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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Johann und Heinrich, auch Heinrich und Johann, Gevettern und Gebrüder, Herzöge zu ^Mecklenburg, ertheilen des verstorbenen Fürsten Wilhelm von Wenden hinterlassener Gemahlinn 2Sophie, eine Verschreibung wegen ihres Leib - Gedings, welche von dem Knapen und HerzoglichMecklenburgschen Rath Olrik Moltzan als Zeugen mit seinem gegenwärtig noch anhangendenSiegel besiegelt worden, welches in einem grade-stehenden französischen Schilde, rechts 2 rechts-sehende Kasenköpfe, und links eine Weinrebe enthält und folgende Umschrift führt:ff- L' VIrioi Nol«u cke Lirubelm.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

Anmerckung, s. tzum «eq.

§. 3. b.

ast IV e. Ulrich Moltzan auf Gruben Hagen (Knape) und Marschall (des

Landes zu Wenden)als Mit - Jntercedent für die Mecklenburgschen Herzögewegen der Brandenburg-Wendcnschen Lehns-An spräche;nebst desselben Siegel.

Prälaten, Ritterschaft und Städte des Landes Wenden bitten den Kaiser Sigismund, die ^Herzöge zu Mecklenburg beim ruhigen Besitze der, nach erfolgtem Aussterben des WcndcnschenFürsten-Stammes, auf selbige verstammten Wendenschen Lande, gegen die BrandenburgschcnSucressions-Ansprüche zu schützen,

welche jedoch nicht übergebene und im Großherzoglichen Archiv aufbewahrte,

in Pötkers.Sammlung w., Stk. 3. S. 40. abgedruckteOriginal-Vorstellung von dem Knapen und Marschall Vlrik Moltzan mit seinem gegenwärtignoch anhangenden Siegel besiegelt worden, welches dem im vorigen §. beschriebenen Siegel desdaselbst vorgekommenen Knapen und Herzoglich - Mecklenburgschen Raths Ulrich Moltzan (aufGrubenhagen) «ub IV. 0. völlig gleich ist.

Anmerckung 1.

Die Identität des in dieser und in der im vorigen §. angeführten Urkunde, re«p. alsHerzoglich Mecklenburgschen Raths und Marschalls vorkommenden Knapen Ulrich Moltzan (aufGrubenhagen), dessen Ansäßigkeit auf Grubcnhagen seine beiden daran befindliche völlig gleicheSiegel deutlich documentircn,

und des vorhin §. 1 — 4, bei den Jahren 1414, 1413, und 1416 vorgekommenen (Knapen)Ulrich Moltzan zu Grubenhagen «ub IV. e., kann, ungeachtet der dazwischen befindlichen Lückevon 26 Jahren, nicht den mindesten Zweifel leiden, weil keine einzige Original- oder abschriftlicheUrkunde von einem Mittelgliede spricht,

weil ferner die weiter unten H. 16. Key dem Marschall Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen «ubIV. «I., dieses Knapen, Raths und Marschalls Ulrich Moltzan auf Grubenhagen «ub IV. c.hinterlassencm Sohne,

angeführte und im Großherzoglichen Archiv abschriftlich aufbewahrte Verleihungs-Acte der Mecklen-burgschen Herzöge Heinrich des ältern und Heinrich des jüngern über die demselben dadurch eigcnthümlichund erblich verliehenen bisherigen Pfand-Gerechtsame in den Dörfern Damen, Sagel und Moltzow vomJahre 1462, aber mit der Jahrzahl 1422, welche der wail. Archivar Schultze iun.hiesclbst in seinen Nachrichten von den hiesigen Moltzanschen Gütern irrthümlich in das Jahr1422 versetzt, nicht in diesem Jahre, wie oben pgK. 46 bereits bemerckt ist, sondern im Jahre1462 ausgestellt worden, und im Jahre 1422 überdies noch kein Lüdeke Moltzan oder keinMarschall Lüdeke Moltzan, wenn derselbe der Zeit als Knabe auch schon existircn mochte, aufGrubenhagen saß, und weil der vorhin bcy den Jahren 1414, 1413 und 1416, Z. I — 4 vor-gekommene (Knape) Ulrich Moltzan zu Grubenhagen «ub IV. e., wenn derselbe der Zeit auchschon über seine Majorennität hinaus war, nicht nur in den Jahren 1436 und 1437, sondernauch in den Jahren 1438, 1442, 1444, 1446, 1432 und 1438, da desselben, theils mit,theils ohne die Bemerckung der Ansäßigkeit auf Grubenhagen, wie auch des Knapen- und Raths-Titels, mit gänzlicher Weglassung des Marschalls - Titels, in den hier unten zunächst bemercktenUrkunden gleichfalls Erwähnung geschieht, füglich noch leben konnte.

Anmerckung 2.

Was den Marschalls - Titel betrifft, mit welchem der in diesem Jntercessional-Schreibenvorkommende Knape Ulrich Moltzan (von Grubenhagen) «ub IV. v. erscheint, so deutet derselbeunbezweifelt das Erb-Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden an, weil es offenbar die Vornehmstendes Landes zu Wenden waren, welche sich für die Mecklenburgschen Herzöge intercedirten, undweil nach ihm dieses Amt, nur von seinen Nachkommen, weder aber von einer andern Linie