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a. sind, weil nur diese beiden Gebrüder, wie weiter unten Periode 3 gezeigt worden, dievon Referenten bezeichneten Groß, und Elter-Vater sind;
b. daß beide Paciscenten sich auf die Weise auseinandersetzten, daß Berend Moltzan zumWolde sub IV. L. Wolde behielt, wo derselbe auch ferner noch als erbgesessen vorkommt,Lüdeke Moltzan der jüngere zum Wolde 8ub IV. L. g. aber ihm seinen Antheil an Woldecedirte, und dagegen Osten bekam, weil dieser seit solcher Auseinandersetzung nicht mehr als auf Wolde,sondern als auf Osten erbgesessen erscheint, und daß letzterer auf diese Weise, Stifter der jüngernPommerschen Linie auf Osten, nachhin auf Sarow, Wolde :c., wurde.
v. Daß diese Auseinandersetzung zwischen den Jahren 1485 und 1496, und höchst wahr-scheinlich schon vor 3. Juli 1490 geschah,
weil Lüdeke Moltzan der jüngere 8»Ii IV. L. s. in der im nächstfolgenden §. 20. gleich zuAnfange angeführten Urkunde vom Jahre 1485, der Zeit zwar noch, nachhin aber, hiesigen Ur-kunden zufolge, nicht weiter als auf Wolde gesessen vorkommt,
seiner vielmehr in dem, in solchem ß. 20. angeführten Wieder - Einsetzungs - Vertrage über dasvon dem Herzoge Bogislaff zu Stettin eingezogene, und seinen beiden Brüdern Berend Moltzan«uli IV. L. und Otto Moltzan, wie auch seinem Vater-Brudersohne Berend Moltzan demjüngern auf Schorsow 8uli IV. v. 2. wieder zurückgegebene Gut Wolde e. ?. cl. ck.Treptow 3. Juli 1490, nicht gedacht worden, er dagegen in dem hier unten Z. 22. angeführtenLehnbriefe über Neverin vom Jahre 1496, als auf Osten erbgesessen schon erscheint. Seit dieserAuseinandersetzung über Osten und Wolde, theilte sich nun die eigentlich Woldesche Linie gegenEnde des 15ten Jahrhunderts, also wiederum in zwei Linien, nämlich: in die eigentlich WoldcscheLinie, welche bald darauf 1501 mit Pentzlin belehnt wurde, und mithin die Wolde-PentzlinscheLinie bildete,
und in die jüngere Pommersche Linie auf Osten, welche nachhin im 16ten Jahrhundert, nichtnur zugleich aus Sarow, sondern seit 1558, da die Wolde-Pentzlinsche, und insbesondere dieFreyhcrrlich Moltzansche auch Maltzansche Special-Linie auf Pentzlin und Wolde, das GutWolde e. p. an dieselbe abtrat, auch auf Wolde vorkommt, und bestand daher das ganzeWoldesche Haus gegen Ende des 15ten und zu Anfang des 16ten Jahrhunderts aus 3 Linien,nämlich: aus der vorhin §. 12 am Schlüsse der Anmerckung, und H. 18 erwähnten Wolde-Schorsowscheu Linie unter dem Knapen und Herzoglich - Stettinschen Marschall Lüdeke Moltzandem altern auf Schorsow und Wolde 8uli IV. I). 2., und dessen Descendenz;ferner aus der Wolde-Pentzlinschen Linie unter dem Ritter :c. Berend Moltzan auch Maltzanauf Wolde, Pentzlin rc. 8uli IV. L. und dessen Descendenz;
und hiernächst aus der jüngern Pommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde w. unter des ebengenannten Ritters :c. Berend Moltzan auch Maltzan Bruder, dem Stettinschen Erb-MarschallLüdeke Moltzan dem jüngern auf Osten w. 8ub IV. L. s. und dessen Descendenz. Erstere,die Wolde-Schorsowsche Linie, erlosch, wie oben §. 18. gezeigt worden, schon mit des Stiftershinterlassenem Sohne Berend Moltzan dem jüngern auf Schorsow und Wolde 8ub IV. v.2. a. im I. 1520;
die beiden andern Linien dauerten dagegen fort, so daß die Wolde-Pentzlinsche Linie mit völligerGewißheit in den jetztlebenden Reichs-Freyherrn und Grafen von Maltzan auf Pentzlin, Peccatcl,Wionzowna und Militsch noch besteht;
zu der jüngern Pommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde :c. aber, welche noch bis zu Anfangdes 18ten Jahrhunderts in hiesigen Urkunden und Acten zum Theil vorkommt, und nach Aus^sterben der ältern Pommerschen Linie auf Kummerow im I7ten Jahrhundert, mit Ausschließungder Wolde-Pentzlinschen und Grubenhagenschen Linie, in Kummerow succedirt seyn soll,die in den hiesigen und Pommerschen Landen jetzt sich aufhaltenden adlichen Moltzane undMaltzane sich rechnen.
20.
ml IV. L. Berend, Ritter,Otto
Gebrüder Moltzan
und (ihr Vaterbrudersohn)aä. I V. V. 2. s. Berend Moltzan d er jüngere, Lüdeke's (des ältern w. auf Schorsow
und Wolde 8ub IV. II. 2. hinterlassener) Sohnerhalten das ihnen entzogene Schloß Wolde nebst dazugehörigen Gütern, von dem Herzoge Bogislaff zu Stettinzurück.
Entweder schon vor Absterben des Knapen und Herzoglich - Stettinschen Marschalls LüdekeMoltzan des ältern zu Schorsow und Wolde 8ub IV. v. 2., oder auch gleich darauf, war sein