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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
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abgegangen zu seyn, indem er in solchen Acten beim Jahre 1326 noch als lebend vorkommt,beim Jahre 1332 aber schon seines unmündigen und unter Vormündern stehenden Enkels LütkeMoltzan «ob IV. L. e. darinn Erwähnung geschieht.

Sein Siegel findet sich nur einmal hier und zwar an seinem, vorhin §. 22. erwähntenLehn-Reverse über Neverin vom 14. Oct. 1496., wo dasselbe aber völlig unkenntlich ist.

Seine Gemahlinn wird in hiesigen Acten Elisabeth von Ouitzow genannt, und eben sosprechen selbige, wenngleich nur zweimal, sehr deutlich von seinem Sohne, welcher Achim Moltzanhieß, und sein Geschlecht gleichfalls fortpflanzte, und von dessen unmittelbarer Abstammung vonihm, wie auch von seiner bis zu Anfang des 18ten Jahrhunderts in hiesigen Urkunden undActen zum Theil vorkommenden Descendenz, die erste Neben - Abtheilung der zweiten Abtheilungin der dritten Periode handelt.

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§ 27.

sä IV. L. ^ Berend Moltzan, auch Maltzan, Ritter und Herzoglich

Mecklenburgscher Rath, auf Wolde, Pentzlin ?c>,seinen Character als He rzoglich-Stcttin scher Rath undErb-Mar schall des Landes Stettin,

ferner die zuerst unter ihm einigemal vorkommende ver-änderte Schreib-Art seines Geschlechts-Namens Maltzanund Maltsan, im gl eichen drey von ihm geführte etwasverschiedene Siegel betreffend.

Außer den bisher erwähnten Verhältnissen des Ritters Berend Moltzan auf Wolde, Pentzlin w.sud IV. L. welche sich auf seine Besitzungen beziehen, stand derselbe aber auch in merck-würdigen Dienst - Verhältnissen.

Er war nicht nur Herzoglich Mecklenburgscher Rath, unter welchem Titel er in den seitdem Jahre 1366 vorhin angeführten Urkunden vorkommt,

sondern auch Herzoglich - Stettinscher Rath und Erb-Marschall des Landes Stettin, und mitdiesen beiden Aemtern und Würden erscheint er in folgenden Documenten:

s. in einem die von dem Herzoge Baltasar zu Mecklenburg soll ästo Güstrow 18. Jul. ^1361, für desselben Gemahlinn Margaretha (des Herzogs Bogislaff zu Stettin-PommernSchwester) ausgestellte und von ihm, dem Ritter Berend Moltzan zu Pentzlin, verbürgte Leib-Zuchts -Verschreibung betreffenden Original-Schreiben ä. ä. Stettin 27. Febr. 1316

b. in seinem unterm 22. Jul. 1361, nach empfangener Belehnung über Pentzlin, an 22. Jul. 1501.Bürgermeister, Rathmanne und Gemeinde daselbst ertheilten Reverse wegen Aufrechthaltung ihrerPrivilegien, und

e. schon in einem frühern Original-Schreiben des Herzogs Bogislaff zu Stettin-Pommern

an den Herzog Magnus zu Mecklenburg ä. ä. Stettin 17. Jan. 1499. Von gleicher Merck- ^

Würdigkeit als diese seine Amts -Berhältnisse, ist die zuerst unter ihm vorgekommene veränderte

Schreibart seines Geschlechts - Namens »Maltzan« und »Maltsan«, welche sich in folgenden

beiden Documenten findet:

s. Bey Schließung des Gemeinschafts - Vertags zwischen Heinrich, Erich und Albrecht,

Gebrüdern Herzögen zu Mecklenburg, unterm 14. Sept. 1367 im Franziscaner - Kloster zu im Frau-

Schwerin, befestigte er als Zeuge, nebst 16 andern Herzoglichen Rächen, denselben mit seinem zuSch>vm>i^/ . Sept. I3l)7.

^ <1. Dubberan

und wird in dem von dem Original genommenen und sehr deutlich geschriebenen, im Großherzog- >4' Mai lsis.lichen Archiv ausbewahrten Original-Transsumt des Abbts, Priors und Konvents des KlostersDoberan, ä. ä. Dubberan 14. Mai 1318 in hochdeutscher Sprache,wo das s und v sehr deutlich zu unterscheiden ist,

»Er kernt Maltsan Ritter und Rath«genannt, wogegen der in dem Impresso suli titulo »Letztes Wort (1731) Beil. 9/- und ineinem andern Impresso suli tit. »Ausführliche Betrachtungen über verschiedene Stücke der»Gemeinschafts - Verfassung (1731) Beil. 5.» befindliche und an verschiedenen Stellen fehler-hafte Abdruck solches Vertrags, ihn»Er Berndt Moltzan«

nennet.

b. In der Vermählungs - Angelegenheit des Herzogs Heinrich zu Mecklenburg mit Ursula,des Kuhrfürsten Johann zu Brandenburg Tochter, im Jahre 1369, und insbesondere bei Be-stimmung der Münz - Sorte des Ehe-Geldes, wurde er nebst (seinem Vetter) Wedege Moltzan(zu Grubenhagen) sul> IV. als Unterhändler des Herzogs gebraucht,