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zum Wolde «üb IV. und dessen Halb - Bruder Otto Moltzan betreffende Wieder-Ein-
^ fs Treptow setzungs-Vertrag über Wolde tl. ä. Treptow 3. Jul. 1499
.. ^ul. 1490. Abschr. und in Plattttsch. Spr.
in welchem er ausdrücklich Lüdeke's Sohn heißt, und aus den daselbst beigebrachten Gründen,des eben-gedachten Knapen und Herzoglich - Stettinschen Marschalls Lüdeke Moltzan des alternauf Walde und Schorsow «ub IV. v. 2. hinterlassener Sohn seyn muß,sowie auch der nach seinem, 1329 ohne männliche Leibes-Lehns-Erben und mit Hinterlassungeiner an Volrath Preen verehelichten Tochter und Lehn - Jungfer, Namens Anna Moltzan aufSchorsow, erfolgten Ableben zwischen diesem seinem Schwiegersohne und seinen Baterbruder-Söhnen Berend und Lüdeke Gebrüdern Moltzan, re«pe. auf Wolde Pentzlin und Osten alsnächsten Agnaten und Lehnsfolgern in Schorsow und Wolde «ub IV. I?. und IV. L.wegen des Erb - Junfern - Rechtes entstandene, wester unten H. 23 erwähnte Prozeß, woselbstan einer Stelle, bei Erwähnung des oben Z. 12 angeführten, zwischen (dem Knapen und Herzog-lich-Stcttinschen Marschall) Lüdeke Moltzan (dem ältern) auf Wolde «ub IV. v. 2. und (demHerzoglich - Mecklenburgschen Rath und Wendenschen Erb-Marschall) Lüdeke Moltzan zum Gruben-hagen «ub IV. ck. abgeschlossene Auseinandersetzungs - Bertrag über Schorsow und halb Gruben-hagen rc. vom Jahre 1463, ersterer, nämlich: Lüdeke Moltzan zum Wolde «ub IV. v. 2,des jüngern Berend Moltzans Vater,
und an einer andern Stelle dieses Prozesses der Ritter Berend Moltzan (zum Wolde «ub IV.L. ^.), und der junge Berend Moltzan (zu Schorsow und Wolde «ub IV. II. 2. a.) zweierBrüder Kinder genannt worden, sondern auch eine von ihm (dem jüngern) Berend Moltzan
13 Apr^is't)^ Schorsow und Wolde «ub IV. O. 2. u., unterm ckato Jvenack 13. April 1399, wegen
einer Anleihe von 299 Marck Sundeschcr Münze, an das Kloster Jvenack ausgestellte und mitseinem gegenwärtig noch anhangenden Siegel befestigte Verschreibung auf 16 Marck jährlicheHebung aus seinem Dorfe Güldtze,
Orig. in Plattdeutsch. Spr.worinn er sich ?,Berückt Hloltxan erfseten tu 8cor«o^v vucke tome ^volcke^nennet, indem der Besitz des väterlichen Gutes Schorsow, solche seine unmittelbare Abstammungeinigermaßen ebenfalls documentirt.
Sonstige ihn betreffende merckrvürdige Angelegenheiten sind: daß er durch den vorhin schons. a, Treptow berührten, weiter unten H. 29 ausführlicher vorkommenden Wieder-Einsetzungs-Vertrag über' das seinem Bater-Bruder-Sohne Ritter Berend Moltzan zum Wolde «ub IV. L. vom
Herzoge Bogislaf zu Srettin entzogene Schloß Wolde nebst dazu gehörigen Gütern ck. <1.Treptow 3. Juli 1499, in solche Güter gleichfalls wieder eingesetzt wurde,daß die Mecklenburgschen Herzöge Magnus und Baltasar in den Jahren 1491 und 1492,wie weiter unten bey seinen Vater-Bruder-Söhnen dem Ritter Berend Moltzan (zumWolde) «ub IV. L. Lüdeke Moltzan (dem jüngern) «ub IV. L. a. und Otto Moltzanbemerckt worden,
1491.1492. auch ihn, wegen der schon eingelöseten aber noch nicht zurückgegebenen Malchinschen Pfand-' Dörfer in Anspruch nahmen; daß er in dem vorhin schon berührten, nach seinem Tode, 1329zwischen den Preenen und den Moltzanen, wegen der Schorsowschen Güter entstandenen lang-wierigen Prozesse, und zwar in einem Lxbikito des Herzogs Johann-Albrecht zu Mecklenburg23 Ju^i5öi' ^ prockucto 8pirse 23. Juni 1361, Erb - Marschalck des Fürstenthums Wenden wegen solcherdem Hause Schorsow anklebenden Würde genannt worden, (wiewohl sehr zu bezweifeln steht,daß er solches Amt würcklich bekleidet habe, weil dasselbe schon bei seinen Lebzeiten, nur vonder Grubenhagenschen Linie, und zwar von Lüdeke Moltzan zu Grubenhagen «ub IV. ck. unddessen Sohne Wedege Moltzan zu Grubenhagen «ub IV. e., als seinen Bettern und Zeitgenossenverwaltet wurde, wie in der besondern Abhandlung über das Moltzansche Marschall-Amt imFürstenthum Wenden gezeigt ist, und weil er sonst nirgends Marschall des FürstenthumsWenden genannt wird) ,
daß er eine Anna von Bülow zur Gemahlin hatte,
von Bülow, Beschreibung des Geschlechts von Bülow, 216.daß er nach dem Zeugniß des ebenbemerckten Preen-Moltzanschen Prozesses wegen Schorsow, imö" Anfang des Februar-Monats ohne männliche Leibes-Erben mit Tode abgieng undnur eine Tochter als Lehn - Jungfer, Namens Anna, hinterließ, welche, einer «ub cksto Güstrow
14 De?"isi°4? 14. Dcc. 1314, da sie erst 7 Jahre alt war, zwischen ihr und Volrath Preen verabredeten
isi9. Ehestiftung zufolge, im I. 1319, als sie 12 Jahre ihres Alters erreicht hatte, demselben an-forsan getrauet, von ihm in ein Kloster, Namens Rein (?) in Verwahrung gebracht wurde, und nach^ dem Tode ihres Vaters, diesem ihrem Ehe-Manne das Haus Schorsow nebst einem Antheile anWolde vermöge Erb-Jungfcrn-Rechts zubrachte, worüber der bereits einigemal erwähnte und in