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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Moltzan auf Grubenhagen w. «üb IV. v., nämlich: von Christof Moltzan auf Gruben-hagen und Trechow «ub IV. f. 2. gestifteten, und nachhin im 17ten Jahrhundert eben-falls ausgestorbenen jungem Trechowschen brsnelie, welche vor erwähnter AcguisitionGrubenhagens e. ?. von Seiten der Ulrichshausenschen bisnebe zwey Antheile vonGrubenhagen o. ?. aus Kreditoren Händen gleichfalls als Neu - Lehn acguirirte, undselbige kurz darauf an die Ulrichshausensche branobe verkaufte.

II. Bon dreyen zur Grubenhaschen Linie nicht gehörenden, theils vor Anfang dieses Zeit-Raumes,theils während demselben, theils nachhin erst ausgestorbenen Moltzanschen Linien, nämlich:u. von Vererbung gewisser, der schon vor Anfang dieses Zeit-Raumes ausgestorbenen, obenim ersten Abschnitt bereits erwähnten ältern Trechowschen Linie zuständig gewesenen Guter,auf fämmtliche überlebende 4 Linien dieses Geschlechts, auf Schorsow, auf Osten undKummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen;b. von der in diesem Zeit-Räume, zwischen 1452 und 1463 ausgestorbenen SchorsowschenLinie, imgleichen von Vererbung ihrer Erb- und Pfandgüter, zu welchen erstem auch halbGrubenhagen e. p. gehörte, auf sä'mmtliche überlebende drey Linien dieses Geschlechts,auf Osten und Kummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen;v. von der diesen ganzen Zeitraum hindurch noch bestehenden eben - erwähnten ältern Pom-mcrschen Linie auf Osten und Kummerow.

(f. die vierte Moltzansche Geschlechts-Tafel.)

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für sich und ihren verstorbenen Bruder, nämlichClawes, milder Gedächtniß; imgleichen»ä IV. e. Ulrich, Lüdeke's Sohn, wohnhaft zum Grubenhagen, ) ^verpfänden ihrem VetterJochim Moltzan, Herrn, Kirchherrn zu Barth,

die durch Ableben ihres VettersBart eld Moltzan, Herrn, (zu Trechow) auf sie vererbtenTrechowschen Güter, nebst den dazu gehörigen Boi-tinschen und Cerninschen Gütern;scl I V. R. Lüdeke Moltzan, Vater des

Pfandnehmersall IV.O. 2. Heinrich Moltzan, Bruderdes PfandnehmersHerr Ulrich, Ritter, Heinrich und Jochim Brüder, wohnhaft zu Schorsow und zur Osten,^ ^ ihren Bruder Clawes milder Gedächtniß,der imgleichen Ulrich, Lüdeke's Sohn, wohnhaft zu dem Grubenhagen, alle geheißen Moltzane, bekennen,

daß sie ihrem lieben Vetter, Herrn Jochim Moltzan, Kirchherrn zu Barth und seinen rechten Erben566 lübsche Marck, welche zu dem Sunde und zu dem Grypeswolde gänge und gebe, schuldig sind,und versetzen ihm dafür zum nutznießlichen Pfände, das von ihrem lieben Vetter Herrn BarteldMoltzane, auf sie vererbte Gut, welches sie vor dem Lehnherrn verlassen wollen,geloben solches für sich und ihre Erben dem Herrn Jochim Moltzan (dem Pfandnehmer) undseinen Erben, und zur treuen Hand auch Lüdeke Moltzane seinem Vater und Hinrik Moltzaneseinem Bruder, und befestigen solches mit ihren anhangenden Siegeln, von denen nur das Siegeldes Mit-Pfandgebers Ulrich Moltzan, Lüdeke Moltzans Sohn zum Grubenhagen hier bemercklichist, und, gleich den übrigen Siegeln, nur einen mit einem Federbusche verzierten Helm, und umherseinen Namen enthält.

Orig. in Plattdeutsch. Spr., auf dem Gute Trechow unter denPapieren der dortigen adlichen Guts - Herrschaft befindlich,, im Großherzoglichen Archiv völlig unbekannt, und von dem

Herrn Baron Friedrich von Maltzan aufPeccatel zc. extiaotivemir mitgetheilt, deren hinten darauf befindlicher Bemerckungvon späterer Hand zufolge, die darin» verpfändeten Güter,die Trechowschen Güter nebst den dazu gehörigen Boitinschenund Cerninschen Gütern waren.