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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Hatte zwar Volrath Preen gleich nach erfolgtem Absterben seines Schwiegers-Vaters, undzwar entweder vor oder nach dem zwischen ihm und ebengedachten beiden succedirendenGebrüdern Moltzan, und insbesondere von Berend in Auftrag dessen Vaters des Ritters BerendMoltzan auf Pentzlin 8ub IV. L. 2V, und von Achim Moltzan süss IV. L. I». in Auftragdessen Vaters Lüdeke Moltzan auf Osten (und Neverin) sub IV. L. a., wegen einstweiliger^ Sch°rs°w Sequestrirung solcher Güter, «ub <Iuto Schorsow 12. Febr. 1520 abgeschlossenen Vertrags,

Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.dessen Erfüllung drey (Vettern) aus der Grubenhagenschen und altern PommerschenLinie auf Kummerow, nämlich: Lütke Moltzan auf Grubenhagen 8uk IV. f. 3. undAchim und Jost Gebrüder Moltzan auf Kummerow erbgesessen, als Bürgen auf Seiteder Moltzane mit angelobten,solche seiner Ehe-Frau vermöge prätendirten Erb-Jungfecn-Rechtes zustehende Güter mit gewaff-neter Hand eingenommen, so wurden dagegen gedachte beide succedirende Gebrüder Berend undLüdeke Moltzan, re8p. auf Wolde und Pentzlin, Osten und Neverin 8ul) IV. L. und IV.L. »., auf ihr sowohl, als des Ritter Berend Molhanschen Sohnes, nämlich des Ritters JoachimMoltzan 8uli IV. kV uV, beim Herzoge Albrecht zu Mecklenburg deshalb angebrachte Klage,iSWiSMärz, von dem Herzoge am 19. März dieses Jahres ebenfalls mit Gewalt in den Besitz solcher Gütergesetzt. Volrath Preen klagte hierüber beim Kaiserlichen Reichs-Kammer-Gericht zu Speier undbrachte es dahin, daß durch eine Urtel die Restitution des Schlosses Schorsow o. I>. nee neinIS26 4. Zun. «UM si uetibu8 4. Jun. 1520 erkannt wurde.

Herzog Albrecht aber ließ diese Urtel mehrere Jahre hindurch unbeachtet, bis er durchIS3Z. Pönal - Mandate 1533 dazu angehalten ward, zwischen welcher Zeit gedachte beide succedirendeGebrüder Berend und Lüdeke Moltzan 8uli IV. L. .V und IV. L. s, wie auch wahrscheinlichdieses letztern vorhin erwähnter paciscirender Sohn Achim Moltzan 8ul) IV. L. b. gestorben,dagegen aber Berend Moltzans 8uli IV. L!. 2V. hinterlassene Söhne Joachim auf Wartenbergund Georg auf Pentzlin, Gebrüder Moltzan, Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin 8uh IV.kV vV und IV. kV a., wie auch Lüdeke Moltzans 8ul) IV. L. u. Enkel, nämlich der Pom-mersche Erb-Marschall Lütke Moltzan auf Osten, Neverin und Sarow 8ub IV. L. 0., an ihreStelle getreten waren.

Nunmehro entstanden aber neue langwierige Streitigkeiten zwischen beiden Theilen, sowohlwegen des Gutes Wolde, ob dasselbe ein Pertinenz des Hauses Schorsow sey, als auch wegenLiquidation der Abnutzung aus dem Gute Schorsow, worüber erst nach Volrath Preens Ehe-(1551) wie auch nach seinem Ableben, 0 März und 20. April 1560 lleLnitiveund zum Vortheil Volrath Preens hinterlassener Söhne und Erben gesprochen, die Erecution7. Nov. isüv. in Wolde den Herzögen zu Stettin-Pommern anbefohlen und am 7 Nov. desselben Jahres inGegenwart aller intcrcssirenden Thcile verrichtet worden.

Betraf der nunmehro noch eine geraume Zeit hindurch und selbst noch im ersten Vierteldes Ilten Jahrhunderts zwischen den Preenen und den Moltzanen geführten Streit nur nochdie Woldeschen Güter, welche bis dahin aus dem Besitze der Moltzane gekommen waren, soscheint Schorsow dagegen schon vor jener Urtel von 1560, an die Moltzane, welche schon imJahr 1558, wie weiter unten, Periode 3 bey der Pentzlinschen Linie gezeigt worden, darüberpaciscirten, wiederum gekommen zu seyn.

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all IV. k. ». Lüdeke Moltzan auf Osten, und Neverin, Erb-Marschall des

Landes Stettin, und Stifter der gegen Ende des15ten Jahrhunderts entstandenen jüngern PommerschenLinie auf Osten, Sarow, Wolde,ungefähre Zeit seines Ablebens, und seinen diese Liniefortsetzenden und sein Geschlecht fortpflanzenden Sohnbetreffend.

Borbemerckter Preen - Moltzanscher Prozeß wegen Schorsow und Wolde, ist nun die letzteAngelegenheit, in welcher des Ritters Berend Moltzan auf Wolde, Pentzlin zc. 8ub IV. L. .4.bisher seit dem Jahre 1478 in verschiedenen hiesigen Verhältnissen vorgekommener Bruder, derStettinsche Erb-Marschall Lüdeke oder Lütke Moltzan auf Osten uud Neverin 8ud IV. L. g.,vormals auf Wolde erbgesessen und der jüngere genannt, und Stifter der, neben der bestehendenaltern Pommerschen Linie auf Kummerow, entstandenen jüngern Pommerschen Linie auf Osten,Sarow, Wolde w., in hiesigen Urkunden und Acten vorkommt, und scheint derselbe verschiedeneJahre, nach Entstehung solches Prozesses, und zwar zwischen 1526 und 1532 schon mit Tode