Prozesse wegen Schorsow und Wolde vom Jahre 152t) «eqy. zuletzt hier vorkommt, starb imJahre 1529
von Bülow Beschreibung des Geschlechts von Bülow, 177.
und hinterließ, —
nachdem sein vorhin erwähnter Sohn Bercnd Moltzan, dessen nach 1529 nicht weiter Erwähnunggeschieht, wie auch noch ein anderer Sohn, Namens Heinrich Moltzan, der in zweien von demHerzoglich - Mecklenburgschen Kanzler Schöneich eigenhändig geschriebenen Verzeichnissen derjenigenMecklenburgschen Edelleute, welche zu des Herzogs Heinrich zu Mecklenburg ehelichem Beilagermit Helena, des Kuhrfürsten Philipp zu Psalz Tochter, zu Wismar im Jahre 1513, geladenwerden sollten, und würcklich geladen worden, ?>Ern (Ritters) Bernts Sohn« genanntwird, und nachhin ebenfalls nicht weiter vorkommt, höchst wahrscheinlich schon vor ihm verstorbenwaren —
zwey Söhne, nämlich:
den Ritter Joachim Moltzan auch Maltzan «üb IV. IV und den Herzoglich-MecklenburgschenRath Georg Moltzan auch Maltzan suli IV. IV g., welche vorhin, §. 21 und 25 beiläufigschon genannt worden, ihr Geschlecht fortpflanzten, und zwey verschiedene Linien stifteten. Jener,der Ritter Joachim Moltzan auch Maltzan «uli IV. IV als der wahrscheinlich ältere, weiler bey gemeinschaftlicher Erwähnung beider, stets zuerst genannt worden, gieng nach Schlesien,acquirirte dort die Herrschaft Wartenberg und stiftete die Wartenbergsche Linie.
Dieser aber, der Herzoglich - Mecklenburgsche Rath Georg Moltzan auch Maltzan «uli IV.IV a.) dem in der Theilung mit eben-gedachten seinem Bruder, nach des Waters Tode, diehiesigen väterlichen Besitzungen, als Wolde, Pentzlin, Kiddendorf :c., mit Ausnahme der in Com-munis» gebliebenen Stadt Pentzlin zugefallen waren, blieb in Mecklenburg aus Pentzlin, undsetzte die von seinem Vater gestiftete Pcntzlinsche Linie daselbst fort,
und als solches Theilungs-Geschäft beendiget war, wurden beide Brüder für sich und ihre Leibes-Erben im Jahre 1539 von dem Deutschen Kaiser Karl 5. in den Freyherrn - Stand erhoben,und zu Freyherrn und Frey-Fräulein zu Wartenberg und Pentzlin ernannt,wodurch also die Freyherrlich Moltzansche auch Maltzansche Linie auf Wartenberg, und die Frey-herrlich Moltzansche auch Maltzansche Special-Linie auf Pentzlin entstand, von welchen beidenFreyherrlichen Linien in der zweiten Abtheilung der dritten Periode die Rede ist.
Zweiter Abschnitt.
Zweite Abtheilung.
Fortsetzung der Grubenhagenschen Linie.
Von dem Knapen, Herzoglich Mecklenburgschen Rath und Wendenschen Erb - Marschall UlrichMoltzan auf Grubenhagcn w. sub IV. e.
bis
zu seinem Ur-Ur-Enkel Wedege Moltzan auf Rothenmohr «üb IV. K. 2, als dem Stifter derjüngern Rothenmohrschen drsnelie;
oder vom Jahre 1411bis
um die Mitte des löten Jahrhunderts;nebst einigen NachrichtenI. von dreyen zur Grubenhagenschen Linie gehörenden, theils während diesem Zeiträume, Heilsnachhin erst ausgestorbenen Moltzansche» Iiinnclie», nämlich:
s. der zu Anfange dieses Zeit-Raumes bestehenden, vor 1192 aber schon ausgestorbenenaltern Rothenmohrschen disnelie, deren Besitzung Rothcnmohr auf die Moltzane zu Gru-benhagen vererbt wurde;b. von der zu Ende dieses Zeit-Raumes von des vorgedachten Wedege Moltzans auf Rothen-mohr «üb IV. K. 2. Bruder Ulrich Moltzan aus Ulrichshausen suli IV. K. 1. gestiftetenund im ersten Viertel des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Ulrichshausenschen brandie,welche im ersten Viertel des Ilten Jahrhunderts Grubenhagen e. IV aus KreditorenHänden als Neu - Lehn an sich brachte, und ihre Güter Ulrichshausen und Grubenhagene. ?. auf vorerwähnte jüngere Rothenmohrsche Iii-nnclie vererbte;e. von der gegen Ende dieses Zeit - Raumes von einem Ur - Enkel des vorhin - genanntenKnapen, Herzoglich - Mecklenburgschen Raths und Wendenschen Erb - Marschalls Ulrich
29