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Anmerckung.
Diese nicht nur in genealogischer Hinsicht sowohl für die Grubenhagensche, als für dieWoldesche Linie dieses Geschlechts, sondern auch wegen des daraus zu entnehmenden, vor 1415erfolgten Aussterbens der alten Trechowschen Linie und wegen der Vererbung ihrer Güter aufsämmtliche überlebende vier Linien dieses Geschlechts, auf Schorsow, auf Osten und Kummerow,auf Wolde und auf Grubcnhagen, in historischer Hinsicht so wichtige Urkunde, welche oben im erstenAbschnitt §.25 bei Documentirung der unmittelbaren Abstammung Lüdeke Moltzans auf Grubenhagen8uli IV. b. von dem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8uk IV. bereits ausführlicherläutert worden, und hier wegen der unmittelbaren Abstammung des darinn genannten Mit-Pfand-Gebers Ulrich Moltzan zu Grubenhagen 8ul, IV. e. von eben-gedachtem Lüdeke Moltzanauf Grubenhagen 8ub IV. b., nur dem wesentlichen Inhalte nach wiederholt werden mußte,spricht von solcher Abstammung dieses Mit-Pfandgeders Ulrich Moltzan zu Grubcnhagen 8uliIV. e. zu deutlich/ als daß selbige noch zweifelhaft seyn könnte, weil sein darinn genannterVater Lüdeke Moltzan, der hinterlafsene Sohn des Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen8ub IV. a., Stifters der Grubenhagensche» Linie ist.
Sollte diese Urkunde aber noch nicht die völlige Ucberzeugung im Betreff solcher Abstam-mung gewähren, so spricht auch die weiter unten sä ann. 1462 bei seinem hinterlassenen Sohne,dem Marschall Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen 8uli IV. st. angeführte und auf obige, demRitter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen 8ul) IV. s. im Zahre 1371 ertheilte, pi>A. 36 be-merckte Pfand-Verschreibung über die Dörfer Damen, Sagel und Moltzow sich beziehende Ver-leihungs-Urkunde über die gedachtem Marschall Lüdeke Moltzan auf Grubenhagen dadurch erblichverliehenen bisherigen Moltzanschen Pfand-Gerechtigkeiten in solchen Dörfern, sehr deutlich fürsolche Abstammung, indem die verleihenden Mecklenburgschen Herzöge Heinrich der ältere undHeinrich der jüngere darinn sagen:
z,kst8xs vii8/.e veststeren ste 5venste8elien Hernn 8inen olstereimic(olsterenn ein allgemeiner Ausdruck für Ascendenten oder Vor-Eltern)
,?to laiiKenil tisten tovoreii vorpunstet IwI)Iieii»>
Außer dieser Pfand-Verschreibung über die Trechowschen Güter sprechen von dem darinngedachten Mit-Pfandgeber Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, Lüveke Moltzans auf Grubenhagen8uk IV. b. hinterlassenem Sohne 8uli IV. e., der schon im Jahre 1414, und bis zum Jahre 1458als Knape, Herzoglich-Mecklcnburgscher Rath und Erb-Marschall des Fürstenthums Wendenvorkommt, noch folgende Documente, sowie sämmtliche solche Urkunden auch die in der vormalsauf Osten, Sarow, Wolde zc. gesessenen jünger» Pommcrschen Linie dieses Geschlechts bisherstatt gehabte Meinung, daß die Grubenhagensche Linie schon im 2ten Gliede mit gedachtemLüdeke Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV. b. ausgestorben, vollkommen widerlegen.
§ 2.
sst IV. L. Lüdeke Moltzan, ehrlicher Mann und sein Sohnsst IV. 0. 2. Heinrich Moltzan
bekommen psandwei.se für sich und ihre Erben, Haus,Stadt und Land Pentzlin;
Ulrich Moltzan, Ritter, Herr zu Schorsow, j ^ ^ ^
HeinrichJochim
Brüder, geheißen Moltzane zur sOsten
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UlrichMoltzanzuRothenmohr
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ust IV. o. UlrichMoltzanzumGrubenhagen ) A ^
Herr Balthazar und Herr Christof, Gcvettern und Herrn zu Werle, bekennen, daß sie demehrlichen Manne Lüdeke Moltzan und Heinrich Moltzan seinem Sohne, 3660 Marck guter lübsckerSilber-Pfennige, deren 4 so gut sind, wie ein Witt-Pfennig, schuldig sind,und verpfänden ihnen und ihren Erben unter Verheißung der Gewährleistung, und mit Vorbehalteinjähriger auf Martini Statt findender Kündigung, Haus, Stadt und Land Pentzlin e. p,und verheißen die Erfüllung aller Puncte, nicht nur dem Pfandnehmer und seinem Sohne Heinrichund allen deren Erben,
sondern auch zu deren treuen Hand, dem Herrn Ulrich Moltzan, Ritter zu Schorsow,
Heinrich und Jochim, Brüdern, geheißen Moltzane zu der Osten, ferner Ulrich Moltzan zuRothcnmohr (to deme rodemure) und Ulrich Moltzan zu Grubenhagen,und bekräftigen solches alles durch Anhängung ihrer großen Siegel.
Eingelösetes Original in Plattdeutsch. Spr., an welchem dieSiegel gegenwärtig jedoch schon fehlen.