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W.Mär^SW Berlin 23. März 1309 zwischen ihnen und dem Kuhrfürsten Joachim I.
zu Brandenburg deshalb zu Stande gekommenen und mit ihren anhangenden Siegeln gegen-wärtig noch versehenen Original-Bertrage in hochdeutscher Sprache, wo jedoch zuweilen derBuchstabe a für den Buchstaben o gebraucht worden, wiederum
??Ernn Bernnt Maltzan Ritter und Rath-cgenannt, wogegen sein Mit - Unterhändler (und Vetter) der Herzoglich Mecklenburgsche RathWedege Moltzan (zu Grubcnhagen) «üb IV. e., in solchem Vertrage »Maltzan« heißt,zu welcher Namens - Veränderung, wenn anders der Schreiber dieser beiden Urkunden, wie jedochnicht wahrscheinlich ist, nicht gefehlt hat,
entweder seine, durch die von ihm geschehene Acquisition der Herrschaften Graupen und Töplitzin Böhmen, entstandene Bekanntschaft daselbst, wo nach dortigem Dialecte das o wie a aus-gesprochen wird, oder auch sein schon damals in Kaiserlichen Diensten befindlicher Sohn Joachim«üb IV.H'. ^V, der, wie oben puK. 72 und weiter unten gezeigt ist, nach dem Oesterreichschen,Böhmischen und Schleichen Dialecte, Maltzan genannt worden,wahrscheinlich die Veranlassung gegeben hat.
Was das Wapcn dieses Ritters Berend Moltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin w.«uli IV. k. 2V betrifft, so führte derselbe drey in Nebendingen etwas verschiedene, im Betreffder eigentlichen Wapen-Bilder aber sich völlig gleiche Siegel.
Das größere, mit welchem er den eben erwehnten Vertrag ä. ä. Berlin 23. März 1309besiegelte, enthält einen mit Schnörckelwerck verzierten rechtsgelehnten Deutschen Wapenschild,in welchem rechts zwei rechtssehende Hasenköpfe und links eine Wein-Rebe oder. Zweig; aufdem obern linken Winkel des Schildes einen mit einem Federbusche versehenen Helm, und zubeiden Seiten des Helmes vier Bänder, auf welchen sein unleserlicher Name mit sehr kleinenBuchstaben befindlich ist. Sein zweites Siegel mittlerer Größe, welches sich an seinem, obenpgK. 71 bemercktcn Reverse wegen Zurückgabe Pentzlins, ck. ä. Güstrow 29. März 1300 be-findet, führt in einem rechtsgelehnten französischen Schilde dieselben Wappen-Bilder; aus demobern linken Winkel des Schildes einen mit einem Federbusche verzierten rechtsgekehrten Helm,und folgende Umschrift: 8. bernsicli Alnlt^an. Sein drittes, ebenfalls nur in Neben-Dingendavon abweichendes und an Urkunden und Handschreiben öfter hier aufbewahrtes kleineres Siegel,enthält nur einen gradestehenden französischen Schild, in welchem jenes Wapenbild und über demSchilde die Buchstaben It. AI. k. (Berend Moltzan oder Maltzan Ritter), welche Buchstaben,mehrern hier aufbewahrten Schreiben von ihm zufolge, auch seine gewöhnliche Namens - Unter-schrift ausinachten.
§ 28.
ml IV. L. Berend Moltzan, auch Maltzan und Maltsan, Ritter und
Herzoglich - Mecklenburgscher Rath, auch Herzoglich-Stettinscher Rath und Erb-Marschall des LandesStettin, auf Wolde, Pentzlin, Kiddendorf (Schorsow) w.auch Herr der Herrschaften Graupen und Töplitz inBöhmen,
noch eine ihn nennende, die Voigtei Kummerow angehende
Urkunde,
ferner sein Ableben, und hinterlassene Söhne betreffend.
Der Ritter und Herzoglich-Mecklenburgsche Rath, auch Herzoglich - Stettinsche Rath undErb-Marschall des Landes Stettin, Herr Berend Moltzan auch Maltzan, und Maltsan, aufWolde, Pentzlin, Kiddendorf (Schorsow) :c. «uli IV. L. Stifter der Wolde PentzlinschenLinie, welcher außer den eben - genannten Besitzungen, dem weiter unten, in der dritten Periodebei der aus solcher Linie hervorgegangenen Freyherrlich - Wartenbergschen Linie bemercktcnZeugnisse zufolge, auch die Herrschaften Graupen und Töplitz in Böhmen angekauft hatte,>481 25. Aug. schon 3 Jahre nach seinem ersten Erscheinen in hiesigen Urkunden, im Jahre 1481, 23. Aug.
den zwischen dem Herzoge Albrecht zu Mecklenburg und dem Herzoge Bogislaff zu Stettin-Pommern, weiter unten in der zweiten Abtheilung bei der Grubenhagenschen Linie aus-führlich bemercktcn Vertrag wegen Wieder-Einlösung des bis dahin zum Wendenschen Landes-Antheile gerechneten Pfand-Besitzes der Voigtey Kummerow, nebst verschiedenen andern Herzog-lich Pommerschen Rächen, auf Pommerscher Seite vermitteln half, und zwar unter der Be-nennung »Berend Moltzan« und ohne weitere Bezeichnung,
>490 in dem vorhin Z. 20. angeführten Wieder-Einsetzungs-Vertrage wegen Wolde ll. tl. Treptow3. Jul. 1490, zuerst als Ritter erscheint, und in dem oben - erwähnten Preen - Moltzanschen