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zum Wolde sub IV. v. 2., überdies nicht erlebte, und der in diesen erster» bis zum Jahre1487 gehenden Verhandlungen, stets unter der Benennung »I-üäelre äe oläe, AlurselisUinäes laustes to Stettin, erffKe^eten tom ^voläe^ vorkommt, dadurch aufgehalten.
8 17.
sä IV. v. 2. Lüdeke Moltzan der ältere, Knape und Marschall des Landes
Stettin, auf Wolde und Schorsow erbgesessenund Mit - Pfand - Inhaber des Landes Malchin,die ungefähre Zeit seines Ablebens, und seinen hinter-lassenen Sohn betreffend.
Lüdeke Moltzan äe ollere, Knape und Marschall des Landes Stettin, auf Wolde undSchorsow erbgesessen und Mit-Pfand-Jnhaber des Landes Malchin 8»Ii IV. v 2., der nochin verschiedenen andern bey seinem vor ihm verstorbenen Bruder dem Knapen und Herzöglich-Stettinschen Marschall Joachim Moltzan, erbgesessen zum Wolde und Pfand - Inhaber vonPentzlin sub IV. 1). 1. vorhin H. 1-1. und bey seinem Vetter dem Herzoglich MecklenburgschenRath und Wendenschen Erb-Marschall Lüdeke Moltzan zum Grubenhagen 8ub IV. ä. weiterunten Abtheilung 2. Z. 13. erwähnten Angelegenheiten in den Jahren 1130, 1161 und 1181,als Gelübds-Empfängcr, Zeuge w. in hiesigen Urkunden vorkommt, nach 1187 aber nicht weitererscheint, mußte vor 3. Juli 1190, wie der weiter unten §. 20. angeführte Wieder-Einsetzungs-Vertrag wegen des Gutes Wolde von diesem äste» ausweiset, mit Tode abgegangen seyn, undhinterließ einen Sohn, Namens Berend Moltzan den jüngern auf Schorsow und Wolde 8ubIV. v. 2. s., der in Hinsicht seines altern Vater-Bruder-Sohnes, (des Ritters) Berend Moltzanauch Maltzan zum Wolde, nachhin auch auf Pentzlin :e. 8u1i IV. L. -V, der jüngere genanntworden, mit Hinterlassung einer an Volrath Preen verehelichten Tochter und Lehn - JungferNamens Anna Moltzan auf Schorsow und Wolde, die männliche Descendenz seines Vaters be-schloß, und, mit Bemerckung der ihn und diese seine Tochter betreffenden hier interessirenden An-gelegenheiten, hier zunächst folgt.
§ 18.
sä IV. O. 2. a. Berend Moltzan der jüngere auf Schorsow und Wolde, und
Mit-Pfand-Jnhaber des Landes Malchin,seine unmittelbare Abstammung von dem Knapen undHerzoglich-Stettinschen Marschall Lüdeke Moltzan äemol deren auf Schorsow und Wolde und Mit-Pfand-Jn-haber des Landes Malchin 8ub IV. II. 2.,wie auch sonstige ihn angehende, theils die Wieder-Ein-setzung in das seinem Vater-B rüder söhne dem nun-mehrigen Ritter Berend Moltzan auf Wolde 8ub IV. L.entzogene Schloß Wolde e. !>.,
theils die Einlösung der Malchinschen Pfand-Dörfer,und seine Erb-Marschalls-Würde im Fürstenthum Wen-den wegen des Hauses Schorsow, betreffende Angelegen-heiten, imglcichen sein Ableben ohne männliche Leibes-Lehns-Erben mit Hinterlassung einer mit seiner Ehe-Gattin Anna von Bülow erzeugten und an VolrathPreen verehelichten Tochter und Erb-Jungfer, NamensAnna Moltzan auf Schorsow und Wolde, deren gedachterEhemann, wegen des ihr nicht zugestandenen Erb-Jungfern - Rechtes, mit ihren Gr oß - Vater - Bruder-Söhnen Berend und Lüdeke, Gebrüdere Moltzan, rk8p.auf Wolde, Pentzlin und Osten 8 üb IV. L. und IV.L. s., als nächsten Agnaten und Lchns- Folgern inSchorsow und Wolde, wegen des Besitzes solcher Güterin Streit geräth.
Berend Moltzans des jüngern auf Schorsow und Wolde und Mit-Pfand - Inhabers desLandes Malchin 8ub IV. II. 2. s. unmittelbare Abstammung von dem Knapen und Herzoglich-Stettinschen Marschall Lüdeke Moltzan dem ältern auf Wolde und Schorsow und Mit - Pfand-Inhaber des Landes Malchin 8uli IV. V. 2., bezeugt nicht nur der weiter unten H. 20. an-geführte, ihn und seinen gleichnamigen Vaterbruder-Sohn, den nunmehrigen Ritter Berend Moltzan
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