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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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mit Gatebende, Lutten-Helle, Kruckow, Gutzkow undTützepatze erblich belehnet.

Zu Beförderung des Pentzlinschen Einlösungs - Geschäftes, welches schon seit 1463 an-gefangen worden war und dessen Beendigung der ältere der bisher genannten beiden Gebrüderund Pfand-Inhaber Moltzan auf Wolde, nämlich: der Knape und Herzoglich-Stettinsche MarschallJoachim Moltzan sub IV. O. 1. nicht erlebte, sollte erst eine zwischen (seinen hinterlassenenSöhnen) Berend Moltzan sub IV. LI. ^ und Lüdeke Moltzan dem jungem sud IV. LI. ».,serner (seinem noch lebenden Bruder, dem Knapen und Herzoglich-Stettinschen Marschall) LüdekeMoltzan dem ältern, (alle drey zum Wolde) und (ihrem Vetter) Hartich Moltzan (zur Osten)

Brüdern und Vettern zum Wolde und zur Osten, einerseits,

und den Mecklenburgschen Herzögen Albrecht, Magnus und Baltasar andererseits, bisher ob-gewaltete Fehde, durch Vermittlung der Stettin-Pommcrschen Herzöge Wartislaff und Bogislaff,17. Aug. 1478 zu Neu - Brandenburg beigelegt werden, wozu gedachte Moltzane, nämlich:

LiüdeKe de oldere vmide ImdeKe de duiiKbere, Reiudt vnnde Lartielr brodere vnnde 1^78.vedderenn Kenomet de mvlts^sne tome >volde vnnde tor dstenn, mittelst eines vonBerndt und Hartich für sich und im Namen genannter ihrer Brüder und Vettern ausgestelltenund besiegelten Reverses snli dato 23. Juni 1478.

Orig. in Plattdeutsch. Spr., auf welchem nur Hartichs auf-gedrücktes, hier nicht interessirendes Siegel noch befindlich ist.

sich geneigt erklärten,

und nachdem beide Theile mit einander ausgesöhnt waren, so kam im nächstfolgenden Jahre diegänzliche Wieder-Einlösung Pentzlins, durch Vermittlung des Herzogs Bogislaff zu Stettin-Pommern, zwischen den Pfand-Inhabern LmdeKe den olderen, ImdeKe deine ^un^Iierenvnde Lei ende Kliebeten de Aloltexane tome >volde, und den Mecklenburgschen HerzögenMagnus und Baltasar, mittelst Vergleichs d. d. 6. Aug. 1479,

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

völlig zu Stande, dergestalt,

daß die Herzöge Stadt, Schloß und Voigtey Pentzlin mit den drey Dörfern, welche die Moltzanefür ihr Erbe halten, (diese 3 Dörfer sind in solchem Einlösungs-Tractate nicht benannt) be-halten, und alle darauf lautende Document zurückbekommen sollen,

dagegen aber den Moltzanen das Dorf und Gut Helle e. L., ferner dasjenige, was diese ander wüsten Feldmarck Gutzkow bereits haben, und was ihnen, nach Ableben Heinrich Hane'sEhefrau zu Arensberg, von solcher Feldmarck Gützkow, so wie auch von Tützpatz anfallen wird,einräumen und ihnen von den erwähnten drey Dörfern, welche Dieselben für ihr Erbe halten,eines auf so lange wieder zurückgeben wollen, bis selbige durch ein ebcüso gutes Dorf, oder aufandere Weise entschädiget worden, und daß sie diese und alle ihre in Mecklenburg habende Güterzu Lehn empfangen und tragen sollen, in Folge dessen gedachte Moltzane, nämlich lAideKe deoldere, ludeKe de 4unKliere vnd Leinde vedderen Kenomet de molte^sne tome vrolde,von den Herzögen Albrccht und Magnus, mit den Gütern und Dörfern Gatebende, Lütken-Helle, Kruckow, Gützkow und Tützepatze erblich belehnt wurden.

Nicht datirtes Concept des Lchnbriefes in Plattdeutsch. Spr.

Anmerckung.

Werden ImdeKe de 3unKliere und Lerend Sliesieten de ILoltexune tome >volde, indiesen drey Urkunden zwar nicht ihres Mit - Paciscenten und mitbelehnten Vetters ImdekeAlolt/.an des olderen tome ^volde sub IV. v. 2. Brudersöhne, oder des Knapen und Her-zoglich-Stettinschen Marschalls Joachim Moltzan auf Wolde erb- und auf Pentzlin pfandgesessen«ud IV. v. 1. Söhne genannt, so kann solche ihre unmittelbare Abstammung von diesemKnapen und Herzoglich - Stettinschen Marschall Joachim Moltzan auf Wolde erb- und aufPentzlin pfandgesessen sub IV. 0. 1., schon nach dem angeführten Definitiv - Einlösungs-Vergleiche über Pentzlin de 6. Aug. 1479, dennoch nicht den mindesten Zweifel leiden. VorAbschließung dieses Vergleichs hatten nur die Knapen und Herzoglich-Stettinschen MarschälleJoachim und Lüdeke, Gebrüder Moltzan zum Wolde, sub IV. v. 1. und IV. 0. 2., nachihres Vaters, des Wendenschen Marschalls Heinrich Moltzan auf Wolde erb- und auf Pentzlinpfandgesessen sub IV. O. 2., und ihres Großvaters des Knapen Lüdeke Moltzan, Pfandnehmersvon Pentzlin sub IV. L. Tode,

und kein anderer dieses Geschlechts, Pfand-Ansprüche an Pentzlin.

Zur Zeit der Errichtung dieses Vergleichs mußte der ältere Bruder Joachim nicht mehram Leben gewesen seyn, widrigenfalls würde er denselben entweder selbst, oder durch Bevoll-mächtigte mit abgeschlossen haben. Da sein Bruder I-üdeKe Alolt-mn tome volde, nunmehrode otdere genannt, sub IV. 0. 2., denselben noch selbst mit abschließt, so können dessen Mit-