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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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auch Ulrik Multzanes Sohn oder Söhne (Isl!l-!!a Alultxane« ^ane, im Nominativ) van steinekostenwoore, ohne namentliche Benennung derselben Erwähnung geschieht,und außer solchem Gewaltthäter - Verzeichniß spricht kein einziges Document von dieser Rothen-mohrschen branelie weiter, weshalb man, bei Berücksichtigung des vorhin schon angeführten Um-standes, daß das Gut Rothenmohr schon im I. 1492 unter den Gütern des Herzoglich - Meck-lenburgschen Raths und Erb-Marschalls Wedege Moltzan auf Grubenhagen ic. «ul> IV, e.,Enkels des vorhin §. I. et 2. genannten (Knapen) Ulrich Moltzan zu Grubenhagen «üb IV. v.angetroffen wird, mit Grund annehmen darf, daß die Rothenmohrschc bianelik nur kurze Zeitexistirt hat, und wenigstens schon vor 1492 erloschen ist.

Der eben - gedachte (Knape) Ulrich Moltzan zu Grubenhagen suh IV. e. pflanzre dagegensein Geschlecht bis auf die neuesten Zeiten fort, und die übrigen von ihm sprechenden bis jetztbekannten Urkunden, im Betreff derselben eine Lücke von 29 Jahren zwischen 1416 und 1436keinen Zweifel veranlassen kann, sind folgende.

§ 3.

«st IV e. Ulrich Moltzan zum Grubenhagen, Knape, als Zeuge bey der denVlotowen ertheilten Erneuerung ihres Pfandbrsefes überStadt und Land Malchow und über die Sommer-Beedezu Malchin, wie auch bei der denselben ertheilten Ver-leihung aller Kirchlehne im Lande zu Malchow.

1415. Viii. 2- Christof Herr zu Werle erneuert für die Gebrüder Tideke, Drewes und Mauritius,und deren Vetter Arndt, geheißen die Vlotowen, den ihnen von seinen Eltern für 6999 Mck.Silbers ertheilten Pfandbrief über Stadt und Land Malchow und über die Sommer-Beedezu Malchin,

und unter den dabey zugegen gewesenen Zeugen wird auch Ulrich Moltzan zu Grubenhagen genannt.

vom Orig. genommene beglaubte Abschrist in Plattdeutsch. Spr.I4is. Via. d. Christof Herr zu Werle, verleihet an Tideke, Drewes, Mauritius, Gebrüder, und ArndVetter, geheißen die Vlotowen, alle Kirchlehne im Lande zu Malchow,in Zeugen-Gegenwart Ulrich Moltzans zum Grubenhagen.

vom Orig. genommene beglaubte Abschr. in Plattdtsch. Spr.

§. 4.

sei IV. 0. 1. Jochim Moltzan, Herr, Kirchherr zu Barth, verpfändet seinemlieben Vetter

ast IV. e. Ulrich Moltzan von dem Grubenhagen die Trechowschen Güternebst dazu gehörigen Gütern zu Stenhove, zu Boitin undzu Cernin.

»od t Jochim Moltzan Kirchherr zu Barth bekennet, daß er seinem lieben Vetter Ulrich

.o an», i;a ,.t, vo», dem Grubenhagen und desselben rechten Erben 399 lübsche Marck, als zu Rostock

gänge und gebe, schuldig sey, und demselben dafür zum nutznieslichen Unterpfand? versetzt habe,alle das im Stift Schwerin belegene Gut, das ihm seine Vettern Her Olrik und sein Bruderund er selbst versetzt haben, nämlich was sie haben im Dorfe zu Trechow, im Dorfe zu demStenhove und zu dem Boythyne und zu Cernin,

er bekennet ferner, daß er alle diese Güter vor dem Bischöfe als dem Lehnherrn verlassen habe,und befestiget solches mit seinem anhangenden Siegel.

Orig. in Plattdeutsch. Spr. mit gegenwärtig noch anhangendemSiegel, auf welchem das heutige Familien-Wapcn und darüberein großer Helm mit Federn, auf dem Gute Trechow unrerden Papieren der dortigen adlichcn Guts-Herrschaft befindlich,im Großherzoglichen Archiv Hieselbst völlig unbekannt, undvon dem Herrn Baron Friedrich von Maltzan auf Peccatelextractive mir mitgetheilt

8- 5. ».

sä IV. v. Ulrich Moltzan, Knape und Herzoglich - Mecklenburgscher Rath

(auf Grubenhagen)als Ze uge b ey Ertheilung der Herzoglich-MecklenburgschenLeib-Gedings-Verschreibung für des verstorbenen FürstenWilhelm von Wenden hinterlassene Gemahlinn Sophie,nebst desselben Siegel.