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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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berechtigten fünf Individuen, zugleich auch die Successions-Art andeutet und beweiset, daß nichtnach Linien, sondern nach Köpfen in die der Schorsowschen Linie zuständig gewesenen Erb- undPfandgüter succedirt worden.

Alle drey nach Aussterben der Schorsowschen Linie nur noch bestehende Moltzansche Linienauf Osten und Kummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen, hatten also gleiche Erb-Ansprücheauf die Besitzungen der Schorsowschen Linie, und ist diesem Auseinandersetzungs - Bertrage, ohneZweifel ein Auseinandersetzungs-Vertrag mit der Osten-Kummerowschen Linie voraufgegangen.

Aus solchem unbezweifelten Aussterben der Schorsowschen Linie, ferner aus solcher Ver-erbung ihrer Erb- und Pfandgüter (zu welchen erstem auch ein Antheil an Grubenhagene. p. gehörte), auf die überlebenden drey Moltzanschcn Linien auf Osten und Kummerow, aufWolde und auf Grubenhagen, erklärt es sich also, woher Lüdeke Moltzan zum Wolde «ub IV.v. 2., der hier als (Zedent des halben Grubenhagens e. ?., und als Acquirent von vier Thcilenan Schorsow e. p. auftritt, solchen der Woldeschen Linie vorhin nach keiner einzigen Urkundezuständig gewesenen Antheil an Grubenhagen hatte, und nunmehr, sowie auch seine bald aus-sterbende Descendcnz, und bis zum Aussterben derselben, keine andere Linie dieses Geschlechts alsauf Schorsow erbgesessen vorkommt,

und die Woldesche Linie sich nunmehr in zwei verschiedene Linien theilte, nämlich in die eigentlichWoldesche unter dem Knapen und Herzoglich Stettinschen Marschall Joachim Moltzan auf Woldesub IV. v. I. und dessen Descendcnz, und in die Wolde-Schorsowsche Linie unter seinem ge-dachten Bruder dem Knapen und Herzoglich Stettinschen Marschall Lüdeke Moltzan zum Woldeund nunmehro auch auf Schorsow «ub IV. v. 2., und dessen Descendcnz, welche letztere Liniemit dieses Lüdeke's Sohne Berend Moltzan dem jüngern auf Schorsow und Wolde «ub IV.I). 2. a., im Jahre 1320 jedoch schon ausstarb, wie weiter unten H. 18. gezeigt worden,und daß solcher Auseinandersetzungs-Vertrag, dessen weiter unten in der zweiten Abtheilung beider Grubenhagenschen Linie gleichfalls gedacht worden, hier bei der Woldeschen Linie, sowohl derSchorsowschen Güter halber, als auch wegen ihrer Befugnisse zum Marschall-Amte im Fürsten-thum Wenden, (s. die besondere Abhandlung darüber) schon hier von Wichtigkeit ist.

§. 13. a.

sc! IV. II. I. Joachym,i Gebrüder Moltzan, Marschälle, erbgesessen zumall IV. v. 2. Lüdeke, j Wolde und Pfand-Inhaber von Pentzlin, ver-crste Vergleichs- gleichen sich mit den Mecklenburgschen HerzögenHandlungen. wegen Einlösung Pentzlin s.a. 6. Warne Heinrich und Albrecht, Herzöge zu Mecklenburg, errichten zwischen ihren Herrn Vettern^ Donne-rstag ' Heinrich und Ulrich, auch Herzögen zu Mecklenburg und deren Herrn und Freunden einerseits,"(i?D?c"emb?)' und ihren lieben getreuen Joachym und Lüdeken Moltzane zum Wolde und deren Herrn undFreunden andererseits, einen Vergleich wegen Einlösung des Schlosses, der Stadt und VoigteyPentzlin, dergestalt, daß die Herzöge denen Moltzanen auf nächstkommenden Martini 3000 Strale-Marck Pfennige, als wofür Pentzlin denselben und deren Eltern (ollleren, ein allgemeiner Aus-druck für Ascendenten) verpfändet worden, und überdies noch 300 Marck Fincken-Ogen, wofürdie Moltzane die Orbör eingelöset und wieder versetzet hätten, bezahlen,die Moltzane dagegen das Schloß, Stadt und Voigtey Pentzlin an die Herzöge abtreten, undihre von den vorigen Wendenschen Herrn darüber habende Briefe zurückgeben sollen.

Orig. in Plattdeusch. Spr.

§. 13. b.

Schorsow Der Gebrüder Achim und Lüdeke, genannt Moltzan, Schreiben an Heinrich den jüngern,Dingstag'vor Herzog zu Mecklenburg, worinn sie nicht nur um Ertheilung der auf gewisse Einlösungs-Gelderfür Pentzlin, ihnen verheißenen Verschrcibung, sondern auch um Leistung des ihnen verheißenen

Schutzes und ruhigen Besitzes ihres väterlichen Erbe bitten.

Orig. in Plattdeutsch. Spr., mit gedachten Lüdeke Moltzansaufgedrücktem Siegel alleine besiegelt, welches gegenwärtigaber nicht mehr darauf befindlich ist.

§. 13. o.

r/l?(i?Jul^ iUrich Hertzog zu Mecklenburg bekennet, daß er den düchtigen Joachim und Lüdeken," ^ ' Brüdern, genannt Moltzan, Marschalcken, erbsessen zum Wolde, 410 fl. Rheinisch für seine ein-gelöste Hälfte an Pentzlin schuldig sey, und solche Summe auf Martini des nächstfolgendenJahres bezahlen wolle.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.