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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Brudersohn Berend Moltzan zum Wolde «üb IV. L. welcher in einer von Henning Voßzum Lindenberge im Jahre 1485 an das Kloster Jvenack ausgestellten Schuld- und Pfand-Werschreibung, unter den dabey zugegen gewesenen Zeugen, nebst seinem vor ihm genanntenBruder Lütke Moltzan (dem jüngern) 8ub IV. L. noch als auf Wolde gesessen erscheint,

Orig. in Plattdeutsch. Spr.verübten Frevels halber, beim Herzoge Bogislaff zu Stettin in Ungnade gefallen, und dasSchloß, Stadtlein und Vorwerck Wolde deshalb von dem Herzoge eingezogen.

Auf Vermittelung des Herzogs Baltasar zu Mecklenburg, des Kuhrfürsten Johann zuBrandenburg, und verschiedener seiner Freunde, wurde er jedoch, mittelst Vertrags ä. «I. Treptow3. Jul. 1490,

Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.in welchem er nunmehro Ritter heißt, nach vorher auf der Borburg zum Wolde gethanem Fuß-falle, wieder begnadigt, und ihm und seinem Bruder Otto, wie auch (seinem Vaterbrudersohne)Berend Moltzan dem jüngern (auf Schorsow) Lütkens Sohne, 8ub IV. 0. 2,, das Schloßnebst den von Alters her dazu gehörigen Gütern, und besonders denen, welche sie von der Herr-schast zu Stettin zu Lehn gehabt, zurückgegeben, so daß ein jeder seinen Antheil daran habensolle, welcher von seinen Eltern auf ihn vererbt worden,solches Schloß aber bald darauf wieder belagert, eingenommen, und ganz demolirk.

Anmerckung.

Daß des mit wieder eingesetzten Berend Moltzans (des jünger« auf Schorsow suli IV.O. 2. s.) ausdrücklich hier genannter Vater Lütke Moltzan, nur der bald nach 1487 verstorbeneKnape und Herzoglich Stettinsche Marschall Lüdeke Moltzan der ältere zu Wolde und Schorsow«üb IV. II. 2., nicht aber des durch diesen Vertrag wieder eingesetzten Ritters Berend Moltzanauf Wolde «ub IV. L. ^ Bruder Lüdeke Moltzan der jüngere 8ub IV. L. a. seyn könne,solches geht aus folgenden Umständen hervor:

a. aus demjenigen vorhin Z. 18 für die Abstammung dieses Berend Moltzans des jüngern aufSchorsow und Wolde 8ub IV. V. 2. a. von ebengedachtem Knapen und Herzoglich-StettinschenMarschall Lüdeke Moltzan dem ältern auf Schorsow und Wolde 8utz IV. I). 2., angeführtenDocument, worinn derselbe und der Ritter Berend Moltzan zum Wolde 8uli IV. L. (welcherletztere der durch diesen Vertrag wieder eingesetzte Ritter Berend Moltzan ist), zweyer BrüderKinder genannt worden;

b. weil sich keine einzige Nachricht hier findet, daß dieses wieder eingesetzten Ritters BerendMoltzan zum Wolde «üb IV. L. ^ Bruder Lüdeke Moltzan der jüngere «uli IV. L.einen Sohn, Namens Berend Moltzan gehabt habe;

e. daß eben dieser Lüdeke Moltzan der jüngere 8ud IV. U. »., welcher, der gleich zu Anfangedieses H. bemerckten Urkunde vom Jahre 1485 zufolge, der Zeit (1485) zwar noch als aufWolde erbgesessen erscheint, dem im vorigen H. 19 angeführten Auseinandersetzungs - Vertragezwischen ihm und seinem Bruder, Herrn (Ritter) Berend Moltzan 8ub IV. L. über dieGüter Osten und Wolde zufolge, seinen Antheil an Wolde zur Zeit dieses Wieder-Einsetzungs-Vertrags höchst wahrscheinlich nicht mehr hatte, und mithin von Wieder-Einsetzung seines Sohnesüberhaupt nicht die Rede seyn konnte;

ch des Umstandes nicht zu gedencken, daß er noch lange nach dieser Wieder-Einsetzunglebte, und also, wenn er zur Zeit derselben, seinen Antheil an Wolde würcklich auch noch hatte,doch eher von seiner, als von seines Sohnes Wieder-Einsetzung, die Rede hätte seyn müssen,und daß der Knape und Herzoglich - Stettinsche Marschall Lüdeke Moltzan der ältere zu Schorsow«üb IV. O. 2. ebenfalls, wie oben in allen ihn betreffenden Paragraphen gezeigt worden, einenAntheil an Wolde besaß, welchen derselbe auf seinen hinterlassenen Sohn Berend Moltzan denjüngern auf Schorsow und Wolde 8ub IV. v. 2. s., der sich in obiger, Z. 18 angeführtenOriginal-Urkunde <1. ä. Jvenack 13. Apr. 1500, ?, eeiset en tn 8coi8v>v vnäe towe>volllett nennet, vererbt hatte.

Gleichwie nun diese 4 Gründe den in diesem Wieder-Einsetzungs-Vertrage unter dembloßen Namen Lüdeke genannten Väter des mit eingesetzten Berend Moltzan des jüngekn (aufSchorsow und Wolde) 8ul) IV. v. 2. vollkommen deutlich bezeichnen,so dienen selbige zugleich auch zum Beweise der oben Z. 18 bereits documcntirtcn unmittelbarenAbstammung eben dieses wieder - eingesetzten Berend Moltzan des jünger» (auf Schorsow undWolde) 8»k IV. v. 2. s.^ von gedachtem Knapen und Herzoglich - Stettinschen Marschall LüdekeMoltzan dem ältern auf Schorsow und Wolde 8ud IV. II. 2.

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