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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Dieser Knape und Herzoglich Stettinsche Marschall Joachim Moltzan, erbgesessen zumWolde und Pfand-Inhaber von Pentzlin 8ub IV. v. I., der noch kurz vor seinem Ende, demHerzoge Magnus zu Mecklenburg auf dessen Reise nach Stettin, 1476, zur Vermählung mitder Pommerschen Prinzessinn Sophie, wegen behaupteter Ansprüche auf Pentzlin, und nachdemer sich kurz zuvor aus dessen Gefangenschaft mit großen Summen hatte lösen müssen, alle zusolcher Vermählungs-Feierlichkeit bestimmte Kostbarkeiten, über 4066 Fl. Werth, geraubt hatte,

von Rudloff Mecklenburgsche Geschichte, Th. 2. Bd. 2. paS. 813.mußte, wie aus nächstfolgenden beiden Urkunden, die Beilegung einer Fehde mit den MecklenburgschenHerzögen Albrecht, Magnus und Baltasar, und die Abtretung Pentzlins betreffend, von 1478und 1479, hervorgeht,

schon vor 23. Zun. 1478, oder gewiß vor 6. Aug. 1479 verstorben seyn, und war zweimalvermählt gewesen. Von der ersten unbekannten Gemahlinn hinterließ er zwey Söhne, NamensBerend Moltzan, auch Maltzan 8uh IV. IL. und Lüdeke Moltzan 8ul) IV. IL. und vonder zweiten ihn überlebenden Gemahlinn 5is. mit Vornamen Agnese, welche nach seinem Todean Claus Moltke wieder verheyratct wurde,

einen dritten Sohn, Namens Otto Moltzan, welcher schon vor 1363 unbeerbt starb,wogegen gedachte beide Söhne erster Ehe, nämlich Berend Moltzan, auch Maltzan 8ub IV. L..V) und Lüdeke Moltzan 8ub IV. L. a., von denen jener wahrscheinlich der ältere ist, weil erbei gemeinschaftlicher Erwähnung derselben, meistens zuerst genannt worden, desto merckwürdigersind, indem Lüdeke Moltzan «üb IV. IL. s. der Stifter der bis zu Anfang des 18ten Jahr-hunderts in hiesigen Urkunden und Acten, theils noch bekannten, und dem Vernehmen nach indie Güter der im 17ten Jahrhundert ausgestorbenen ältern Pommerschen Linie auf Kummerow,mit Ausschluß der zur Succession gleichfalls berechtigten Wolde-Pentzlinschen und GrubenhagenschenLinie succedirenden jüngern Pommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde, Schorsow :c., wurde,zu welcher Linie die in den hiesigen und Pommerschen :c. Landen jetzt noch lebenden adlichenMoltzane und Maltzane sich rechnen,

Berend Moltzan auch Maltzan 8uk IV. L. ^ aber, der im Jahre 1361 mit Schloß, Stadtund Voigtei Pentzlin e. ?. erblich belehnt ward, (wobey sein ebengenannter Bruder LüdekeMoltzan auf Osten 8ub IV. IL. a. sein Halb-Bruder Otto Moltzan, und sein Vetter der WendenscheErb-Marschall Wedege Moltzan auf Grubenhagen 8ub IV. e., die Mitbelehnung erhielten)der Stifter der in den jetztlebenden Baronen und Reichs-Grafen Gebrüdern und Vettern vonMaltzan auf Pentzlin, Peccatel, Wionzowna und Militsch w., noch blühenden Wolde-PentzlinschenLinie wurde.

Beide Brüder Berend Moltzan auch Maltzan 8ud IV. IL. und Lüdeke Moltzan 8ubIV. L. s., treten zuerst im Jahre 1478 bei Fortsetzung und Beendigung des PentzlinschenEinlösungs-Geschäftes, mit ihrem der Zeit noch lebenden Vater-Bruder dem Knapen und Herzoglich-Stettinschen Marschall Lüdeke Moltzan auf Wolde (und Schorsow) erb-und auf Pentzlin w.pfandgesessen, 8uli IV. v. 2., der nunmehro in Rücksicht seines ebengedachten gleichnamigenBrudersohnes, der ältere (de oldeie) genannt wird,

in Urkunden auf, und nächstfolgende vier Stücke beweisen ihre unmittelbare Abstammung vondem Knapen und Herzoglich - Stettinschen Marschall Joachim Moltzan auf Wolde erb- und aufPentzlin pfandgesessen «üb IV. I). 1., aufs deutlichste.

§. 13.

ad IV. 0. 2.

ad I V. L. ^ad I V. iL. s.

Lüdeke de vi der« '

I

(und seines verstorbenen Bruders Joachim j KMoltzan auf Wolde erb- und- Pentzlinpfandgesessen 8ub IV. V. 1. hinterlassenezwey Söhne, nämlich:)

Berndt T ^ »

und I ^ «

Lüdeke de ^ünKnere, /G

vergleichen sich nach vorgängiger Beilegung einer zwischenihnen und ihrem (zur ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kum-merow gehörenden) VetterHartich Moltzan zur Osten

einerseits, und den Mecklenburgschen Herzögen anderer-seits obgewalteten Fehde, definitive mit gedachtenHerzögen wegen Einlösung Pentzlins, und werden dagegen