61
8 14.
sä IV. v. I. Joachim Moltzan, erbgesessen zum Wolde und Pfand-Inhaber
von Pentzlin,
Knape und Herzoglich - Stettinscher Marschall,einige andere in sonstigen zum Theil merckwürdigen Ver-hältnissen denselben nennende Documente,imgleichen seine ungefähre Ablebens - Zeit mit Hinter-lassung dreyer Söhne von zwey Gemahlinnen, derenletztere ihn überlebt.
Außer den bisher angeführten, den Knapen und Herzoglich-Stettinschen Marschall JoachimMoltzan, erbgesessen zum Wolde und Pfand-Inhaber von Pentzlin «üb IV. O 1. betreffendenUrkunden, kommt derselbe noch in mehreren andern Documenten über theils interessante, theilsweniger interessante Angelegenheiten hier vor, von denen folgende nur seinethalben noch zu be-mercken sind:
a. Eine nicht datirte Abschrift eines zwischen den Mecklenburgschen Herzögen Heinrich dem circa läsa.ältern und Heinrich dem jüngern, und dem Herzoge Joachim zu Stettin, etwa um das Jahr
1430 aufgerichteten Defensiv-Bündnisses in Plattdeutsch. Spr.
wo er nebst (seinen Vettern dem Wendenschen Erb-Marschall) Lüdeke Moltzan zum Grubenhagen«ub IV. tl. und Heinrich Moltzan zur Osten, (letzterer zur ältern Pommerschen Linie auf Ostenund Kummerow gehörig), als Bürge unter der Benennung: „4aebim HIoltssn tomkvvoläe^ erscheint.
b. Hiernächst der zwischen dem Knapen, Curdt Nordtmann wohnhaft zu Rossevitz als Ver- !4Zv,W. Oct.käufer, und dessen Schwager dem düchtigen Knapen Vicke Veeregge ebenfalls wohnhaft zuRossevitz, als Käufer, am 20. Oct. 1450, über das Schloß Rossevitz mit den Bauhöfen und
allen dazu gehörigen Gütern, und über die Kauf-Summe von 12500, Rhnsch. Gulden aufge-richtete Kauf-Kontract,
Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.wo er, nebst (seinem B rude r) Lütke Moltzan zum Wolde «ub IV. v. 2. und (seinem Vetter)
Lütke Moltzan zum Grubenhagen «ub IV» ck. (welcher letztere auch als Zeuge solchen Kauf-Brief mit seinem anhangenden Siegel befestigte)
als Gelübds - Empfänger erscheint, und zwar unter der Benennung: n^aebim Aloltsiantom >volckett
e. Ferner der zwischen den Mecklenburgschen Herzögen Heinrich dem ältern und Heinrich i^so, W.Aug,dem jüngern einer Seits und dem Herzoge Joachim zu Stettin anderer Seits, wegen der vondem letztern an Rostocker Kaufleuten bey Gnoyn verübten Beraubungen und deshalb von denerstem geschehenen Eroberung der Voigtey Kummerow, «ub ckato im Felde vor Kummerow29. Aug. 1450 aufgerichtete Aussöhnungs-Vertrag
Orig. in Plattdeutsch. Spr.welchen er, nebst (seinem zur Grubenhagenschen Linie gehörenden Vetter) Lüdeke Moltzan zuSchorsow «ub IV. ä., dem solche Voigtey, gleich den Mecklenburgschen Herzögen und 5 andernHerzöglichen Rächen bis zur Auszahlung von 6000 Reinschen Gulden für die Zurückgabe der-selben unterpfändlich gelassen wurde,
und nebst (seinem zur ältern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow gehörenden Vetter)
Heinrich Moltzan zur Osten, dem dieselbe, gleich ihm, wie auch dem Herzoge Barnim von Stettinals Vermittler, und dreyen andgrn Pommerschen Edelleuten, auf Schloß-Glauben eingethanworden,
als Bürge, unter der Benennung ?,4sebim Aloltxsu tum ^volcke«, mit seinem gegen-wärtig noch anhangenden Siegel besiegelte, und sich dabey des Siegels seines genannten Mit-bürgen Heinrich Moltzan zur Osten bediente.
6. Hiernächst eine zwischen Henning Mutzen als Pfandgeber und Lütke Hahn zu Basedow 1461,2. Nov.als Pfandnehmer, über das Dorf Retzou mit Ausnahme von 4 Hufen, wie auch über das Feldzu Waldmersdorppe mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten, und über die Pfand-Summevon 60 Gulden und 600 vollwichtigen Reinschen Fl. aufgerichtete Pfand - Verschreibung <1. <1.1461. 2. Nov.
Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.welche er, nebst seinem Bruder Lütke Moltzan zum Wolde «ub IV. V. 2. und (seinem zurGrubenhagenschen Linie gehörenden Vetter) Imtlee Asolt/.au to 8ebc»r«o>v dbicu« 8one «ubIV. 6, als Zeuge unter der Benennung n4svbim Hloltsuu >vsub»fftieb tom vvoläeic,mit seinem anhangenden Siegel besiegelte.
16