für 16 Marek lübsch jährlicherHebung aus seinen beiden Dörfern Mamcrow und Rothspalck empfangen habe.
Des Dobbertinschen Küchenmeisters Dan. Clandrian Extract aussolcher und den übrigen Güstrowschen Dom - Kapitels-Urkunden auf Befehl des Herzogs Ulrich zu MecklenburgGemahinn Elisabeth im Jahre 1386 gefertigt.
Anmerckung.
Was die hier genannten beiden wüsten Feldmarcken Papenhagen und Marquardeshagen be-trifft, so findet sich letztere noch gegenwärtig unter den Grubenhagenschen Gütern und ist sehrbald in dem heutigen Marckshagen zu erkennen, welcher zusammengezogene Name weiter untenbeim Jahre 1312, 26. April zuerst vorkommt.
Im Betreff der Feldmarck Papenhagen läßt sich dagegen zur Zeit nicht bestimmen, ob die-selbe gegenwärtig, nur unter einem andern Namen, zu den Grubenhagenschen Gütern gehöreoder nicht.
Im Jahre 1661 kommt sie unter diesem Namen unter den Moltzan Grubenhäger Güternnoch vor, und zwar dem Anscheine nach, als angebaucte Pertinenz des der Ulrichshausenschenbranebe gehörenden Gutes Klaber, woraus man schließen dürste, daß sie gegenwärtig nicht mehrzu den Grubenhagenschen Gütern gehöre.
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